Mit dem 12. August 2026 ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) 2025/40 offiziell in Kraft getreten. Das neue Regelwerk ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und markiert einen umfassenden Systemwechsel in der europäischen Kreislaufwirtschaft.
Die Verordnung erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und betrifft sämtliche Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union Verpackungen einsetzen.
Gestaffelte Anforderungen und Fokus auf Dokumentation
Die PPWR sieht eine schrittweise Einführung spezifischer Anforderungen vor. Dabei differenziert das Gesetz klar zwischen den Rollen von Herstellern und Produzenten. Ein zentrales Element der neuen Compliance-Pflichten ist die lückenlose Dokumentation und Bereitstellung von Lieferantendaten.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Informationen über Materialzusammensetzung und Nachhaltigkeitskriterien über die gesamte Lieferkette hinweg nachvollziehbar bleiben.
Die Einführung der PPWR steht in einem größeren Kontext verschärfter europäischer Nachhaltigkeitsvorgaben. Bereits seit dem 19. Juli 2026 gilt für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 50 Mio. € ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhe.
Mittlere Unternehmen müssen diese Vorgaben ab dem 19. Juli 2030 erfüllen. In diesem Zusammenhang schätzen Experten der EEA, dass jährlich zwischen 264.000 und 594.000 Tonnen Textilien vernichtet werden. Das dazugehörige Offenlegungsformat für diese Vernichtungsverbote soll ab dem 2. März 2027 verbindlich werden.
Branchenreaktion und erweiterte Herstellerverantwortung
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Als Reaktion auf den steigenden regulatorischen Druck in verwandten Sektoren haben deutsche Textil- und Handelsgruppen, darunter textil+mode sowie der HDE, am 26. August 2026 die „Alliance for Textile Cycles“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Allianz ist die Mitgestaltung der Regeln zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten eine entsprechende Textil-EPR bis zum 17. April 2028 einführen müssen. Die Allianz fordert hierbei insbesondere transparente Gebührenstrukturen, harmonisierte Geltungsbereiche innerhalb der EU sowie eine Gleichbehandlung von Online-Händlern aus Nicht-EU-Staaten.
Digitale Infrastruktur als Schlüssel zur Compliance
Die Umsetzung der neuen Transparenzpflichten, wie sie die PPWR und verwandte Gesetze wie der EU-Digitale Produktpass fordern, treibt die Nachfrage nach technologischen Lösungen voran. Marktdaten zeigen eine deutliche Entwicklung: Der Markt für 2D-Barcode-Track-and-Trace-Lösungen, der 2025 auf 2,69 Mrd. US-Dollar geschätzt wurde, soll bis 2035 auf 5,2 Mrd. US-Dollar anwachsen. Dies entspricht einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 6,9 %.
Laut aktuellen Marktanalysen sind 68 % der Verbraucher bereit, einen Aufpreis für Produkte mit verifizierter ethischer Beschaffung zu zahlen. Dennoch verfügen derzeit nur etwa 7 % der Verantwortlichen in den Lieferketten über die notwendige digitale Infrastruktur, um sofort auf Störungen oder regulatorische Abfragen reagieren zu können. Dies ist wirtschaftlich brisant, da Unterbrechungen in den Lieferketten Schätzungen zufolge jährlich Kosten von 184 Mrd. US-Dollar verursachen. Unternehmen verlieren dadurch im Schnitt etwa 8 % ihres Jahresumsatzes.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, nehmen Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI) jährlich um 37,8 % zu. Während bereits 78 % der Fortune-500-Unternehmen KI-Lösungen einsetzen, liegt die Quote bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit erst bei 23 %.
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Neben den Verpackungsregeln verschärfen auch andere internationale Vorgaben den Druck auf die Dokumentation, etwa die US-Regelungen zur Broker-Transparenz oder die EU-Leitlinien zur CBAM-Verifizierung für Stromimporte, die eine lückenlose Nachweiskette und monatliche Berichte fordern.

