Pudding-Täuschung: Landliebe enthält keine echte Schokolade

Verbraucherschützer beanstanden Produktangaben, während Tests Zucker, Pestizide und Schadstoffe in beliebten Lebensmitteln sichtbar machen.

In der Lebensmittelbranche steht die Transparenz bei der Produktkennzeichnung erneut im Zentrum der öffentlichen Debatte. Aktuelle Beanstandungen von Verbraucherschützern sowie Ergebnisse aus Labortests verdeutlichen Diskrepanzen zwischen dem äußeren Erscheinungsbild von Verpackungen und den tatsächlich verwendeten Inhaltsstoffen. Besonders ein Traditionsprodukt der Marke Landliebe ist dabei in die Kritik geraten.

Landliebe-Pudding ohne echte Schokolade

Verbraucherzentralen beanstanden den Landliebe Sahne-Pudding der Sorte „Schokolade“. Während die Verpackung des Produkts Schokoladenstücke abbildet, weist die Zutatenliste keine Schokolade gemäß den gesetzlichen Definitionen aus. Stattdessen enthält das Erzeugnis lediglich fettarmes Kakaopulver sowie Schokoladenpulver, das aus Zucker und Kakao besteht.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer stellt diese Kennzeichnung einen Verstoß gegen die Leitsätze für Puddings dar. Die EU-Kakaoverordnung schreibt vor, dass Schokolade einen Mindestanteil von 35 Prozent Kakaobestandteilen aufweisen muss, worunter mindestens 18 Prozent Kakaobutter und 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse fallen. Trotz dieser Kritik belegte Landliebe in einem Branchenranking vom November 2025 noch Spitzenplätze vor Wettbewerbern wie Dr. Oetker oder Alnatura.

Intransparenz bei Zuckerangaben und Kindersnacks

Die Kennzeichnung von Zuckergehalten bleibt ein weiteres Feld für regulatorische Kritik. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass die Arbeit „zuckerfrei“ bis zu 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise Milliliter zulässt.

So könne ein Liter einer als zuckerfrei deklarierten Limonade faktisch bis zu 5 Gramm Zucker enthalten. Da Zucker auch ein natürlicher Bestandteil von Zutaten sein kann, raten Ernährungsexperten zur genauen Prüfung der Nährwerttabelle.

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Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zum Thema Kindersnacks verdeutlichte das Ausmaß des Angebots: In sechs untersuchten Märkten wurden mehr als 1.430 verschiedene Produkte identifiziert, was einem Durchschnitt von knapp 240 Artikeln pro Markt entspricht.

Viele dieser Snacks, darunter Quetschies sowie Frucht- und Getreideriegel, seien stark verarbeitet und wiesen hohe Salz- oder Zuckergehalte auf. Die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ bedeute dabei ausdrücklich nicht, dass ein Produkt zuckerarm sei.

Testergebnisse für Aufstriche und Trockenfrüchte

In vergleichenden Untersuchungen der Stiftung Warentest zu Nuss-Nougat-Cremes schnitten Discounter-Produkte gut ab. Die Eigenmarke „Nusskati“ von Aldi und die „dunkle Haselnuss-Creme“ von Kräm belegten mit der Gesamtnote 2,0 den ersten Platz.

Das Marktführer-Produkt Nutella erreichte aufgrund eines Zuckeranteils von 57 Prozent lediglich den dritten Platz (Note 2,2). Ein zuckerfreier Aufstrich von Ahead fiel aufgrund von Schadstofffunden und einem hohen Gehalt an Maltit (42 Prozent) mit der Note 4,0 durch.

Öko-Test untersuchte im Jahr 2026 zudem Erdbeerchips und stellte fest, dass deren Zuckeranteil mit 50 Prozent etwa das Zehnfache von frischen Erdbeeren beträgt. Zudem wurden in den Proben bis zu 34 verschiedene Pestizide nachgewiesen, darunter Wirkstoffe wie Captan und Cyprodinil.

Auch Bio-Produkte zeigten Belastungen mit Cadmium. Der Vitamin-C-Gehalt lag bei den getrockneten Chips mit 24 bis 51 Milligramm deutlich unter den Werten frischer Früchte.

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Sicherheitsbewertung von Süßstoffen und Energy-Produkten

Bezüglich der Verwendung von Ersatzstoffen veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im September 2026 eine Empfehlung, sucralosehaltige Lebensmittel nicht über 120 Grad Celsius zu erhitzen. Beim Erhitzen von Sucralose (E 955) können chlorierte Verbindungen entstehen, die potenziell gesundheitsschädlich oder krebserzeugend wirken.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte im selben Jahr zwar den zulässigen Tageswert (ADI) von 15 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für Sucralose, sah jedoch keine Grundlage für eine Ausweitung der Zulassung auf feine Backwaren.

Parallel dazu warnen Mediziner des Ordensklinikums Linz vor Energydrink-Pulvern und Sirupen. Diese weisen pro Portion oft 150 bis 200 Milligramm Koffein auf, während herkömmliche Energydrinks meist 80 Milligramm pro 250 Milliliter enthalten. Eine Kinderärztin forderte angesichts der Risiken für Jugendliche ein Verkaufsverbot dieser Konzentrate an Minderjährige.

Politische Debatte um die Zuckersteuer ab 2028

Auf politischer Ebene wird die Einführung einer gestaffelten Verbrauchsteuer auf zuckergesüßte Getränke für das Jahr 2028 geplant. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther kündigte für das erste Quartal 2026 eine entsprechende Bundesratsinitiative an und verwies auf das Vorbild Großbritannien. Dort habe eine Abgabe seit 2018 zu sinkenden Zahlen fettleibiger Kinder geführt.

Innerhalb der Unionsfraktion stößt das Vorhaben jedoch auf Widerstand. Die Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppe Landwirtschaft lehnen die Steuer ab und verweisen auf den Koalitionsvertrag, der Steuererhöhungen ausschließe.

Die SPD-Fraktion betonte hingegen, dass zuckerfreie Getränke von der Steuer befreit bleiben müssten und die Erlöse zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen könnten. Juristen weisen derweil auf Risiken hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes hin, da die Steuer lediglich Getränke und keine anderen zuckerhaltigen Lebensmittel erfassen würde.