Europäische Arbeitnehmervertreter dringen auf strengere gesetzliche Schutzvorkehrungen in der anstehenden EU-Beschäftigungsgesetzgebung. Im Zentrum der Forderungen für den geplanten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze, den sogenannten Quality Jobs Act, stehen verbindliche Leitplanken für den Einsatz von algorithmischem Arbeitsplatzmanagement sowie der Schutz sozialer Sicherungssysteme vor den Folgen der fortschreitenden Digitalisierung.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) verlangt in diesem Zusammenhang feste Zusagen im künftigen Gesetzeswerk. Die Organisation fordert verbindliche Pflichten für Arbeitgeber in Bezug auf künstliche Intelligenz und algorithmische Steuerungssysteme. Freiwillige Empfehlungen reichten nach Ansicht des Gewerkschaftsbundes nicht aus.
Neben Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die auch psychosoziale Risiken abdecken müssen, umfasst der Forderungskatalog Regelungen zu Arbeitsrechten bei Subunternehmen und Leiharbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, Bestimmungen zur Telearbeit sowie die Stärkung von Tarifverhandlungen und eines gerechten Übergangs.
Sekundärberichte verdeutlichen die unterschiedlichen Positionen der Sozialpartner: Während der europäische Gewerkschaftsdachverband ETUC eine verbindliche Norm anstrebt, spricht sich der Arbeitgeberverband BusinessEurope für unverbindliche Leitlinien aus.
Politischer Rückhalt im Europäischen Parlament
Das Thema gewinnt auch auf parlamentarischer Ebene an Dynamik. Das Europäische Parlament stellte sich hinter einen Bericht zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union. Dieser legt den Schwerpunkt auf eine höhere Qualität von Arbeitsplätzen, Qualifikationsentwicklung sowie soziale Gerechtigkeit.
Nach Einschätzung des Parlaments wirken eine unzureichende Beschäftigungsqualität und der bestehende Fachkräftemangel als Bremsen für das Wirtschaftswachstum. Der Quality Jobs Act selbst ist vom Europäischen Parlament noch nicht verabschiedet worden; das Votum gilt jedoch als deutliches politisches Signal an die Europäische Kommission.
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Die Dringlichkeit der Debatte belegen Daten aus einer Erhebung der EU-Kommission. Laut dem Flash Eurobarometer 578, das am 14.10.2026 erschien, setzen bereits 36 % der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU künstliche Intelligenz oder algorithmische Systeme zur Überwachung der Produktivität ein.
Weiteres Vorgehen auf europäischer Ebene
Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in einer entscheidenden Phase. Die zweite Runde der Sozialpartner-Konsultation zum Quality Jobs Act, bei der europäische Dachverbände von Gewerkschaften und Arbeitgebern befragt wurden, ging am 28.09.2026 zu Ende.
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Nach Abschluss dieser Phase steht es den Sozialpartnern frei, eine gemeinsame Vereinbarung auszuhandeln. Gelingt dies nicht, wird die Europäische Kommission einen eigenen Vorschlag unterbreiten, der bis Ende 2026 erwartet wird.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Roxana Mînzatu, äußerte anlässlich eines Treffens der Arbeits- und Sozialminister am 19.10.2026 in Luxemburg die Hoffnung, die Vorlage am 03.12.2026 zu beschließen. Die genaue Rechtsform ist bislang noch offen.
Geplant ist nach Kommissionsangaben ein eigenständiger Rechtstext mit Abschnitten zu algorithmischem Management, Vergabe an Subunternehmen und Gesundheitsrisiken, ohne dabei bestehende Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung oder die KI-Verordnung zu wiederholen.
Aspekte wie Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit werden in Berichten zwar diskutiert, sind für diesen Entwurf jedoch noch nicht offiziell bestätigt. Unterdessen läuft für die bereits beschlossene Plattformarbeitsrichtlinie die Frist zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis zum 02.12.2026.

