Quality Jobs Act: ETUC fordert verbindliche KI-Regeln für Betriebe

Der Gewerkschaftsbund legte seine Position zum Quality Jobs Act vor; die EU-Kommission plant einen Gesetzentwurf für Dezember 2026.

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Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) dringt auf gesetzlich bindende EU-Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management in Betrieben. Die Arbeitnehmervertreter fordern, diese Regelungen im geplanten Gesetzespaket für hochwertige Arbeitsplätze, dem sogenannten Quality Jobs Act, fest zu verankern.

ETUC-Generalsekretärin Esther Lynch betonte am 5. November 2026, dass unverbindliche Leitlinien nicht ausreichten und stattdessen verpflichtende Vorgaben geschaffen werden müssten.

Die Gewerkschaftsforderungen wurden im Rahmen einer gemeinsamen Fachkonferenz mit der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgestellt, an der auch die designierte Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Mînzatu, teilnahm. Der Dachverband reichte dazu eine offizielle Stellungnahme zur zweiten Konsultationsphase ein.

Bei dem Vorstoß handelt es sich um eine gewerkschaftliche Positionierung und noch nicht um einen verabschiedeten Rechtsakt. Berichten des Portals EUobserver zufolge plant die Europäische Kommission die Vorlage ihres Gesetzentwurfs für Dezember 2026.

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Sechs Schwerpunkte für die Arbeitswelt

Das Maßnahmenpaket des Gewerkschaftsbundes umfasst insgesamt sechs Kernbereiche:
– Vorgaben zu Künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management,
– den Arbeitsschutz unter besonderer Berücksichtigung psychosozialer Risiken,
– die Durchsetzung von Rechten in Subunternehmerketten,
– die Stärkung von Tarifverhandlungen,
– Regelungen zur Telearbeit und ein garantiertes Recht auf Nichterreichbarkeit,
– die sozial gerechte Gestaltung des ökologischen und digitalen Wandels.

Für die Dringlichkeit regulatorischer Schritte verweisen Arbeitsmarktexperten auf eine Eurobarometer-Erhebung (Eurobarometer 554) der Europäischen Kommission. Den Daten zufolge erhalten 29 Prozent der Beschäftigten in der EU ihre Dienstpläne regelmäßig oder ausschließlich über digitale Systeme, während 21 Prozent digital bewertet werden.

Sieben Prozent gaben an, dass Schichten bei ihnen automatisiert gestrichen werden können. In Polen liegt die Quote der automatischen Aufgabenzuteilung mit 40 Prozent europaweit am höchsten, gefolgt von Finnland mit 35 Prozent.

Eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten blickt besorgt auf diese Praxis: 84 Prozent fordern eine sorgfältige Steuerung von KI-Systemen, und 74 Prozent sprechen sich für ein generelles Verbot vollautomatisierter Personalentscheidungen aus.

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Kritik an Lücken im AI Act und Widerstand der Arbeitgeber

Aus Sicht von Eurocadres, einem europäischen Verband von mehr als sechs Millionen Fach- und Führungskräften, reicht der bestehende Rechtsrahmen der EU nicht aus.

Die Organisation kritisierte, dass der EU-weit beschlossene AI Act Arbeitsplätze grundsätzlich nicht pauschal als Hochrisikobereich einstufe, sondern lediglich Teilbereiche wie Rekrutierung, Beförderung und Entlassung erfasse. Zahlreiche alltägliche KI-Anwendungen fielen damit aus dem Raster.

Zudem warnte Eurocadres davor, dass der Arbeitsschutz in früheren Verhandlungen verwässert worden sei, etwa durch Vorschläge, Folgeabschätzungen zu Grundrechten weg von den konkreten Arbeitsplätzen rein auf Entwickler zu verlagern und die Einbindung von Gewerkschaften auf bloße Informationsrechte zu beschränken. Die für den Arbeitsbereich relevanten Hochrisikopflichten des AI Act greifen derweil erst ab dem 2. Dezember 2027.

Die Arbeitgeberseite positioniert sich unterdessen klar gegen weitere Regulierungen. Der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope lehnt neue verbindliche Gesetze ab. Auch unter den EU-Mitgliedstaaten ist das Thema umstritten: Nach Berichten der Agentur Agence Europe haben sich insbesondere Regierungsvertreter aus Belgien, Schweden und Estland skeptisch gegenüber weiteren rechtlichen Vorgaben im Rahmen des Quality Jobs Act gezeigt.