Ray-Ban Meta: Hamburger Behörde warnt vor Datenschutz-Lücken

Hamburg kritisiert die Aufnahmefunktion der Ray-Ban Meta, während Verbote, Klagen und Forderungen gegen die KI-Brille zunehmen.

Die Hamburger Datenschutzbehörde warnt vor signifikanten datenschutzrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit der intelligenten Brille Ray-Ban Meta Wayfarer (Generation 1).

Nach Einschätzung der Behörde ist die Aufnahme von Personen außerhalb des Freundes- und Familienkreises mit dem Gerät in den meisten Fällen rechtlich unzulässig. Grund hierfür sei eine mangelnde Transparenz, die es Betroffenen unmöglich mache, eine informierte Einwilligung zu erteilen.

Die Kritik der Datenschützer konzentriert sich insbesondere auf die technische Umsetzung der Aufnahmeindikation. Die integrierte LED-Leuchte, die eine laufende Aufnahme signalisieren soll, sei nur eingeschränkt wahrnehmbar.

Die Sichtbarkeit hänge stark von der Entfernung, dem Blickwinkel sowie den vorherrschenden Lichtverhältnissen ab. Mit dieser Einschätzung positioniert sich die Hamburger Behörde in einem deutlichen Widerspruch zur Bundesnetzagentur, die derzeit kein Verbot des Produkts anstrebt.

Kritik an KI-Training und Transparenzdefiziten

Zusätzlich zur Aufnahmefunktion bemängelt die Hamburger Datenschutzbehörde eine fehlende Rechtsgrundlage für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) durch den Mutterkonzern Meta. Im Rahmen von Untersuchungen seien zudem leere Datenbankordner entdeckt worden, die Hinweise auf eine mögliche Gesichtserkennungsfunktion enthalten könnten, was jedoch bislang nicht offiziell bestätigt wurde.

Auch auf europäischer Ebene wächst der Widerstand. Die niederländische Organisation Consumentenbond fordert ein EU-weites Verbot der Kamera-Brille. Nach Angaben der Verbraucherschützer lässt sich das Gerät zu leicht für heimliche Aufnahmen missbrauchen.

Tests der Organisation vom Anfang September ergaben, dass die Aufnahme-LED mit speziellen Stickern, die für wenige Euro erhältlich sind, manipuliert werden kann. Trotz dieser Abdeckung funktioniere die Kamera der 500 Euro teuren Version mit 12-Megapixel-Sensor weiterhin, ohne dass das System die Manipulation erkenne.

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Die Direktorin des Consumentenbond, Sandra Molenaar, wies darauf hin, dass sämtliche Fotos und Videos direkt an Meta übermittelt würden. Das Unternehmen stehe bereits seit Jahren wegen zahlreicher Datenschutzverstöße in der Kritik.

Dennoch verzeichnet Meta kommerziellen Erfolg mit dem Produkt; innerhalb eines Jahres wurden rund 7 Millionen Brillen zu Preisen ab 309 Euro verkauft. Während Meta rechtlich gegen Verkäufer von Manipulations-Zubehör vorgeht, prüft der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) derzeit die gesellschaftliche Akzeptanz von KI-Kameras.

Regionale Verbote in Schulen und öffentlichen Einrichtungen

Die politischen Reaktionen auf die Verbreitung der Smart Glasses nehmen zu. In Norwegen hat die Stadt Oslo die Nutzung der Brillen in allen Schulen für den gesamten Schultag untersagt. Ziel sei es, zu verhindern, dass Kinder unfreiwillig Teil der Datensammlung von Meta werden.

Die Bildungs-Stadträtin Julie Remen Midtgarden betonte die Dringlichkeit der Maßnahme, da die Geräte bereits auf Schulhöfen präsent seien. Bereits im August hatte die norwegische Bildungsministerin Kari Nessa Nordtun Kommunen dazu aufgerufen, entsprechende Verbote in ihre Hausordnungen aufzunehmen.

In der Schweiz prüft der Kantonsrat Zürich derzeit einen Vorstoß, der ein Verbot von Smartbrillen in Hallenbädern, Saunen und Kitas vorsieht. Die Antragsteller argumentieren, dass bestehende Foto- und Filmverbote nicht ausreichen, um der neuen Technik zu begegnen.

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Auch in Deutschland gibt es punktuelle Einschränkungen: Während die Stadt Potsdam die Brillen in Schwimmbädern bereits untersagt hat, halten die Berliner Bäder-Betriebe eine flächendeckende Kontrolle für kaum praktikabel.

Juristische Auseinandersetzungen und Sammelklagen

Der Druck auf Meta wird auch durch juristische Verfahren in den USA und Deutschland erhöht. In Illinois und Kalifornien ist eine Sammelklage anhängig, die Meta vorwirft, Bildmaterial von Facebook und Instagram ohne Einwilligung für Gesichtserkennungstools und generative KI-Modelle wie Emu oder Muse Image zu nutzen.

Die Kläger werfen dem Konzern zudem die unzulässige Erstellung biometrischer Daten vor. Eine Erweiterung der Klage umfasst nun auch sogenannte „Bystander“ – Personen, die selbst nie eine Brille erworben haben, deren Daten jedoch bei Aufnahmen durch Dritte erfasst wurden.

In Deutschland reichte die Organisation HateAid am 12. August Strafanzeige gegen die Meta-Geschäftsführung und ein Vertriebsunternehmen ein. Hintergrund sind unter anderem Vorfälle wie beim Berliner Halbmarathon Ende März, bei dem eine Frau heimlich gefilmt wurde. Das entsprechende Video erreichte auf Instagram über 55.000 Aufrufe.

Eine Online-Petition gegen die Geräte hat unterdessen mehr als 170.000 Unterschriften gesammelt. Während die Arbeit anhält, bereiten mit Google und Apple bereits weitere Technologiekonzerne die Markteinführung eigener KI-Brillen vor.