Die Verbraucherzentrale Hessen warnt aktuell vor einer besonders perfiden Form des Online-Betrugs, dem sogenannten Recovery Scam. Dabei geben sich Kriminelle als Helfer aus, die vorgeben, bereits verlorenes Geld aus früheren Betrugsfällen zurückzuholen. Für diese vermeintliche Dienstleistung fordern die Täter von den Opfern Vorabzahlungen, die als angebliche Steuern oder Gebühren getarnt werden.
Mechanismen der doppelten Abzocke
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen nehmen die Täter entweder direkt Kontakt zu den Opfern auf oder schalten gezielte Online-Werbung, um Vertrauen zu gewinnen. Zielgruppe sind Personen, die bereits in der Vergangenheit finanzielle Einbußen durch Online-Betrug erlitten haben. Die Betrüger nutzen die Notlage und die Hoffnung der Betroffenen aus, ihr verlorenes Kapital doch noch zurückzuerhalten.
Auch die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Die Behörde warnt vor Betrügern, die sich als offizielle Stellen oder Börsenvertreter ausgeben. Die ESMA stellt klar, dass echte Behörden niemals Gebühren für die Rückforderung von Geldern verlangen. Nutzer sollten die Identität von Anbietern grundsätzlich im offiziellen ESMA-Register prüfen.
Internationale Dimension und hohe Schadenssummen
Wie weitreichend die Strategien der Betrüger sind, zeigt ein Fall der Nordwales-Polizei. Hier kontaktierten Kriminelle die Familie eines Verstorbenen und täuschten eine angebliche Krypto-Erbschaft im Wert von £300.000 vor. Im Zuge dessen gelangten die Täter an die Bankdaten der Angehörigen und versuchten, unbefugt Konten zu eröffnen. Die Ermittler raten dringend dazu, keine sensiblen Daten an unbekannte Anrufer herauszugeben.
Das Ausmaß des digitalen Bankbetrugs verdeutlicht eine Statistik der Organisation SABRIC für das Jahr 2024. In Südafrika beliefen sich die Verluste in diesem Bereich auf über R1,4 Mrd. Als Hauptursache wird Social Engineering identifiziert, worunter Methoden wie Phishing, Vishing oder Smishing fallen. Einmal autorisierte Zahlungen seien laut SABRIC nur schwer zurückzuholen, weshalb Prävention und Verifikation oberste Priorität haben sollten.
Datendiebstahl als Vorbereitung für Phishing
Ein erhöhtes Risiko für gezielte Betrugsversuche ergibt sich oft aus vorangegangenen Datenpannen. Der Hardware-Wallet-Anbieter SafePal meldete unlängst den Zugriff Unbefugter auf die Daten von 39.798 Kunden.
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Betroffen sind Informationen wie Namen, E-Mail-Adressen und Kaufdetails aus dem Zeitraum zwischen dem 2. März 2025 und dem 11. April 2026. Während die Guthaben und privaten Schlüssel der Nutzer sicher seien, steige durch den Abfluss der Kontaktdaten das Risiko für Phishing-Attacken deutlich an.
Vielfältige Betrugsmaschen im Umlauf
Neben den Recovery Scams nutzen Kriminelle zunehmend technologische Innovationen. In São Carlos verlor ein Paar R$ 4.600, nachdem Betrüger ein KI-generiertes Bild eines Anwalts nutzten, um eine Gerichtssitzung zu simulieren.
Ein anderer Betroffener verlor durch diese Masche laut einem Rechtsbeistand sogar R$ 54.000. In Indien wurde ein Rentner Opfer eines sogenannten Digital Arrests, bei dem sich Täter als Beamte ausgaben und eine Überweisung von Rs 4 Lakh via RTGS erzwangen.
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Auch in Deutschland bleiben klassische Methoden gefährlich. In Soest wurde ein Mann von einer angeblichen Deutschen Lottogesellschaft kontaktiert, die mit monatlichen Kosten von 89 Euro drohte.
Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor einem betrügerischen Inkassounternehmen namens Münchener Inkasso mit Sitz in der Leopoldstraße 11, das gefälschte Stempel eines bayerischen Amtsgerichts nutzt. Zahlungen sollen hierbei an eine Empfängerin namens Bozhana Danailova geleistet werden.
Rechtliche Einordnung und Handlungsempfehlungen
Für Betroffene gibt es zumindest in Teilen rechtliche Rückendeckung. Das Landgericht Halle entschied am 6. Mai 2025 (Az. 4 O 43/23), dass eine Bank eine Überweisung erstatten muss, wenn kein tatsächlicher Überweisungswille des Kunden vorlag, etwa bei einer TAN-Weitergabe unter Täuschung.
In dem verhandelten Fall musste die Bank 49.855,25 € von insgesamt 59.855,25 € zurückzahlen, da die Haftung des Kunden bei grober Fahrlässigkeit auf ein Tageslimit von 10.000 € begrenzt war.
Experten raten dazu, bei unaufgeforderten Hilfsangeboten stets misstrauisch zu bleiben, Identitäten kritisch zu prüfen und im Ernstfall umgehend Strafanzeige zu erstatten.

