Mehrere von der Bundesregierung angestoßene Reformvorhaben treffen ab 2027 gezielt Haushalte mit Immobilienbesitz und Wohngeldbezug – darunter viele Rentnerinnen und Rentner.
Im Zentrum steht die geplante Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen, die das Kabinett am 2. September 2026 als Regierungsentwurf beschloss. Hinzu kommt eine bereits am 6. Juli 2026 verabschiedete Wohngeldreform, über die der Bundesrat am 25. September 2026 abstimmen soll.
Handwerkerbonus wird spürbar gekürzt
Nach dem Kabinettsbeschluss soll der steuerliche Bonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ab 2027 von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken. Der jährliche Höchstbetrag reduziert sich von 1.200 auf 900 Euro.
Wie finanz.de am 15. September 2026 berichtete, bedeutet das bei begünstigten Arbeitskosten von 4.000 Euro einen Rückgang des Bonus von 800 auf 600 Euro – ein Minus von 200 Euro. Bei 6.000 Euro begünstigten Kosten sinkt der Betrag von 1.200 auf 900 Euro, also um 300 Euro jährlich.
Laut gegen-hartz.de vom 14. September 2026 liegt der maximale Verlust für Rentner mit Eigenheim bei 300 Euro pro Jahr, sofern sie die volle Fördersumme von 6.000 Euro begünstigter Arbeitskosten ausschöpfen.
Wer Immobilien besitzt oder vermietet, sollte seine Steuerstrategie regelmäßig überprüfen, um von aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten optimal zu profitieren. Dieser kostenlose Ratgeber erklärt verständlich, wie Sie die degressive AfA und Sonderabschreibungen für Ihre Liquidität nutzen. Kostenlosen Abschreibungs-Leitfaden jetzt herunterladen
Begünstigt bleiben laut finanz.de weiterhin ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht jedoch Materialkosten. Zudem ist für die steuerliche Anerkennung eine Überweisung erforderlich, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Gerade Eigenheimbesitzer im Ruhestand, die regelmäßig Handwerkerleistungen für Instandhaltung und Reparaturen in Anspruch nehmen, dürften diese Kürzung direkt zu spüren bekommen.
Einkommensteuerreform bringt gegenläufige Entlastungen
Parallel beschloss das Bundeskabinett am 2. September 2026 eine Reform der Einkommensteuer, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll – vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Wie ntg24.de am 14. September 2026 berichtete, steigt der Grundfreibetrag von 12.348 auf 12.564 Euro, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro. Die Schwelle zum Spitzensteuersatz wird auf 70.600 Euro angehoben, das Kindergeld steigt von 259 auf 267 Euro monatlich, der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 10.056 Euro.
Für Alleinstehende ergibt sich laut dem Bericht eine Entlastung von 75 bis 125 Euro, für Familien von 130 bis 600 Euro jährlich. Gegenfinanziert wird die Reform unter anderem über eine verschärfte Reichensteuer von 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro Einkommen.
Wohngeldreform trifft einkommensschwache Haushalte
Deutlich einschneidender dürfte sich die Wohngeldreform auswirken, die das Bundeskabinett bereits am 6. Juli 2026 unter Federführung von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) beschloss.
Vorgesehen sind drei Änderungen: die Aussetzung der regulären Fortschreibung der Wohngeldbeträge zum Jahresbeginn 2027, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente für Einpersonenhaushalte von derzeit 96 Euro auf 48 Euro monatlich sowie eine höhere Einkommensanrechnung durch Änderung der Wohngeldformel.
Viele Immobilienbesitzer verschenken jährlich bares Geld an das Finanzamt, weil sie die geltenden Abschreibungsregeln nicht voll ausschöpfen. Erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden, wie Sie durch gezielte Investitionen Ihre Steuerlast senken und Investitionen fast von selbst finanzieren. Hier Gratis-Report zur Abschreibung sichern
Laut buerger-geld.org vom 14. September 2026 soll die Reform der Bundesregierung Einsparungen von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und ab 2028 rund 2 Milliarden Euro jährlich bringen. Ministerin Hubertz selbst räumte laut dem Bericht ein, dass jeder dritte Wohngeldhaushalt aus der Förderung herausfallen könnte.
Der Bundesrat stimmt am 25. September 2026 über die Reform ab; der zuständige Wohnungsbau- sowie der Sozialausschuss haben laut buerger-geld.org bereits eine Ablehnung empfohlen. Für Betroffene gibt es eine gewisse Übergangsfrist: Bereits bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden, üblicherweise zwölf, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate.
Ein Eingriff zum 1. Januar 2027 in laufende Bescheide ist demnach nicht vorgesehen – die Kürzung greift erst bei einer Neubewilligung. Wer seinen Anspruch verlängern möchte, sollte den Weiterleistungsantrag laut gegen-hartz.de rund zwei Monate vor Ablauf stellen.
Fällt der Wohngeldanspruch künftig weg, kann laut buerger-geld.org ein Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII beziehungsweise auf Kinderzuschlag entstehen – wodurch sich die Kosten von den Wohngeldstellen zu Jobcentern und Sozialämtern verlagern würden.
Kritik von Sozialverbänden
Ein Bündnis aus 14 Organisationen, darunter der Deutsche Mieterbund, die AWO, der DGB, ver.di und die Volkssolidarität, warnte laut einem Bericht von stadtspuren.com vom 14. September 2026 vor Einsparungen bei Bundeszuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung sowie bei Wohngeld und Elterngeld im Bundeshaushalt 2027. Die Organisationen forderten stattdessen eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften an der Finanzierung. Kritisiert wurde zudem ein möglicher Personalabbau bei der Bundesagentur für Arbeit.
Für Rentnerinnen und Rentner mit Eigenheim und für Wohngeldbezieher zeichnet sich damit ein gemischtes Bild ab: Während die Einkommensteuerreform moderate Entlastungen bringen soll, dürften die Kürzungen beim Handwerkerbonus und bei den Wohngeldleistungen bei vielen Betroffenen zu spürbaren finanziellen Einbußen führen. Ob die Wohngeldreform in der vorgesehenen Form kommt, entscheidet sich erst mit der Abstimmung im Bundesrat.

