Schatten-KI in Betrieben: 29,1% nutzen nicht autorisierte Tools

Eine IW-Studie zeigt weit verbreitete inoffizielle KI-Nutzung. Datenschutz, Rechtsunsicherheit und Geheimnisschutz bremsen offizielle Freigaben.

In deutschen Betrieben hat sich eine ausgeprägte „Schatten-KI“ etabliert. Laut einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) nutzen 29,1 Prozent der Beschäftigten für ihre beruflichen Aufgaben Anwendungen auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI), die von ihren Arbeitgebern nicht offiziell autorisiert wurden. Die Studie basiert auf Umfragedaten aus den Monaten März und April 2026, für die bundesweit 5.000 Erwerbstätige befragt wurden.

Die Nutzung dieser inoffiziellen Werkzeuge unterscheidet sich dabei maßgeblich nach der Größe der Unternehmen. Während in kleineren Betrieben mit bis zu 49 Mitarbeitern der Anteil der nicht autorisierten KI-Nutzung bei 33,5 Prozent liegt, fällt dieser Wert in Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten auf 25,5 Prozent.

Ein auffälliges Ergebnis der IW-Studie betrifft zudem das Weiterbildungsangebot: In Firmen, die ein starkes Schulungsengagement im Bereich KI zeigen, steigt die Quote der eigenmächtigen Nutzung sogar auf 44,5 Prozent an.

Demografie und Nutzungsmuster

Besonders verbreitet ist das Phänomen unter jüngeren Erwerbstätigen. Von den unter 30-Jährigen gaben 38,4 Prozent an, nicht autorisierte KI-Tools für die Arbeit einzusetzen. Doch auch in den Entscheidungsebenen ist die Praxis verbreitet: Unter den Führungskräften liegt der Anteil der Nutzer von Schatten-KI bei 34,6 Prozent.

Trotz dieser Zahlen zeigt die Untersuchung auch eine Präferenz für offizielle Lösungen, sofern vorhanden. Formell autorisierte Programme werden laut den Studienergebnissen fast doppelt so häufig regelmäßig genutzt wie jene Werkzeuge, für die keine Freigabe vorliegt.

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Hürden für die offizielle Einführung

Dass viele Beschäftigte auf eigene Faust zu KI-Lösungen greifen, hängt oft mit verzögerten Freigabeprozessen in den Unternehmen zusammen. Der Branchenverband Bitkom identifizierte in diesem Zusammenhang zentrale Bedenken auf Arbeitgeberseite.

Demnach nennen 66 Prozent der Firmen den Datenschutz als wesentlichen Grund für die Verzögerung von KI-Freigaben. Für 56 Prozent stellt die bestehende Rechtsunsicherheit ein Hindernis dar, während 45 Prozent der Unternehmen Sorge um den Schutz von Firmengeheimnissen äußern.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Risiken

Experten warnen vor den Risiken, die mit der unkontrollierten Nutzung von KI-Anwendungen einhergehen. Neben potenziellen Sicherheitslücken und dem Abfluss interner Daten stehen auch rechtliche Aspekte im Fokus. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wies darauf hin, dass Beschäftigten bei Verstößen gegen interne KI-Vorgaben arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Diese können von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen.

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Um der Gefahr einer unkontrollierten Schatten-KI zu begegnen, empfehlen Experten den Unternehmen eine proaktive Herangehensweise. Dazu gehören die Erstellung klarer Richtlinien sowie die Prüfung und Bereitstellung sicherer Alternativen, um den Bedarf der Belegschaft an technischer Unterstützung rechtssicher zu decken.