Schleswig-Holstein prescht mit einem neuen Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz vor – doch ein geplanter Verfassungszusatz droht die Bürger zu entzweien. Soll der Zugang zu Behörden künftig rein digital sein? Diese Frage entzündet eine Grundsatzdebatte zwischen Modernisierern und Verfechtern persönlicher Ansprache.
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Am 19. März 2026 legte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) dem Landtag den Entwurf für das Gesetz vor. Kern sind die Prinzipien „Digital-Only“ und „Once-Only“. Sie sollen Medienbrüche in Verwaltungsverfahren beenden und Doppelarbeit für Bürger und Unternehmen abschaffen. „Eine zukunftsfähige digitale Verwaltung ist entscheidend für das Vertrauen in den Staat und unseren Standortwettbewerb“, betonte Schrödter. Für Unternehmen sollen Genehmigungen so schneller werden.
Verfassungsänderung als Zündstoff
Doch der Turbo-Pläne gehen manchen zu weit. Nur Tage zuvor, am 24. März, äußerte der dbb schleswig-holstein, der Deutsche Beamtenbund, „erhebliche Bedenken“. Anlass ist eine mögliche Änderung der Landesverfassung. Sie könnte den gleichberechtigten Zugang zu Behörden per Post, persönlich oder digital abschaffen und durch einen rein digitalen Zugang ersetzen.
Der dbb warnt: Eine rein digitale Verwaltung sei nicht bürgernah genug. Das persönliche Gespräch schaffe oft erst Verständnis und Vertrauen. „Die Möglichkeit des persönlichen oder schriftlichen Kontakts muss erhalten bleiben“, fordert der Verband in einer Stellungnahme an den Landtag. Die Frage lautet: Wie digital darf es sein, ohne Teile der Bevölkerung auszuschließen?
Strategie 2026 setzt auf „digital kooperierenden Staat“
Das Gesetz baut auf der bereits am 17. März vom Kabinett verabschiedeten Digitalstrategie 2026 auf. Diese verfolgt erstmals einen kooperativen Ansatz. Partner aus Kommunen und Zivilgesellschaft wie der Paritätische Wohlfahrtsverband oder der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) waren systematisch eingebunden.
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Ein weiterer strategischer Pfeiler ist der konsequente Einsatz von Open-Source-Software. „Der Weg zu Open Source ist ein wichtiger Grundstein. Er gibt uns mehr Kontrolle, Anpassungsfähigkeit und Sicherheit“, so die digitalisierungspolitische Sprecherin Uta Wentzel. International erntet das Land dafür Anerkennung. Der IT-Experte Bert Hubert nannte Schleswig-Holstein kürzlich auf einer Konferenz ein Vorzeigebeispiel für digitale Souveränität.
Open Source spart Millionen
Der Fokus auf quelloffene Lösungen ist auch wirtschaftlich ein Erfolg. Das Land spart nach eigenen Angaben erheblich Lizenzgebühren. Ein Großteil dieser Summe wird zurück in die Open-Source-Ökonomie investiert. Ziel ist eine unabhängigere, transparentere und innovationsfähigere IT-Infrastruktur.
Gleichzeitig treibt der ITV.SH die flächendeckende Umsetzung voran. 2025 vernetzte der Verbund 71 Behörden. Die Online-Dienste Schleswig-Holsteins werden mittlerweile an 843 Behörden bundesweit genutzt. Damit erfüllt das Land bereits zentrale Vorgaben des nationalen Onlinezugangsgesetzes (OZG). Viele Services wie Kfz-Anmeldung oder digitale Gewerbeanzeige sind online verfügbar. Weitere, wie Wohngeld oder Eheschließung, sollen bis Mitte 2026 folgen.
Ausblick: Landtag muss Balance finden
Nun liegt der Ball beim Schleswig-Holsteinischen Landtag. In den kommenden Monaten wird er über das Beschleunigungsgesetz und die heikle Verfassungsfrage beraten. Die Gebatte wird zeigen, ob das Land seinen Pioniergeist mit einer inklusiven Digitalisierung in Einklang bringen kann. Der Ausgang könnte zum Vorbild für ganz Deutschland werden.





