Sechs Bundesländer haben einen Rahmenvertrag über eine souveräne Open-Source-Kollaborationsplattform für den Schuleinsatz unterzeichnet. Die Vereinbarung zwischen Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde am Rande des Digital-Gipfels der Bundesregierung in Berlin bekannt, wie Medien am 3. November 2026 berichteten.
Cloud-Lösung KoDaS auf Basis von Nextcloud
Vergeben wurde der Vierjahres-Rahmenvertrag für das Vorhaben mit der Bezeichnung KoDaS durch die Genossenschaft govdigital eG im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Durch die Beschaffung über die Genossenschaft können die beteiligten Länder die Dienste ohne gesonderte, erneute Ausschreibungsverfahren beziehen.
Den Zuschlag für den Aufbau sowie den Betrieb der Filehosting- und Kollaborationslösung im Rahmen der Pädagogischen Cloud Infrastruktur (PCI) erhielt der Dienstleister IONOS. Die Plattform wird nach Unternehmensangaben ausschließlich in deutschen Rechenzentren auf Basis von Open-Source-Technologie betrieben, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern auszuschließen.
Als technische Basis dient der Nextcloud Workspace. Die Software stellt Werkzeuge für den Dateiaustausch, Chat-Funktionen, Videokonferenzen sowie E-Mail-, Kalender- und Office-Anwendungen bereit.
Konditionen, Skalierung und Vergabekriterien
Der Rahmenvertrag ist auf eine Höchstlaufzeit von 48 Monaten ab Zuschlagserteilung ausgelegt und umfasst ein maximales Vertragsvolumen von 67,5 Millionen Euro. Der tatsächliche Gesamtwert wurde nicht beziffert.
Die Abrechnung erfolgt nach einem Preismodell in fünf Stufen, gestaffelt nach den aktiven Nutzern von bis zu 50.000 bis über 500.000 Nutzern. Eine feste Vorab-Mindestabnahme ist im Vertrag nicht vorgesehen. Ausgelegt ist die Plattform auf eine Skalierbarkeit für bis zu 500.000 Nutzer.
An die Ausschreibung waren mehrere formale Vorgaben geknüpft. Zu den Kriterien zählten unter anderem eine Zertifizierung nach ISO 27001, ein Mindestumsatz des Anbieters von 10 Millionen Euro, eine Haftpflichtversicherung über mindestens 5 Millionen Euro sowie der Nachweis eines Referenzprojekts mit mindestens 10.000 aktiven Nutzern.
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Digitale Souveränität und Ausblick
Mit dem Schritt streben die sechs Bundesländer eine größere Unabhängigkeit von US-Technologieanbietern wie Microsoft und Google an. Im Fokus stehen dabei die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Schutz vor behördlichen Zugriffen aus Drittstaaten im Rahmen des US Cloud Act.
Schulen und Schulbehörden der beteiligten Länder steht die Nutzung der Plattform nach individuellem Bedarf frei, eine Verpflichtung besteht nicht. Anderen Bundesländern steht die Option offen, dem Rahmenvertrag zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten. Schleswig-Holstein gehört nicht zum Länderpaket; das Land setzt Nextcloud bereits seit rund zwei Jahren eigenständig ein.
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Nextcloud-Chef Frank Karlitschek verwies darauf, dass Schulen primär digitale Kompetenzen vermitteln sollten, statt Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu schaffen. Für eine Stärkung des europäischen Softwaresektors und das Erreichen digitaler Souveränität seien europäische Vorreiter notwendig. Dabei solle der Staat vor allem als Leuchtturmkunde agieren; gesonderte Fördergelder seien nicht erforderlich.
Langfristig soll die für den Schulbereich konzipierte Infrastruktur nach Berichten als Referenzmodell dienen, das sich auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes und die Privatwirtschaft übertragen lässt.

