Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Schweiz verläuft weiterhin schleppend und bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Wie aktuelle Berichte zeigen, stockt die Implementierung insbesondere in Pilotapotheken massiv.
Da zudem die Beteiligung in der Bevölkerung gering ist und zahlreiche Gesundheitseinrichtungen die Teilnahme verweigern, befasst sich die Politik nun mit einer grundlegenden Reform des Systems.
Gesetzliche Neugestaltung und technische Infrastruktur
Nachdem der Bundesrat bereits im November 2025 das Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier verabschiedet hatte, steht das Projekt vor einem umfassenden Umbau. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Übernahme der technischen Infrastruktur durch den Bund.
Bisherige Hürden sollen zudem durch eine Verpflichtung zur Teilnahme abgebaut werden: Das Dossier wird künftig für alle Leistungserbringer, die Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, obligatorisch.
Für die Wohnbevölkerung ist ein Übergang zum sogenannten Opt-out-Modell vorgesehen. Demnach wird für alle Einwohner automatisch ein Dossier eröffnet, sofern diese nicht explizit widersprechen. Trotz dieser geplanten Beschleunigung ist mit einer schnellen Umsetzung nicht zu rechnen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt an, dass das System frühestens im Jahr 2030 in Betrieb gehen werde.
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Kontroversen im Nationalrat über Datensicherheit
Im Nationalrat wird derzeit intensiv über das Gesetz zum elektronischen Gesundheitsdossier debattiert. Dabei stehen vor allem Fragen der Verschlüsselung und der Datenhoheit im Fokus. Ein vorliegender Kommissionsantrag sieht zwar eine obligatorische Verschlüsselung vor, lässt jedoch offen, welche Instanz die Kontrolle über die entsprechenden Schlüssel behalten soll.
In diesem Zusammenhang wird auf eine BAG-Studie der EPFL verwiesen, die in einer Modellvariante (Variante III) die Schlüssel direkt bei den Nutzern hinterlegt.
Ein Bericht des BAG stellt dazu fest, dass in diesem Szenario sowohl die Infrastruktur als auch die Wiederherstellung der Schlüssel vollständig in der Verantwortung der Nutzenden lägen, ohne dass eine institutionelle Absicherung vorgesehen sei.
Kritiker im Nationalrat merken zudem an, dass die betreffenden Gesetzesartikel in ihrer aktuellen Form keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zulassen würden.
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Medizinisches Potenzial und wirtschaftlicher Nutzen
Die Dringlichkeit einer funktionierenden digitalen Lösung wird durch medizinische Daten untermauert. Jährlich führen Medikationsprobleme in der Schweiz zu rund 20’000 Spitalaufenthalten. Eine elektronische Gesundheitsakte, die Funktionen wie E-Rezepte und digitale Überweisungen integriert, könnte hier signifikante Verbesserungen erzielen. Das jährliche Nutzenpotenzial einer solchen Infrastruktur wird auf rund 1,2 Milliarden Franken beziffert.
Die Organisation prio.swiss signalisierte Unterstützung für das Programm DigiSanté, mahnte jedoch die Notwendigkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts an. Gefordert werden klare Zuständigkeiten auf Bundesebene, besser abgestimmte Gesetzgebungen sowie eine frühzeitige Einbindung der Branchenvertreter in die Entwicklungsprozesse.

