Indiens Telekommunikationsministerium (Department of Telecommunications, DoT) verschärft die Kontrolle über die Zahl der SIM-Karten pro Person. Ab dem 24. August 2026 müssen Telekommunikationsanbieter neue SIM-Anträge ablehnen, wenn ein Kunde die zulässige Höchstgrenze bereits erreicht hat.
Grundlage ist ein DoT-Rundschreiben vom 17. August 2026, das Telekom-Unternehmen anweist, neue SIM-Karten für Kunden mit neun bestehenden Verbindungen zu blockieren.
Unterschiedliche Grenzwerte je nach Region
Die neue Obergrenze liegt in den meisten Teilen Indiens bei neun SIM-Karten pro Person. In Jammu & Kashmir, Assam sowie in den nordöstlichen Bundesstaaten gilt eine niedrigere Grenze von sechs Verbindungen. Wird das jeweilige Limit erreicht, sind Telekom-Unternehmen verpflichtet, die betroffenen Kunden zu informieren.
Bei einer Überschreitung werden die entsprechenden Verbindungen übergangsweise für einen Tag suspendiert, bestehende SIM-Karten jedoch nicht automatisch dauerhaft deaktiviert. Neue SIM-Anträge von Kunden, die das Limit bereits erreicht haben, werden hingegen blockiert.
Durchsetzung zunächst nachträglich, später in Echtzeit
Das System zur Überwachung der Grenzwerte arbeitet vorerst post-facto, also nachträglich. Eine Echtzeit-Integration, die Verstöße unmittelbar bei Antragstellung erkennen soll, ist laut DoT bis zum 30. November 2026 geplant.
Zur Unterstützung der Identifikation stellt die Digital Intelligence Platform (DIP) des Ministeriums ab dem 23. August 2026 repräsentative Fotos bereit. Zuständig für die konkrete Durchsetzung der Regeln sind die jeweiligen Licensed Service Areas (LSAs).
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Pflichten für Kunden und Kontrollmöglichkeiten
Kunden müssen künftig alle bestehenden Verbindungen im Customer Application Form (CAF) angeben. Wer wissen möchte, wie viele SIM-Karten aktuell auf den eigenen Namen registriert sind, kann dies über das Sanchar Saathi-Portal beziehungsweise das TAFCOP-Portal überprüfen.
Betrugsbekämpfung als erklärtes Ziel
Nach Angaben des DoT verfolgen die neuen Regeln das Ziel, Betrug und Cyberkriminalität einzudämmen. Eine übermäßige Anzahl von SIM-Karten auf einen einzelnen Namen gilt als Risikofaktor für missbräuchliche Nutzung, etwa im Rahmen von Betrugsmaschen oder illegalen Aktivitäten.
Wie stark das Problem bereits vor der Verschärfung ausgeprägt war, zeigt ein Beispiel aus Westbengalen: Dort wurden im Rahmen früherer Überprüfungen 4.05.307 Personen identifiziert, die mehr als neun Verbindungen auf ihren Namen registriert hatten. In der Folge wurden dort 13.59.934 Verbindungen getrennt.
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Auswirkungen für Nutzer
Für die überwiegende Mehrheit der indischen Mobilfunknutzer dürfte sich durch die neuen Regeln wenig ändern, da die Grenze von neun beziehungsweise sechs Verbindungen für den durchschnittlichen Privatkunden kaum relevant ist.
Betroffen sind vor allem Personen, die aus geschäftlichen oder anderen Gründen eine ungewöhnlich hohe Zahl an SIM-Karten auf ihren Namen registriert haben. Diese müssen künftig damit rechnen, dass weitere Anträge automatisch abgelehnt werden, sobald das jeweilige Limit erreicht ist.
Wer unsicher ist, wie viele Verbindungen aktuell auf den eigenen Namen laufen, kann dies über die genannten Online-Portale des Ministeriums selbst nachprüfen und gegebenenfalls nicht mehr benötigte Verbindungen deaktivieren lassen, bevor die vollständige Echtzeit-Durchsetzung Ende November 2026 greift.

