Smart Glasses: Bundesnetzagentur prüft Kamera-Verbot für Millionen

Gericht spricht 2.000 Euro zu, weil Vermieter Bewohnerinnen filmte. Behörden prüfen nun ein Verbot von Smart Glasses.

Das Amtsgericht Berlin-Pankow spricht 2.000 Euro Schmerzensgeld zu, weil ein Vermieter heimlich ein Badezimmer filmte. Die Justiz reagiert zunehmend härter auf Verletzungen der Intimsphäre – auch Smart Glasses geraten ins Visier der Aufsichtsbehörden.

Schmerzensgeld nach Überwachung im Badezimmer

Der Fall sorgte für Aufsehen: Ein Vermieter installierte heimlich eine Kamera im Badezimmer einer Wohngemeinschaft in Berlin-Pankow, um die Bewohnerinnen unbemerkt zu filmen. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu 2.000 Euro Schadensersatz (Az. 2 C 2/25). Die Begründung der Richter: ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Intim- und Privatsphäre. Die Entschädigung solle in solchen Fällen eine Genugtuungsfunktion erfüllen, da die Überwachung im höchstpersönlichen Lebensbereich stattfand.

Versteckte Kameras am Arbeitsplatz und im Handel

Auch im beruflichen Umfeld werden immer wieder gravierende Fälle bekannt. In Salzburg ermittelt die Polizei gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Roten Kreuzes. In der Zentrale der Organisation war auf einer Herrentoilette ein verstecktes Smartphone mit dauerhaft aktiver Kamera entdeckt worden. Das Rote Kreuz sprach von einer massiven Verletzung der Privatsphäre und erstattete Anzeige. Bei einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten eine Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft.

In Heidelberg konnte ein Fall von Upskirting gerade noch verhindert werden. Ein 43-Jähriger hatte Ende Juli in einem Bekleidungsgeschäft in der Altstadt Frauen heimlich unter den Rock gefilmt. Eine Mitarbeiterin bemerkte den Vorfall, die Polizei nahm den Verdächtigen fest und stellte dessen Mobiltelefon sicher.

Smart Glasses: Verbot in Prüfung

Neben stationären Kameras rücken nun mobile Aufnahmegeräte in den Fokus der Behörden. Im vergangenen Jahr wurden weltweit über sieben Millionen Smart Glasses verkauft. Datenschützer wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz sehen darin einen Verstoß gegen geltendes Recht. Das Problem: Die integrierten Kameras sind zu unauffällig. Zwar verfügen Modelle wie die Meta AI Glasses über ein LED-Signal, das während der Aufnahme leuchtet – doch Experten halten das für unzureichend. Zudem könnten Nutzer die Kontrollleuchten manipulieren.

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In Deutschland ist der Betrieb von Kameras, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, grundsätzlich verboten. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob Smart Glasses unter diese Kategorie fallen und mit einem Verbot belegt werden müssen.

Neue Schutzsoftware und klare Rechtslage

Als Reaktion auf die Verbreitung unauffälliger Kameratechnik entstehen neue Schutzmöglichkeiten. Mittlerweile gibt es Software, die Bluetooth-Signale von Smart Glasses erkennt und Nutzer in einem Umkreis von fünf bis zehn Metern warnt – ein digitaler Spionagedetektor für die Hosentasche.

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Juristisch ist die Lage in Deutschland eindeutig: Ungefragtes Filmen ist rechtswidrig. In besonders geschützten Räumen wie Wohnungen, Umkleidekabinen oder Toiletten macht sich der Täter nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuches strafbar, beim Upskirting greift Paragraf 184k. Betroffene können die Löschung der Aufnahmen verlangen, zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und Strafanzeige stellen.