Die Bundesnetzagentur untersucht derzeit ein mögliches Verkaufs- und Besitzverbot für intelligente Brillen mit integrierter Kamerafunktion. Hintergrund der Prüfung ist die Einstufung dieser Geräte als potenziell getarnte Kameras. Die Regulierungsbehörde reagiert damit auf zunehmende Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre, die durch aktuelle juristische Entwicklungen und Warnungen von Datenschützern verschärft wurden. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Berlin-Pankow, bei dem einer betroffenen Person ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro wegen heimlicher Überwachung in einem Badezimmer zugesprochen wurde (Az. 2 C 2/25), unterstreicht die rechtliche Sensibilität von Aufnahmen in geschützten Räumen.
Rechtliche Bewertung und Kritik der Datenschützer
In Deutschland ist der Besitz sowie der Verkauf von Kameras, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, gesetzlich untersagt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält ein vollständiges Verbot von Produkten wie den Meta Glasses für rechtlich möglich. Seiner Einschätzung nach verstoßen diese Geräte gegen geltendes Datenschutzrecht. Insbesondere das integrierte LED-Signal, das eine laufende Aufnahme anzeigen soll, wird als unzureichend kritisiert, da es von Nutzern manipuliert oder abgeklebt werden könne. Zudem wies Fuchs darauf hin, dass die Geräte in der Lage seien, Audiomaterial in einer Entfernung von bis zu zwei Metern aufzunehmen.
Auch auf europäischer Ebene ist das Thema präsent. Der EU-Datenschutzausschuss erarbeitet derzeit einen umfassenden Bericht zu Smart Glasses, der bis zum Sommer 2026 vorgelegt werden soll. In der Schweiz fordern Vertreter der Grünen in Luzern bereits strengere Regeln für Kamerabrillen in öffentlichen Badeanstalten. Dort kann heimliches Filmen in nicht-öffentlichen Situationen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In Österreich gibt es hingegen derzeit kein generelles Verbot, wobei das gezielte Filmen von Personen unter Verweis auf die DSGVO ebenfalls als rechtlich problematisch eingestuft wird.
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Marktentwicklung und technologische Herausforderungen
Trotz der rechtlichen Diskussionen verzeichneten Hersteller zuletzt signifikante Absatzzahlen. Meta verkaufte im Jahr 2025 weltweit etwa 7 Millionen Einheiten der Ray-Ban Smart Glasses. In Deutschland werden diese Modelle seit Juni zu einem Preis ab 299 US-Dollar, was etwa 260 Euro entspricht, angeboten. Kritisch bewertet wird in diesem Zusammenhang die Datenverarbeitung; Berichten zufolge landeten Videoaufnahmen zur Auswertung bei Click-Workern in Kenia.
Der breite Marktanteil im stationären Handel ist jedoch noch begrenzt. Die Optikerkette Fielmann führt Smartglasses derzeit lediglich in 200 von insgesamt 1.300 Filialen. Konzernchef Marc Fielmann geht davon aus, dass es noch zwei bis drei Jahre dauern werde, bis sich ein echter Massenmarkt für diese Technologie entwickle. Währenddessen plant auch Apple den Einstieg in dieses Segment. Laut Medienberichten sollen kommende Modelle des Unternehmens Funktionen für Fitness und Gesundheit enthalten, wobei diese Features zum Marktstart noch fehlen könnten.
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Schutzmaßnahmen und strafrechtliche Konsequenzen
Für Personen, die sich durch die Technologie in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, bestehen bereits jetzt verschiedene Handlungsoptionen. Betroffene können die Löschung von Aufnahmen verlangen oder zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen. Zudem sind Strafanzeigen nach den Paragrafen 201a oder 184k des Strafgesetzbuches möglich, die den Schutz des privaten Lebensbereichs und die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen regeln. Das Bundesjustizministerium plant zudem einen Gesetzentwurf, um Aufnahmen in geschützten Bereichen wie Saunen explizit unter Strafe zu stellen.
Als technische Reaktion auf die Verbreitung der Brillen wurde die App „AntiZuck“ entwickelt. Diese soll Nutzer für einen Preis von etwa 3 Euro per Bluetooth-Signal in einem Umkreis von fünf bis zehn Metern vor Kamerabrillen in der Umgebung warnen. Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Anwendung Fehlalarme durch andere Geräte auslösen kann und nicht zweifelsfrei erkennt, ob zum Zeitpunkt des Alarms tatsächlich eine Aufnahme stattfindet. Rechtsanwalt Thomas Schwenke forderte angesichts der Risiken bereits eine generelle Registrierungspflicht für Smart Glasses.

