In der Hansestadt Hamburg konkretisieren sich die Pläne für eine weitreichende Einschränkung der Nutzung von Datenbrillen im öffentlichen Raum. Die rot-grüne Regierungskoalition sowie die Fraktion der Linken streben ein Verbot sogenannter Smart Glasses in städtischen Badeanstalten sowie in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs an.
Ziel der Initiative ist es, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor heimlichen Aufnahmen zu schützen und den technologischen Herausforderungen durch tragbare Kameratechnik zu begegnen.
Umfassende Verbotszonen in städtischen Bädern
Der Vorstoß sieht vor, die Nutzung von Smart Glasses in sensiblen Bereichen der Hamburger Bäder konsequent zu untersagen. Die geplanten Verbote erstrecken sich dabei nicht nur auf die unmittelbaren Bade- und Ruhebereiche, sondern umfassen auch Umkleiden, Duschen, Sanitäranlagen und Saunen.
Ein entsprechender Antrag der Linken für die kommende Bürgerschaftssitzung am 2. September 2026 sieht zudem vor, die Liegewiesen der städtischen Bäder in die Verbotszonen einzubeziehen.
Hintergrund dieser Bestrebungen sind laut vorliegenden Informationen zunehmende Sorgen über heimliche Bild- und Videoaufnahmen. Insbesondere Vorfälle, bei denen Frauen ohne deren Wissen gefilmt wurden, haben die politische Debatte beschleunigt.
Während herkömmliche Smartphones bei der Aufnahme meist deutlich erkennbar in der Hand gehalten werden, ermöglichen Smart Glasses durch ihre unauffällige Bauweise Dokumentationen, die für Außenstehende kaum als solche identifizierbar sind.
Die Betreibergesellschaft Bäderland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen in den städtischen Einrichtungen bereits durch die geltende Hausordnung untersagt ist. Die neue Regelung soll jedoch eine spezifische Grundlage schaffen, um gezielt gegen die Hardware vorzugehen, die solche Aufnahmen technisch vereinfacht.
Ausweitung auf den öffentlichen Personennahverkehr
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Über die Schwimmbäder hinaus soll das Verbot auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betreffen. In einem Zusatzantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wird gefordert, die Nutzung von Smart Glasses auch in den Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) zu untersagen.
Die Befürworter der Maßnahme sehen im dichten Gedränge des Berufsverkehrs ein erhöhtes Risiko für Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, da Betroffene kaum eine Möglichkeit haben, sich einer potenziellen Überwachung durch mitgeführte Kamerasysteme in Brillenform zu entziehen.
Die Hamburger Initiative beschränkt sich dabei nicht nur auf das Stadtgebiet. Die an dem Antrag beteiligten Fraktionen fordern zusätzlich eine bundesweite Regulierung von Smart Glasses.
Da die technologische Entwicklung immer kleinere und leistungsfähigere Sensoren ermöglicht, sehen die politischen Akteure den Bedarf für einen einheitlichen Rechtsrahmen auf nationaler Ebene, um den Schutz der Privatsphäre im öffentlichen Raum dauerhaft zu gewährleisten.
Parlamentarische Beratung und Ausblick
Die Entscheidung über die Anträge ist für die Bürgerschaftssitzung am 2. September 2026 vorgesehen. Sollte das Vorhaben die erforderliche Mehrheit finden, müsste der Senat die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Verbote in den Hausordnungen der städtischen Unternehmen und den Beförderungsbedingungen des HVV schaffen.
Branchenbeobachter werten den Hamburger Vorstoß als ein Signal an Hersteller von Wearables. Die Debatte verdeutlicht die wachsende Skepsis gegenüber Technologien, die eine permanente, für Dritte unsichtbare Aufnahmekapazität in den Alltag integrieren.
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Für die Betreiber öffentlicher Infrastruktur stellt sich zudem die Frage der praktischen Durchsetzbarkeit: Während herkömmliche Kameras leicht zu identifizieren sind, erfordert die Kontrolle von Smart Glasses geschultes Personal, um die Geräte von gewöhnlichen Seh- oder Sonnenbrillen zu unterscheiden.
Dennoch unterstreicht die geplante Regelung den Vorrang des Persönlichkeitsschutzes vor der uneingeschränkten Nutzung neuer Gadgets im öffentlichen Raum der Hansestadt.
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