Soziale Netzwerke: Kabinett plant Verbot für Kinder unter 13 Jahren

Die Bundesregierung plant Altersgrenzen, technische Schutzvorgaben und Bildungsangebote; konkrete Gesetze und der Zeitplan stehen noch aus.

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Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte zum Schutz von Kindern in der digitalen Welt beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke künftig grundsätzlich nicht mehr nutzen dürfen. Ausnahmen sollen lediglich für Angebote gelten, die nachweislich als kindgerecht eingestuft sind.

Zwölf Initiativen für mehr Schutz im Netz

Mit dem Beschluss legte das Bundeskabinett zwölf Initiativen und Richtungen für künftige Maßnahmen fest. Dabei handelt es sich zunächst um Grundsätze und noch nicht um konkrete Gesetze. Die Bundesregierung billigte am selben Tag die Grundrichtung der Reform, deren Zeitplan und genaues Inkrafttreten weiterhin unbestimmt sind.

Die Pläne basieren auf dem Bericht einer unabhängigen Expertenkommission, die im September 56 Empfehlungen vorgelegt hatte. Die Federführung für das Vorhaben liegt bei Familienministerin Karin Prien.

Das geplante Verbot für unter 13-Jährige soll Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat erfassen, während kindgerechte Plattformen ausgenommen bleiben. Für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren plant die Bundesregierung abgestufte und mehrstufige Beschränkungen. Deren Parameter befinden sich noch in der Entwicklung; vorgesehen sind unter anderem Instrumente zur Elternaufsicht sowie Beschränkungen der Nutzungszeit.

Zudem sollen Plattformanbieter zu Anpassungen nach dem Prinzip der integrierten Sicherheit verpflichtet werden: Standardmäßig sollen die Dienste kein Endlos-Scrollen, kein Autoplay und keine algorithmischen Empfehlungen für Minderjährige ausspielen.

Altersnachweis, Bildungsoffensive und Reaktionen

Um Altersgrenzen technisch durchzusetzen, soll ab 2027 die europäische Brieftasche für digitale Identitäten, die EUDI Wallet unter der Bezeichnung „d-you“, einen datensparsamen und freiwilligen Altersnachweis ermöglichen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Kinder-Online-Wache, die bislang noch nicht eingerichtet ist, sowie eine Informationskampagne für Eltern von Vorschulkindern mit einem geplanten Start bis Ende 2026.

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Im Bildungsbereich sieht das Konzept der Bundesregierung das Programm „KI-Seepferdchen“ für Grundschüler vor, das eine bewusste Nutzung künstlicher Intelligenz und das Erkennen von Risiken vermitteln soll. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 1006 Befragten ab 16 Jahren halten 79 Prozent ein solches Kompetenz-Zertifikat für sinnvoll, während 18 Prozent es als unnötig betrachten.

Die Bundesregierung strebt nationale Maßnahmen an und will nicht auf europäische Regelungen warten. Während Berlin die Nutzungsgrenze bei unter 13 Jahren ansetzt, sieht der Entwurf des europäischen Gesetzes zum Kinderschutz vor, Jugendlichen unter 15 Jahren keine eigenständigen Konten bei bestimmten Netzwerken und Video-Plattformen zu erlauben.

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Aus den Kirchen kamen parallel Forderungen nach verbindlichen Leitplanken. Die Deutsche Bischofskonferenz beteiligt sich gemeinsam mit der evangelischen Kirche und einem Verband von Kinderseiten an der Initiative „KI kindgerecht!“, die einen Verhaltenskodex mit fünf Prinzipien vorsieht: integrierte Sicherheit, Kinderrechte, altersgerechte Teilhabe, Datenschutz sowie menschliche Prüfung.

Bischof Georg Bätzing von der Medienkommission der Deutschen Bischofskonferenz forderte am 14. Oktober 2026 eine rechtliche Verpflichtung der Anbieter anstelle freiwilliger Standards sowie Investitionen in die Medienbildung und verwies dabei auf die päpstliche Enzyklika Magnifica Humanitas.