Verbraucher können noch bis Ende März dreistellige Beträge von ihrer Bank zurückfordern. Hintergrund ist ein Vergleichsverfahren gegen eine große Sparkasse, das stellvertretend für eine branchenweite Praxis steht. Das Gericht hatte unzulässige Gebühren für unwirksam erklärt. Betroffene müssen ihre Ansprüche jetzt aktiv anmelden.
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Illegale Aufschläge beim Händler: Das Surcharging-Verbot
Obwohl seit Jahren verboten, versuchen manche Händler noch immer, Extragebühren für Kartenzahlungen zu kassieren. Das sogenannte Surcharging ist in der gesamten EU untersagt. Rechtlich ist die Lage klar: Seit der PSD2-Richtlinie dürfen für gängige Zahlungsmittel wie Girocard oder Visa- und Mastercard-Karten keine Zusatzkosten verlangen werden.
Ein Mindestumsatz für Kartenzahlungen ist zwar erlaubt. Akzeptiert ein Händler die Karte aber, darf es preislich keinen Unterschied zum Barzahler geben. Die Argumentation der Händler verliert zudem an Gewicht: Moderne SoftPOS-Lösungen machen Terminals günstiger, die Transaktionskosten liegen oft nur noch bei 0,2 bis 0,3 Prozent.
Versteckte Bankgebühren: Streit ums kontaktlose Bezahlen
Ein weiteres Schlachtfeld sind versteckte Gebühren der Institute selbst. Einzelne Banken verlangen Berichten zufolge bis zu 80 Cent pro Transaktion für kontaktloses Bezahlen. Juristen sehen das kritisch: Die Bereitstellung einer funktionierenden Zahlungsinfrastruktur gehört zum Kern des Girovertrags.
Pauschale Entgelte für jede Buchung oder speziell für die Kontaktlos-Funktion sind daher oft rechtswidrig. Besonders intransparent sind Kontomodelle, die jede Bewegung einzeln bepreisen. Verbraucherschützer raten, Kontoauszüge auf Posten wie „Buchungsposten“ oder „Serviceentgelt Karte“ zu prüfen.
Die große Rückzahlung: So fordern Sie Ihr Geld zurück
Der aktuelle Vergleich mit der Sparkasse bringt das Thema auf den Punkt. Das Urteil bestätigt: Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Kunden-Zustimmung sind unwirksam. Betroffene haben nun nur noch bis zum 31. März Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Es geht um pauschale Rückzahlungen von 60 bis 195 Euro pro Konto.
Dieser Fall hat Signalwirkung. Viele andere Institute haben bereits ähnliche Rückzahlungsprogramme aufgelegt. Verbraucher müssen jedoch meist selbst aktiv werden. Die Verbraucherzentralen stellen dafür aktualisierte Musterbriefe zur Verfügung.
Neue EU-Regeln: Mehr Transparenz am Terminal
Seit Anfang 2026 gelten neue EU-weite Transparenzregeln. Vor jeder Transaktion müssen nun alle anfallenden Kosten – inklusive Wechselkursgebühren – klar auf dem Terminal oder in der App angezeigt werden. Das soll versteckte Kosten eliminieren, die früher erst auf dem Kontoauszug sichtbar wurden.
Zudem werden Bargeldabhebungen im Einzelhandel bis 150 Euro erleichtert. Auch hier müssen mögliche Gebühren im Voraus kommuniziert werden. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen in digitale Zahlungen und betreffen auch neue Technologien wie die europäische Wallet-Lösung „Wero“.
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Machtverschiebung: Verbraucher sind heute besser gewappnet
Die Beratung zeigt einen Strukturwandel. Digitalisierung und verbraucherfreundliche Rechtsprechung haben die Machtverhältnisse verschoben. Der Druck auf traditionelle Banken wächst, während Apps zur Gebührenprüfung und Legal-Tech-Plattformen die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.
Illegale Gebühren werden so zum kalkulierbaren finanziellen Risiko für die Institute. Die hohe Resonanz auf die aktuelle Rückzahlungsaktion beweist: Verbraucher sind heute sensibilisierter und wehrhafter.
Was 2026 noch kommt: Strengere Kontrollen und Instant Payments
Für den Rest des Jahres zeichnen sich weitere Verschärfungen ab. Aufsichtsbehörden wie die BaFin dürften ihre Kontrollen des Surcharging-Verbots intensivieren, besonders im Online-Handel. Dort getarnte Servicepauschalen könnten empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Ein weiterer Game-Changer sind Echtzeitüberweisungen (Instant Payments). Eine neue EU-Verordnung zwingt Banken, diese bis Jahresende zu den gleichen Konditionen wie Standardüberweisungen anzubieten. Das könnte die Gebührenstruktur erneut aufmischen und teure Kreditkartennetzwerke umgehen.
Verbrauchern raten Experten, ihre Bankverträge jetzt kritisch zu hinterfragen. Nach verlorenen Prozessen führen viele Institute neue AGB ein – oft verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht. Die Suche nach echten Flatrate-Modellen für digitale Transaktionen lohnt sich, um zukünftigen Überraschungen zu entgehen.





