Die südkoreanische Regierung will den Ausbau von Rechenzentren für künstliche Intelligenz mit vereinfachten Genehmigungsverfahren und rechtlichen Lockerungen massiv beschleunigen.
Auf der zweiten Sitzung des Ausschusses für Regulierungsharmonisierung unter dem Vorsitz von Präsident Lee Jae-myung stellte das Ministerium für Wissenschaft und IKT einen beschleunigten Prüfpfad für KI-Rechenzentren vor.
Demnach sollen behördliche Vorprüfungen wie die Netzauswirkungsprüfung sowie Bau-, Landschafts- und Verkehrsanalysen über untergesetzliche Verordnungen zum Gesetz über KI-Rechenzentren auf ein Mindestmaß reduziert werden, wie südkoreanische Medien am 23. Oktober 2026 berichteten.
Präsident Lee Jae-myung forderte in diesem Zusammenhang eine rasche und entschlossene Reform veralteter Vorschriften für Zukunftsbranchen. Zugleich betonte er, dass Regeln zum Schutz von Leben, Sicherheit, sozialer Fairness und Transparenz gestärkt werden müssten.
Erleichterungen für Standortwahl und Energieanbindung
Die Maßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und IKT sehen vor, unbemannte Funktionsräume wie Serverhallen sowie Kühl- und Stromtechnik künftig aus der Berechnung der Gebäudegröße auszunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die tatsächlich personell belegte Fläche eines KI-Rechenzentrums unter 30 Prozent der Gesamtfläche liegt. Für Betreiber soll zudem eine zentrale Anlaufstelle in Form eines spezialisierten Helpdesks eingerichtet werden.
Zudem sollen Rechenzentren außerhalb der Hauptstadtregion unter bestimmten Voraussetzungen von der Netzauswirkungsprüfung befreit werden. Über die genaue Schwelle wird innerhalb der Regierung noch verhandelt: Während das Ministerium für Klima und Energie eine Grenze von 50 Megawatt ansetzt, prüft das Wissenschaftsministerium 100 Megawatt. Wirtschaftsvertreter drängen auf noch höhere Werte.
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Für die erste Jahreshälfte 2027 plant das Wissenschaftsministerium die Ausweisung spezieller KI-Rechenzentrums-Sonderzonen. Als verpflichtende Voraussetzung für diesen Status und damit verbundene Gebührennachlässe müssen Betreiber Pläne für den regionalen Nutzen vorlegen.
Begleitend ist für 2027 ein Programm im Umfang von rund 200 Milliarden Won (je nach Angabe 139 Millionen bis 151,2 Millionen US-Dollar) vorgesehen. Es soll die Lokalisierung von Materialien, Bauteilen, Geräten und Software unterstützen sowie Testfelder und Großcluster fördern.
Vize-Minister Ryu Je-myeong kündigte an, dass die entsprechende Verordnung Ende Oktober 2026 in die öffentliche Anhörung gehen soll, bevor das Sondergesetz im März 2027 in Kraft tritt.
Steuerpläne und Wachstumsziele
Vize-Premierminister und Wissenschaftsminister Baek Kyung-hoon erklärte, dass die Regierung in Abstimmung mit den Finanzbehörden Steuervergünstigungen für gemietete KI-Rechenzentren prüfe, um vermehrt ausländisches Kapital anzuziehen.
Bislang fallen Leasing- und Colocation-Modelle sowie die Vermietung von Grafikprozessoren nicht unter die Begünstigungen des Gesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen. Baek nannte als Ziel eine Kapazität von 8,4 Gigawatt bei KI-Rechenzentren bis 2029 sowie private Investitionen in Höhe von 550 Billionen Won. Zwischen Regierung und Unternehmen sollen dafür regelmäßige Arbeitsgespräche stattfinden.
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Die Wirtschaftsvereinigung Korea Enterprises Federation begrüßte den Vorstoß und drängte auf die zügige Verabschiedung eines Gesetzes für sogenannte Mega-Zonen mit mehr als 320 Regulierungsausnahmen. Ein beschleunigtes Verfahren für nationale Halbleiter-Industriekomplexe solle die Bauzeit von über zehn Jahren auf unter fünf Jahre verkürzen.
Reformen auch in Forschung und Biomedizin
Flankierend kündigte das südkoreanische Gesundheits- und Arzneimittelministerium regulatorische Erleichterungen für datengestützte Forschung an. Forschungsarbeiten mit sicher pseudonymisierten medizinischen Daten werden aus dem Anwendungsbereich für Studien am Menschen herausgenommen, sodass Anträge bei Ethikkommissionen entfallen.
Ausnahmen bleiben für biologische Materialien und direkte physische Wirkungen bestehen. Geplant sind zudem pauschale Einwilligungssysteme für die Zweitnutzung, einheitliche Standards und cloudbasierte Fernanalysen.
Ebenso erleichtert das Ministerium Regeln für die Regenerativmedizin und die Arzneimittelproduktion. So wurde die Risikoklasse autologer Immunzelltherapien von mittel auf niedrig herabgestuft, wodurch mehrjährige Vorstudien bei entsprechender Prüfung entfallen können.
Bei vorab hergestellten Medikamenten wird der Vertrieb unter bestimmten Produktionsbedingungen bereits mit Erteilung der finalen Zulassung gestattet. Einige Reformen im Biomedizinbereich hängen jedoch noch von ausstehenden parlamentischen Gesetzgebungsverfahren ab.

