Suno-Urteil: Landgericht München verbietet KI-Training mit YouTube-Musik

Das Landgericht München I beanstandet Sunos Training mit geschützten Werken; parallel bringt der Dienst neue Modelle und Wasserzeichen in Stellung.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht München I der Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den KI-Musikdienst Suno überwiegend stattgegeben.

Das Gericht stellte unter dem Aktenzeichen 42 O 763/25 fest, dass die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Servern in Deutschland durch das US-Unternehmen gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG verstößt. Laut einer juristischen Bewertung ist dieser Vorgang nicht durch die gesetzliche Schrankenregelung für Text und Data Mining nach § 44b UrhG gedeckt.

Der Entscheidung am 31. Juli 2026 ging ein Verfahren voraus, in dem die GEMA nachweisen konnte, dass urheberrechtlich geschützte Werke in den Modellen Suno v3.5 und v4 memorisiert wurden.

Ein zentraler Punkt der Urteilsbegründung war die Feststellung des Gerichts, dass das Training der KI-Modelle durch sogenanntes Stream-Ripping von der Plattform YouTube erfolgt sei. Dabei habe Suno technische Schutzmaßnahmen, konkret den sogenannten Rolling Cipher, umgangen.

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Die Verteidigungsstrategie von Suno, die auf eine Einrede des „Fair Use“ setzte, wurde vom Landgericht München I abgelehnt. Das Urteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

Eingeständnisse in parallelen US-Verfahren

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Trainingsdaten von Suno beschränken sich nicht auf den deutschen Markt. In einem am 1. September 2026 eingereichten 12-seitigen Gerichtsdokument am US-Bezirksgericht in Massachusetts räumte Suno ein, das Werkzeug YT-DLP genutzt zu haben, um Audioinhalte von YouTube für das Training seiner Künstlichen Intelligenz zu beschaffen.

In den Vereinigten Staaten sieht sich das Unternehmen einer Klage der Branchengrößen Universal Music Group (UMG), Sony Music und Capitol Records gegenüber.

Technologische Weiterentwicklung und neue Kontrollmechanismen

Ungeachtet der juristischen Rückschläge setzte Suno seine Produktentwicklung fort und stellte am 9. September 2026 drei neue Modelle vor: V6 (verfügbar als Pro- und Premier-Version), V6-wild für die Ideenphase sowie das kostenlose Modell V6-mini.

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Zu den technischen Neuerungen gehören die Nachbearbeitung von Audiostücken per natürlichem Sprachbefehl, die gezielte Änderung einzelner Passagen sowie eine Wort-für-Wort-Textbearbeitung. Zudem bietet die neue Generation Sampling-Funktionen und ein Modell zur Erstellung einer „Custom Voice“ auf Basis der eigenen Stimme an.

Hinsichtlich der Nutzungsrechte betonte das Unternehmen, dass eine kommerzielle Verwertung der erzeugten Inhalte ausschließlich den Abonnenten der Pro- und Premier-Stufen vorbehalten bleibe. Eine automatische Anerkennung des Urheberrechts für die KI-generierten Werke erfolge nicht.

Um den Vorwürfen des Missbrauchs und der Urheberrechtsverletzungen zu begegnen, kündigte Suno zudem die Einführung einer neuen Technologie für Audio-Wasserzeichen an. Diese basiert vermutlich auf Frequenz- und Spread-Spectrum-Verfahren und soll einen lückenlosen Herkunftsnachweis ermöglichen.

Flankiert wird diese Maßnahme durch eine angepasste Download-Politik, die darauf abzielt, die missbräuchliche Nutzung von KI-generierter Musik einzudämmen. Konkrete Daten zur Wirksamkeit oder statistische Nachweise über den Erfolg dieser Maßnahmen liegen bislang jedoch nicht vor.