Supreme Court Indiens: Gericht lehnt Klage zur Kontrolle sozialer Medien ab

Das Gericht lehnt verpflichtende Eingriffe gegen mutmaßlich aufwieglerische Beiträge ab und verweist den Kläger auf zuständige Behörden und bestehende Rechtswege.

In einer aktuellen Entscheidung hat der Supreme Court Indiens eine sogenannte Public Interest Litigation (PIL) abgelehnt, die weitreichende Verpflichtungen für die Regierung und soziale Netzwerke zur Kontrolle von Online-Inhalten forderte. Wie aus Berichten vom 23. September 2026 hervorgeht, sah das Gericht keine Grundlage für die beantragten gerichtlichen Anordnungen und verwies den Kläger stattdessen auf alternative Rechtsmittel.

Entscheidung der Richterbank

Die Entscheidung wurde von einer Kammer getroffen, der die Richter Surya Kant, Joymalya Bagchi und V Mohana angehörten. In dem Verfahren lehnte es das Gericht laut einem Bericht vom 23. September 2026 zudem explizit ab, die Klage mit einem anderen, bereits anhängigen Verfahren zu verbinden.

Der Chief Justice of India (CJI) betonte im Rahmen der Entscheidung die Notwendigkeit, bestehende rechtliche Wege einzuhalten. Den Berichten zufolge forderte das Gericht den Kläger auf, sich mit seinen Anliegen an die zuständigen Stellen und Behörden zu wenden. Damit unterstrich das Gericht, dass eine direkte Intervention des Supreme Court in dieser Angelegenheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt sei.

Hintergrund und Forderungen des Klägers

Hinter der Klage stand Hitendra Kumar Parsottambhai Gadhiya, ein Sozialarbeiter aus Ahmedabad im Bundesstaat Gujarat. Gadhiya hatte in seiner Eingabe gefordert, dass die indische Zentralregierung (Centre) sowie verschiedene Plattformbetreiber dazu verpflichtet werden sollten, Beiträge und Memes zu identifizieren, zu entfernen oder zu sperren, die angeblich antinationale Slogans oder Reden enthielten.

Die Klage richtete sich gegen eine Vielzahl von Akteuren. Neben den Unionsministerien für Inneres sowie für Elektronik und Informationstechnologie wurden auch die Regierung von Delhi sowie große Technologieunternehmen wie Google und dessen Videoplattform YouTube sowie der Meta-Konzern genannt. Explizit als betroffene Dienste führte die Klageschrift X (ehemals Twitter), Facebook, YouTube, Instagram und WhatsApp auf.

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Gadhiya verlangte in seinem Antrag, dass die Behörden und Unternehmen zur Identifizierung und Verhinderung von Inhalten angehalten werden, die als rechtswidrig, aufwieglerisch oder irreführend eingestuft werden könnten.

Nach Angaben aus Berichten vom 23. September 2026 begründete er dies mit der Sorge vor einer Anstiftung zu kommunaler Zwietracht, der Gefährdung der nationalen Integrität sowie einer möglichen Untergrabung der richterlichen Unabhängigkeit.

Rechtliche Argumentation der Klage

Die juristische Argumentation des Klägers stützte sich auf mehrere gesetzliche Grundlagen. Er berief sich unter anderem auf den Information Technology Act aus dem Jahr 2000 sowie auf die Intermediary Guidelines von 2021. Hierbei forderte er insbesondere die strikte Einhaltung der Regeln 3, 3A und 4 dieser Richtlinien.

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Darüber hinaus verwies die Klage auf die indische Verfassung, speziell auf die Artikel 19(1)(a) und 19(2). Diese Bestimmungen regeln das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die zulässigen Einschränkungen dieses Rechts, etwa im Interesse der staatlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung.

Trotz dieser umfassenden rechtlichen Herleitung sah der Supreme Court keine Veranlassung für die geforderten Anordnungen zur Inhaltskontrolle durch die Plattformen und staatlichen Stellen.