Angesichts einer neuen Welle von Betrugsversuchen haben die Volksbanken, die Verbraucherzentrale und die Polizei eine aktualisierte Warnmeldung herausgegeben. Im Zentrum der betrügerischen Aktivitäten steht das sogenannte Telefon-Spoofing, bei dem die offizielle Notrufnummer zur Kartensperrung, die 116 116, missbräuchlich als Anruferkennung verwendet wird. Verbraucher werden dringend um erhöhte Vorsicht gebeten, wenn sie Anrufe von dieser vermeintlichen Nummer erhalten.
Manipulation der Anrufer-ID täuscht Seriosität vor
Beim Telefon-Spoofing nutzen Kriminelle technische Möglichkeiten, um auf dem Display der Angerufenen eine falsche Telefonnummer erscheinen zu lassen. In den aktuell gemelden Fällen wird die bundesweite Sperr-Notrufnummer 116 116 angezeigt, die eigentlich dafür vorgesehen ist, Debit- oder Kreditkarten bei Verlust oder Diebstahl sperren zu lassen. Durch die Einblendung dieser bekannten Nummer suggerieren die Angreifer eine besondere Dringlichkeit und Seriosität.
Ziel dieser Anrufe ist es in der Regel, sensible Zugangsdaten zum Online-Banking zu erfragen oder die Betroffenen zu Transaktionen zu bewegen. Die Betrüger geben sich am Telefon häufig als Mitarbeiter von Bankinstituten oder Sicherheitsbehörden aus und behaupten, es gebe Unregelmäßigkeiten auf dem Konto der Angerufenen.
Gefälschte Bankanschreiben mit QR-Codes im Umlauf
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Parallel zu den telefonischen Betrugsversuchen warnt die Polizei vor einer weiteren Masche, die derzeit insbesondere im Landkreis Offenbach beobachtet wird. Dort wurden gefälschte Bankanschreiben in Briefkästen verteilt, die täuschend echt wirken. Diese Briefe fordern die Empfänger dazu auf, einen im Schreiben abgedruckten QR-Code zu scannen, um vermeintlich notwendige Aktualisierungen im Online-Banking vorzunehmen oder Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.
Der Scan dieses QR-Codes führt die Nutzer jedoch nicht auf die offizielle Webseite ihres Kreditinstituts, sondern auf professionell gestaltete, gefälschte Online-Banking-Seiten. Werden auf diesen Phishing-Seiten Anmeldedaten oder Transaktionsnummern (TAN) eingegeben, fallen diese direkt in die Hände der Betreiber.
Autorisierte Zahlungen und polizeiliche Empfehlungen
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Die Tragweite der aktuellen Betrugswelle zeigt sich darin, dass es laut Polizeiangaben in Einzelfällen bereits dazu gekommen ist, dass Opfer Zahlungen ungewollt autorisiert haben. Sobald die Täter Zugriff auf das Online-Banking haben und die Nutzer zur Freigabe einer Transaktion bewegen können, ist das Geld oft unwiederbringlich verloren.
Die polizeilichen Ermittler raten daher dringend dazu, QR-Codes in Briefen oder E-Mails nur dann zu scannen, wenn deren Herkunft zweifelsfrei feststeht. Banken und Sparkassen würden sensible Daten oder die Autorisierung von Zahlungen grundsätzlich nicht über derartige Wege anfordern. Im Zweifelsfall sollten Kunden das jeweilige Institut über die offiziell bekannten Kanäle selbst kontaktieren, um die Echtheit eines Schreibens oder Anrufs zu verifizieren. Bei verdächtigen Anrufen mit der Kennung 116 116 wird empfohlen, das Gespräch sofort zu beenden, da der echte Sperr-Notruf keine aktiven Anrufe zu Kunden tätigt, um Bankgeschäfte abzuwickeln.

