Twitch-Sammelklage: 6,9 Millionen Creator klagen gegen KI-Datennutzung

Eine Twitch-Sammelklage kritisiert die automatische Freigabe von Creator-Inhalten für KI-Training, während Plattformen beim Widerspruch uneinheitlich vorgehen.

Soziale Medien nutzen in zunehmendem Maße die Inhalte ihrer Nutzer, um Modelle für künstliche Intelligenz (KI) zu trainieren. Während die Anbieter verschiedene Möglichkeiten für einen Widerspruch (Opt-out) implementiert haben, fehlt bislang eine zentrale Lösung für die Anwender.

Die unterschiedliche Handhabung dieser Praxis führt nun zu ersten juristischen Auseinandersetzungen, wie eine aktuelle Sammelklage gegen die Streaming-Plattform Twitch verdeutlicht.

Juristische Schritte gegen Twitch wegen automatischer Datennutzung

Bei der Amazon-Tochter Twitch hat die Einführung einer Standardeinstellung für das KI-Training rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Am 20. August 2026 reichte der Twitch-Creator Warren Pandiscia eine Sammelklage beim zuständigen US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien ein.

Hintergrund ist eine Änderung vom 12. August 2026, mit der Twitch eine Voreinstellung aktivierte, die das Training von KI-Modellen mit Inhalten aller Kanäle standardmäßig erlaubt.

Der Klageschrift zufolge sind monatlich zwischen 3,2 und 6,9 Millionen Creator von dieser Maßnahme betroffen. Der Vorwurf lautet auf Verstöße gegen bestehende Verträge sowie gegen das kalifornische Wettbewerbsrecht. Zwar bietet Twitch unter den Einstellungen für Sicherheit und Privatsphäre eine Option zum Widerspruch an, die Kläger sehen in der automatischen Aktivierung jedoch eine rechtwidrige Praxis.

Metas Vorgehen in Europa unter behördlicher Aufsicht

Auch der Facebook-Mutterkonzern Meta steht aufgrund seiner Datenstrategie im Fokus. Bereits seit dem 27. Mai 2025 nutzt das Unternehmen europäische Nutzerdaten standardmäßig für das Training von KI-Systemen. Davon betroffen sind öffentliche Beiträge von Erwachsenen. Private Nachrichten sowie Daten von Minderjährigen bleiben laut Unternehmensangaben von dieser Nutzung ausgeschlossen.

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Nach massiver Kritik von Verbraucherschützern und Datenschutzbehörden sowie einer Klärung der Richtlinien durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) hatte Meta die Datensammlung zeitweise pausiert. Nutzer in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich können der Verwendung ihrer Daten widersprechen.

Hierfür stehen zwei verschiedene Formulare zur Verfügung: eines für die eigenen auf der Plattform generierten Daten und eines für Informationen, die von Drittanbietern stammen. Der Zugang zu diesen Optionen erfolgt über die Einstellungen für Werbung und den Bereich für weniger personalisierte Anzeigen.

Divergierende Standards bei LinkedIn, TikTok und Google

Die Landschaft der Widerspruchsmöglichkeiten zeigt sich für die Verbraucher fragmentiert. LinkedIn stellt eine entsprechende Option in den Datenschutzeinstellungen unter dem Punkt für Verbesserungen durch generative KI bereit. Auch TikTok erlaubt einen Widerspruch innerhalb der Privatsphäre-Einstellungen der App.

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Im Bereich der generativen KI bietet OpenAI den Nutzern von ChatGPT die Möglichkeit, das Training der Modelle in den Datenschutzkontrollen zu deaktivieren. Im Gegensatz dazu verfolgt Google bei seinen Videodiensten eine andere Linie: Für das Training von KI-Modellen mit eigenen Videos wird derzeit keine vergleichbare Widerspruchsmöglichkeit angeboten.

Experten weisen darauf hin, dass die Wirksamkeit eines Widerspruchs oft von der korrekten Nutzung der plattformeigenen Werkzeuge abhängt. Häufig verbreitete Methoden, wie das Posten von kopierten Texten in den eigenen Profilen, um der Datennutzung zu widersprechen, seien technisch und rechtlich wirkungslos. Stattdessen müssen Anwender die spezifischen Menüpfade der jeweiligen Anbieter nutzen, um ihre Daten vom Training auszuschließen.