US-Supreme-Court kippt Drittanbieter-Doktrin: Polizei braucht Durchsuchungsbefehl

Der Supreme Court verlangt künftig einen Durchsuchungsbefehl für Bewegungsprofile. Google und Apple reagieren mit neuen Datenschutzmaßnahmen.

Künftig braucht die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, um Bewegungsprofile von Bürgern auszuwerten.

Historisches Urteil zu Standortdaten

Mit einer 6:3-Entscheidung stellte der Supreme Court am Montag klar: Die Standorthistorie von Mobiltelefonen fällt unter den Schutz des Vierten Verfassungszusatzes. Richterin Elena Kagan, die das Mehrheitsvotum im Fall Chatrie v. United States verfasste, betonte, dass Bürger ein berechtigtes Interesse an der Privatsphäre ihrer Bewegungsdaten haben – selbst wenn diese mit Drittanbietern geteilt werden.

Das Urteil verwirft die sogenannte Drittanbieter-Doktrin für umfassende Standortaufzeichnungen. Es baut auf dem wegweisenden Carpenter-Urteil von 2018 auf, das bereits den Zugriff auf Mobilfunkdaten ohne Durchsuchungsbefehl untersagte.

Der Fall hatte seinen Ursprung in einem Bankraub in Virginia im Jahr 2019. Ermittler nutzten damals einen Geofence-Warrant, um alle Mobilgeräte in der Nähe des Tatorts zu identifizieren. Die Beweise führten zur Verurteilung von Okello Chatrie zu zwölf Jahren Haft. Das Verfahren geht nun zurück an das Berufungsgericht.

Richter Samuel Alito warnte in seinem abweichenden Votum vor einem „Umbruch“ für die Strafverfolgung. Das Urteil betrifft sowohl Bundes- als auch lokale Behörden, die künftig keine Reverse-Location-Daten mehr ohne richterliche Anordnung abfragen dürfen.

Industrie reagierte bereits auf Druck

Die Entscheidung des Gerichts fällt in eine Phase tiefgreifender Veränderungen bei den großen Technologiekonzernen. Google, dessen Standortdatenbank im Zentrum des Chatrie-Falls stand, hatte bereits 2023 seine „Timeline“-Funktion auf geräteinterne Speicherung umgestellt. Seit Juli 2025 speichert der Konzern Standortdaten gar nicht mehr auf eigenen Servern und kommt Geofence-Anfragen nicht mehr nach.

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Branchenkenner sehen darin eine Entwicklung, die viele Geofence-Warrants bereits vor dem Supreme-Court-Urteil praktisch unmöglich gemacht hat. Die Verlagerung der Daten auf die Endgeräte entzieht den Ermittlungsbehörden schlicht die Datengrundlage.

Apple in der Kritik: iPhone-Fotos teilen Standorte

Parallel zu den juristischen Entwicklungen gerät Apple unter Druck. Berichte vom Montag zeigen: iPhone-Fotos geben standardmäßig weiterhin den genauen Standort preis. Zwar können Nutzer diese Funktion in den Einstellungen deaktivieren – die Voreinstellung sorgt jedoch für Kritik bei Datenschützern.

Apple hatte erst im Mai eine neue Sicherheitsfunktion eingeführt: Die „Eingeschränkte genaue Position“ für iOS erlaubt es Nutzern, die Weitergabe präziser Standortdaten an Mobilfunkanbieter zu begrenzen. Notrufe und grundlegende Standortdienste bleiben davon unberührt.

Datenleck bei Apple-Zulieferer wirft Fragen auf

Die Sicherheitslage in der Lieferkette sorgt für zusätzliche Brisanz. Am Montag wurde ein massiver Datenleak bei Tata Electronics, einem Apple-Zulieferer, bekannt. Die Ransomware-Gruppe World Leaks veröffentlichte über 200.000 Dateien im Darknet – darunter Komponentenlisten und Fotos zum kommenden iPhone 18 Pro.

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Die geleakten Dokumente enthalten Details zu Chips, Akkus und Kamerasystemen des neuen Geräts, das für September 2026 erwartet wird. Zwar handelt es sich primär um Industriespionage, der Vorfall verdeutlicht jedoch die anhaltenden Sicherheitsrisiken im globalen Zulieferernetzwerk.

Während Gerichte und Regulierungsbehörden die Grenzen der digitalen Privatsphäre neu definieren, zeichnet sich ein Trend ab: Mehr Kontrolle für Nutzer, weniger zentralisierte Datensammlung. Auch in den Niederlanden wird diese Entwicklung diskutiert – dort wachsen die Bedenken angesichts der zunehmenden Integration von Biometrie und Standortverfolgung in der öffentlichen Infrastruktur.