Die US-Handelskommission USITC hat eine Untersuchung unter Section 337 zu vertikalen Stromversorgungssystemen, entsprechenden Komponenten und Computern eingeleitet, die solche Systeme nutzen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 337-TA-1526 geführt, wie aus einem Bericht vom 9. Oktober 2026 hervorgeht. Der Fokus liegt dabei auf der sogenannten Vertical-Power-Delivery-Architektur, die für moderne Rechnerinfrastrukturen eingesetzt wird.
Hintergründe der Patentbeschwerde von Vicor
Auslöser des Verfahrens ist eine Beschwerde des US-Unternehmens Vicor Corporation mit Sitz in Andover im Bundesstaat Massachusetts. Das Unternehmen reichte seine Eingabe am 9. September 2026 ein und ergänzte sie am 10. September 2026. Vicor wirft den Gegenseiten eine Verletzung von Section 337 des Tariff Act von 1930 vor, die auf mutmaßlichen Patentverletzungen beruht.
Konkret stützt sich Vicor laut einem Bericht vom 10. Oktober 2026 auf das US-Patent mit der Nummer 10,903,734. Dieses Patent geht auf eine Anmeldung aus dem Jahr 2017 zurück und betrifft die Kernarchitektur verteilter Stromwandler innerhalb vertikaler Stromversorgungssysteme. Als Konsequenz fordert das Unternehmen eine begrenzte Ausschlussanordnung sowie Unterlassungsverfügungen gegen die in der Beschwerde genannten Unternehmen.
Der von der USITC definierte Untersuchungsumfang umfasst vertikale Stromversorgungssysteme und deren Bauteile für Server in Rechenzentren sowie für Systeme im Bereich künstliche Intelligenz und Cloud-Computing. Zweck der Hardware ist die Stromversorgung von KI-Beschleunigern, Tensor Processing Units (TPU), Graphics Processing Units (GPU) und Central Processing Units (CPU).
Zudem erstreckt sich die Prüfung auf Computergeräte, die solche Systeme beinhalten. Auf zollrechtlicher Ebene fallen Stromwandler und integrierte Schaltkreise unter die US-Zolltarifnummern der Reihen 8501, 8504 und 8542.
Zahlreiche internationale Technologiekonzerne im Visier
Die Liste der von der USITC benannten Beklagten umfasst globale Zulieferer, Chiphersteller und Serverfertiger aus verschiedenen Ländern. Unter den Unternehmen befinden sich:
- Delta Electronics Inc. aus Taipeh, Delta Electronics (Americas) Ltd. sowie DET Logistics (USA) Corp. mit Sitz in Fremont
- Infineon Technologies AG aus München
- Luxshare Precision Industry Co. Ltd. und Dongguan Luxshare Technology Co. Ltd. aus Dongguan
- Monolithic Power Systems Inc. aus Kirkland sowie verbundene Gesellschaften in Chengdu und Shanghai
- Flex Ltd. aus Austin
- Celestica Inc. aus Toronto
- Quanta Computer Inc. und Quanta Cloud Technology Inc. aus Taoyuan sowie US-Gesellschaften in San Jose und Fremont
- Hon Hai Precision Industry Co. Ltd. (Foxconn) aus New Taipei City, Foxconn Industrial Internet Co. Ltd. aus Shenzhen, FII USA Inc. aus Milwaukee sowie Ingrasys Technology Inc. aus Taoyuan und San Jose
Die USITC stellte klar, dass mit der Eröffnung des Verfahrens noch keine inhaltliche Entscheidung getroffen wurde. Die Einleitung bedeutet keine Feststellung einer tatsächlichen Patentverletzung.
Verfahrensablauf und Konsequenzen für den Markt
Der Fall wird nun durch den zuständigen leitenden Verwaltungsrichter einem Verwaltungsrichter zugewiesen. Dieser setzt die Beweisaufnahme an und formuliert eine Erstentscheidung, die anschließend von der Gesamtkommission überprüft werden kann.
Innerhalb von 45 Tagen nach der Einleitung legt die Behörde ein Zieldatum für den Abschluss des Falls fest, wobei hierfür der 23. November 2026 erwartet wird. Die beklagten Parteien müssen ihre formelle Erwiderung binnen 20 Tagen nach Erhalt der Beschwerde und der Untersuchungsmitteilung einreichen.
Verfahren dieser Art dauern typischerweise 12 bis 18 Monate; eine Anhörung wird für den Zeitraum von Ende 2026 bis Anfang 2027 erwartet. Mögliche Rechtsmittelanordnungen treten mit ihrem Erlass in Kraft und werden nach 60 Tagen endgültig, es sei denn, das Büro des US-Handelsbeauftragten lehnt sie aus politischen Erwägungen ab.
Branchenangaben zufolge bewegen sich die Rechtskosten pro Fall nach Section 337 häufig zwischen mehreren Millionen und über 10 Millionen US-Dollar. Sollte es zu Ausschlussanordnungen kommen, könnten diese die Verfügbarkeit oder die Kosten von Stromversorgungsmodulen für High-Performance-Computing beeinflussen.
Systemintegratoren stünden in diesem Fall unter Umständen vor der Notwendigkeit, auf alternative Architekturen oder Lieferanten auszuweichen, was Beschaffungsteams für Computersysteme indirekt treffen könnte.

