Verbraucherschutzbehörden weltweit erhöhen den Druck auf digitale Zahlungsplattformen und Finanzinstitute. Immer häufiger haften Anbieter für Betrugsfälle und nicht ausgezahlte Rückerstattungen – mit weitreichenden Konsequenzen für die digitale Wirtschaft.
Paytm muss für stornierte Flugtickets zahlen
Am 18. Juli 2026 verurteilte die Verbraucherschutzkommission im indischen Bilaspur den Zahlungsdienstleister Paytm zur Zahlung von umgerechnet rund 240 Euro an einen Passagier. Das Unternehmen hatte eine Rückerstattung für einen stornierten Flug nicht weitergeleitet. Der Fall geht auf eine Chandigarh-Srinagar-Verbindung vom April 2020 zurück – damals wegen des landesweiten Lockdowns gestrichen. Obwohl die Fluggesellschaft Go Airlines den Rückzahlungsbetrag von rund 72 Euro an Paytm überwiesen hatte, kam das Geld nie beim Kunden an.
Die Kommission wies Paytms Einwand zurück, die dem Kunden zugesandten Rückerstattungslinks seien abgelaufen. Das Unternehmen hätte das Geld auch direkt überweisen können. Die Gesamtsumme umfasst die ursprüngliche Erstattung, sechs Prozent Jahreszinsen, rund 112 Euro Schadenersatz sowie etwa 56 Euro Verfahrenskosten. Während Paytm für eine Pflichtverletzung haftbar gemacht wurde, wies die Kommission die Beschwerde gegen die Fluggesellschaft ab.
In einem separaten Urteil stellte eine Kommission im Süden Delhis fest, dass Paytm und Air India gemeinsam haften, weil sie eine Rückerstattung für ein Rückflugticket auf der Strecke Delhi-London nicht bearbeitet hatten. Air India muss nun rund 560 Euro für das Ticket erstatten, Paytm zusätzlich etwa 224 Euro Schadenersatz an den Passagier zahlen.
Banken in der Haftungsfalle bei Betrugsfällen
Auch traditionelle Finanzinstitute sehen sich wachsender Haftung für nicht autorisierte Transaktionen ausgesetzt. Am 16. Juni 2026 ordnete eine Delhier Verbraucherkommission an, dass die IndusInd Bank umgerechnet rund 945 Euro an einen 83-jährigen Kunden zurückzahlen muss. Das Opfer hatte durch einen sogenannten KYC-Betrug umgerechnet über 2.600 Euro verloren – 17 betrügerische Transaktionen innerhalb von nur 18 Minuten am 1. Mai 2021.
Das Gericht befand die Bank einer Pflichtverletzung für schuldig: Sie habe die verdächtigen Aktivitäten weder erkannt noch gemeldet. Das Urteil stützt sich auf eine Richtlinie der indischen Zentralbank von 2017 sowie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Januar 2025. Demnach liegt die Beweislast bei der Bank – sie muss nachweisen, dass eine Transaktion nicht auf ein Sicherheitsversäumnis zurückgeht.
Dieser Trend ist international. In den USA schreibt eine Bundesregelung von 2026 vor, dass große Banken Kunden für sogenannte „Bank-Impersonation“-Betrugsfälle über das Zahlungsnetzwerk Zelle entschädigen müssen. Die Regelung folgt auf jahrelangen regulatorischen Druck, darunter eine gescheiterte Klage gegen Großbanken von 2025 sowie Anhörungen im US-Senat zu Verlusten bei Echtzeit-Zahlungssystemen.
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Neue Regeln für Kündigungen und versteckte Gebühren
Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden vereinfachen zudem den Ausstieg aus digitalen Verträgen und gehen gegen unfaire Gebühren vor. In Deutschland gilt seit dem 19. Juni 2026 ein Gesetz, das Online-Händler verpflichtet, einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton für Verbraucherverträge bereitzustellen. Die Maßnahme, die in Umfragen auf breite Zustimmung stößt, sieht ein zweistufiges Bestätigungsverfahren vor. Digitale Inhalte und Finanzdienstleistungen sollen sich damit so einfach kündigen lassen wie abschließen.
In Indien erklärte die zentrale Verbraucherschutzbehörde CCPA die Teekette Chaayos unlauterer Handelspraktiken für schuldig. Das Unternehmen hatte automatisch eine obligatorische Servicegebühr erhoben. Es muss die Gebühren nun erstatten, die Voreinstellung aus seinem Abrechnungssystem entfernen und eine Strafe von umgerechnet rund 560 Euro zahlen. Ein weiteres Gremium im Süden Delhis verurteilte ein Restaurant zur Rückzahlung einer Servicegebühr von umgerechnet rund elf Euro zuzüglich sieben Prozent Zinsen – weil der Betrag dem Kunden trotz seines Widerspruchs aufgezwungen worden war.
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Schutz vor willkürlicher Verweigerung von Rückerstattungen
Auch im Einzelhandel greifen Verbrauchergerichte durch. Am 27. Juni 2026 entschied die Kommission im indischen Haridwar gegen die Schuhmarke Red Chief. Diese hatte eine Rückerstattung verweigert, weil der Kunde die Schuhe getragen hatte. Das Gericht stellte klar: Eine angemessene Nutzung sei notwendig, damit ein Kunde einen Mangel überhaupt feststellen könne. Das Unternehmen muss nun entweder den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern – plus umgerechnet rund 78 Euro Schadenersatz und Kosten.
Weitere aktuelle Entscheidungen:
* Future Retail: muss umgerechnet rund 84 Euro für ungenutzte Big-Bazaar-Mitgliedsbeiträge nach Filialschließungen erstatten, plus rund 112 Euro Schadenersatz.
* Aditya Birla Health Insurance: soll umgerechnet rund 830 Euro zahlen, nachdem das Unternehmen einen bereits genehmigten bargeldlosen Krankenversicherungsanspruch widerrufen hatte – während der Patient noch im Krankenhaus behandelt wurde.

