Verwaltung: Bund und Länder einigen sich auf Deutschland-Stack

Die Bundesregierung schreibt offene Dateiformate für die Verwaltung vor. Bis 2028 müssen Behörden auf ODF und PDF/UA umstellen.

Das bedeutet das Aus für proprietäre Formate wie .docx und .xlsx in der gesamten Verwaltung.

Künftig dürfen Behörden nur noch das Open Document Format (ODF) sowie das barrierefreie PDF/UA für die Erstellung und den Austausch von Dokumenten nutzen. Ziel ist die langfristige Sicherung des Zugriffs auf amtliche Unterlagen und die Unabhängigkeit von einzelnen Softwareanbietern. Die Umstellung erfolgt schrittweise, die endgültige Frist läuft 2028 ab.

Anzeige

Während die Verwaltung konsequent auf offene Standards umstellt, können auch Privatanwender von den Vorteilen freier Software profitieren und hunderte Euro an Lizenzgebühren sparen. Das kostenlose OpenOffice Startpaket bietet Ihnen eine vollwertige, professionelle Alternative zu teuren Office-Programmen. Gratis Startpaket für professionelle Bürosoftware jetzt sichern

Ein Baustein des „Deutschland-Stacks“

Die ODF-Pflicht ist ein zentraler Bestandteil der „Deutschland-Stack“-Initiative, mit der die Bundesregierung die Verwaltungsinfrastruktur modernisieren will. Offene Standards sollen sicherstellen, dass Software kompatibel bleibt und die Datenhoheit bei den öffentlichen Stellen liegt – nicht bei privaten Konzernen.

Parallel dazu wurde heute, am 18. Juni 2026, eine wegweisende Einigung zwischen dem Bund und allen 16 Bundesländern erzielt. Sie verpflichten sich, ihre Systeme an die Basiskomponenten des Deutschland-Stacks anzubinden. Der Bund übernimmt die Entwicklungs- und Betriebskosten. Technisch geht es um die Integration von eID, der EUDI-Wallet sowie der Kommunikationsstandards NOOTS und FIT-Connect. Staatssekretär Markus Richter bezeichnete den Konsens als Durchbruch für die Verwaltungsdigitalisierung. Weitere Werkzeuge im Rahmen dieser Initiative sind der Zahlungsdienst ePayBL und das Matrix-basierte Kommunikationssystem ZaPuK.

Deutsch-französische Strategie für digitale Souveränität

Der deutsche Vorstoß fügt sich nahtlos in eine gemeinsame Strategie mit Frankreich ein. Am 17. Juni 2026 veröffentlichten beide Länder auf der VivaTech-Messe in Paris eine gemeinsame Definition digitaler Souveränität. Die bilaterale Strategie nennt sechs Dimensionen, um kritische Abhängigkeiten in der Technologiebranche zu reduzieren – mit Schwerpunkt auf rechtlicher Durchsetzung, Datenschutz und der Resilienz kritischer Infrastrukturen.

Der Plan priorisiert Anbieter aus der Europäischen Union und setzt auf modulare Architekturen sowie Open-Source-Lösungen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, eine eigene europäische Infrastruktur für Künstliche Intelligenz und Cloud-Computing aufzubauen.

Anzeige

Passend zur europäischen Strategie für digitale Souveränität müssen Unternehmen und Behörden nun auch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für KI-Systeme meistern. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act hilft Ihnen dabei, alle Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt zu verstehen. Kostenloses E-Book zum EU AI Act herunterladen

Wettbewerbe und neue Regeln für KI

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die Schirmherrschaft für den zweiten Open-Source-Wettbewerb für die öffentliche Verwaltung übernommen. Bewerbungen sind noch bis zum 30. Juni 2026 möglich. Die Preisverleihung findet am 15. Oktober 2026 auf der Smart Country Convention in Berlin statt. Digitalminister Karsten Wildberger betont die Bedeutung von Open-Source-Werten für eine moderne und transparente Verwaltung.

Die neuen Softwarestandards treffen auf frische regulatorische Anforderungen im Bereich Künstliche Intelligenz. Seit dem 2. Februar 2025 schreibt Artikel 4 des EU AI Acts vor, dass Betreiber von KI-Systemen – auch öffentliche Arbeitgeber – für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sorgen müssen. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass digitale Souveränität nicht nur Infrastruktur bedeutet, sondern auch die Fähigkeit öffentlicher Auftraggeber, KI-Systeme zu bewerten und zu managen, ohne in eine Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu geraten.

Praktische Unterstützung kommt von der Software-Seite: Erst gestern wurde eine neue stabile Version der LibreOffice-Suite (24.2.6) veröffentlicht. Sie bringt über 40 Fehlerbehebungen mit und setzt weiterhin auf Datenschutz und Interoperabilität – eine ernstzunehmende Open-Source-Alternative für Verwaltungsaufgaben.