Die Bundesregierung hat einen jahrzehntealten Streit entschieden: Internetprovider müssen künftig IP-Adressen drei Monate lang speichern. Mit diesem Gesetz will die Koalition aus Union und SPD schwere Cyberkriminalität effektiver bekämpfen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte am Mittwoch in Berlin, der Fokus liege ausschließlich auf der Identifizierung von Anschlussinhabern. Kommunikationsinhalte, Browserverläufe oder genaue Standortdaten seien ausdrücklich ausgenommen. Entscheidend ist die Mit-Speicherung der Portnummern. Sie ermöglicht es, einzelne Nutzer hinter gemeinsam genutzten IP-Adressen zu unterscheiden.
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Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt die Maßnahme als essenziell für die nationale Sicherheit. Der Zugriff auf die Daten soll hochschwellig bleiben: Nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat und mit richterlicher Genehmigung dürfen Ermittler darauf zugreifen.
Ein hybrides Modell für mehr Sicherheit
Der Kabinettsbeschluss vereint zwei Konzepte. Neben der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen sieht er ein überarbeitetes „Quick Freeze“-Verfahren für andere Verkehrsdaten vor. Bei einem konkreten Verdacht können Provider angewiesen werden, etwa Verbindungsdaten von Telefonaten sofort zu sichern. Deren Auswertung bedarf aber eines separaten richterlichen Beschlusses.
Die Regierung sieht in diesem hybriden Ansatz die Antwort auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2024. Dieses verbietet zwar eine undifferenzierte Massenspeicherung, lässt aber gezielte Regelungen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zu. Durch die strikte Beschränkung auf reine Identifikationsdaten hofft man, verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen.
Kritik: Zu teuer und rechtlich fragwürdig
Der Beschluss stößt sofort auf heftigen Widerstand. Branchenverbände wie Breko warnen vor enormen finanziellen und administrativen Lasten für die Netzbetreiber. Vor allem kleinere Provider könnten dadurch benachteiligt werden.
Rechtsexperten zweifeln an der Europarechtskonformität. „Jede anlasslose Massenspeicherung untergräbt den Grundsatz der Unschuldsvermutung“, argumentieren Datenschützer. Sie fürchten neue Sicherheitsrisiken durch zentralisierte Datenpools, die attraktive Ziele für Hacker werden könnten.
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Auch politisch ist der Kompromiss umstritten. Während SPD und Union geschlossen auftreten, äußern sich Grünen-Politiker skeptisch. Bisherige Speicherungsmodelle hätten keinen nachweisbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote gehabt, so die Kritik. Stattdessen plädieren sie für bessere internationale Zusammenarbeit und spezialisierte Ermittlungseinheiten.
Was die Neuregelung für Ermittler bedeutet
Für Strafverfolgungsbehörden ist das Gesetz ein lange erhofftes Werkzeug. Bislang gehen jährlich tausende Hinweise – etwa bei der Verfolgung von Kinderpornografie – verloren, weil dynamische IP-Adressen nicht mehr zurückverfolgt werden können. Das neue Zeitfenster von 90 Tagen soll genug Spielraum für internationale Rechtshilfe und interne Bearbeitung bieten.
Ein besonderes neues Recht erhalten Opfer digitaler Gewalt. Sie können bei schweren Delikten wie Cybermobbing oder Deepfake-Missbrauch gerichtlich die Herausgabe der Täteridentität über die gespeicherten IP-Daten beantragen.
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Im Bundestag wird besonders die Liste der „schweren Straftaten“ und die technischen Sicherheitsvorkehrungen diskutiert werden. Bei einer Verabschiedung würde Deutschland zu anderen europäischen Ländern aufschließen und Jahre der Rechtsunsicherheit beenden.





