Vorsorge beim Arzt: Terminprobleme halten 29 Prozent von Checks ab

Terminprobleme bremsen Vorsorge, während Darmspiegelungen und Grippeimpfungen ebenfalls nur begrenzt genutzt werden.

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Obwohl die Notwendigkeit medizinischer Vorsorge in der Bevölkerung nahezu unstrittig ist, klafft zwischen der grundsätzlichen Einsicht und der tatsächlichen Wahrnehmung von Terminen eine deutliche Lücke.

Wie aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse IKK classic unter 1.004 gesetzlich Versicherten im Alter von 35 bis 75 Jahren hervorgeht, halten 97 Prozent der Befragten Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkassen für sinnvoll.

Trotz dieses breiten Konsenses nutzen die Angebote in der Praxis jedoch deutlich weniger Menschen: Regelmäßig wahrgenommen werden die Untersuchungen lediglich von rund 67 Prozent der Frauen und 56 Prozent der Männer, wie ein Bericht vom 04.10.2026 darlegt.

Hürden bei der Terminvergabe und finanzielle Anreize

Die Gründe für das Ausbleiben von Vorsorgeterminen liegen nicht allein in mangelnder Motivation. Laut den Erhebungsdaten gaben 29 Prozent der befragten Versicherten an, bereits wegen organisatorischer Schwierigkeiten bei der Terminvergabe auf eine Vorsorgeuntersuchung verzichtet zu haben.

Um die Inanspruchnahme zu steigern, setzen viele Kassen auf finanzielle und materielle Anreize. 57 Prozent der von Forsa Befragten erklärten, dass Bonusprogramme wie das IKK-Bonus-System sie zumindest etwas stärker zur Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen motivieren würden.

Die gesetzlichen Kassen sehen für ihre Versicherten standardisierte Programme vor: Der sogenannte Gesundheits-Check-up kann zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr einmalig in Anspruch genommen werden; ab einem Alter von 35 Jahren steht die Untersuchung den Versicherten alle drei Jahre zu.

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Gesetzliche Rahmenbedingungen und Kursförderung

Neben den klassischen Screening-Programmen regelt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) weitere präventive Leistungen. Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen demnach vor allem zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V, die sich den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung sowie Suchtprävention widmen.

Viele Kassen erstatten die Kosten für bis zu zwei Kurse pro Jahr anteilig oder vollständig bis zu einer festgelegten Obergrenze, vorausgesetzt, es liegt eine regelmäßige Teilnahme vor.

Einen Anspruch auf Erstattung individueller Ausstattungen gibt es dagegen kaum: Kosten für Mitgliedschaften im Fitnessstudio, für Walkingpads, Deskbikes oder höhenverstellbare Schreibtische werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen. Auch bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V besteht für Arbeitnehmer kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf Förderung.

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Zögerliche Nutzung auch bei Krebs- und Impfprävention

Das Missverhältnis zwischen Empfehlungen und realer Inanspruchnahme betrifft auch andere Bereiche des Gesundheitssystems. Bei der Darmkrebsvorsorge übernehmen die gesetzlichen Kassen ab einem Alter von 50 Jahren zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre einen Stuhltest.

Seit dem 1. April 2025 gilt für Frauen und Männer hierbei dieselbe Altersgrenze; gezielte Einladungen erfolgen im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren. Dennoch wies das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung darauf hin, dass bei den 55- bis 64-Jährigen seit Programmstart 2019 nur eine minimale Steigerung verzeichnet wurde; im Jahr 2023 ließen demnach lediglich rund 3 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen eine Darmspiegelung durchführen.

Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Impfschutz: Eine Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) für den Winter 2025/2026 ergab, dass rund 40 Prozent der TK-Versicherten ab 60 Jahren eine Grippeschutzimpfung nutzten. Zwar markierte dies den ersten leichten Anstieg seit fünf Jahren, doch liegt die Quote nach Einschätzung des TK-Vorstandschefs Dr. Jens Baas weiterhin weit entfernt von der empfohlenen EU-Zielmarke von 75 Prozent.