WhatsApp-Betrug: Unbekannte Nummer fügt 79 Nutzer einer Gruppe hinzu

Neue Privatsphäre-Optionen sollen unerwünschte Gruppeneinladungen begrenzen; zugleich darf Ofcom umfangreiche Nutzungsdaten von Meta anfordern.

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Der Messenger-Dienst WhatsApp steht wegen des Datenschutzes unter erheblicher regulatorischer Beobachtung und setzt zugleich verstärkt auf Werkzeuge, die das unerlaubte Hinzufügen von Nutzern zu Chatgruppen verhindern sollen.

Wie Verbraucherschützer betonen, können Anwender über die Menüfolge aus Einstellungen, Datenschutz und Gruppen festlegen, wer sie ohne explizite Zustimmung zu Gruppenchats hinzufügen darf. Befindet sich ein Absender außerhalb des freigegebenen Personenkreises, muss dieser eine private Einladung übermitteln, die Empfänger wahlweise annehmen oder ablehnen können.

Schutzmechanismen gegen Spam und ungefragte Einladungen

In der Standardkonfiguration von WhatsApp kann grundsätzlich jede Person, die über die jeweilige Telefonnummer verfügt, ein Konto zu einer Gruppe hinzufügen. Als Auswahloptionen stehen neben allen Nutzern auch die eigenen Kontakte sowie eine Ausschlussliste zur Verfügung.

Diese Vorgaben greifen ebenso bei der Nutzung von WhatsApp Web sowie den Desktop-Anwendungen. Ergänzend lässt sich in den erweiterten Privatsphäre-Einstellungen das Blockieren von Nachrichten unbekannter Konten aktivieren.

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Hintergrund der Hinweise sind zunehmende Betrugswellen. Nach Angaben des Portals Mimikama werden verdächtige Gruppen häufig von ausländischen Rufnummern erstellt und tragen kryptische Bezeichnungen aus Buchstaben- und Zahlenfolgen wie etwa „QTJSIMJER22877“.

In dokumentierten Fällen fügte eine Rufnummer mit der Vorwahl Indonesiens (+62 831-9205-0511) insgesamt 79 Mitglieder hinzu, ohne dass gemeinsame Kontakte bestanden. In derartigen Gruppen stellen Kriminelle angebliche Verdienstmöglichkeiten oder Investitionen in Aussicht und verbreiten manipulierte Links, um persönliche Daten abzugreifen oder finanzielle Überweisungen zu veranlassen.

Sicherheitsbehörden und Verbraucherschützer raten einhellig dazu, unbekannte Gruppen unverzüglich zu verlassen, verdächtige Absender zu blockieren und keinerlei Links, Dateien oder Codes zu öffnen. Das britische National Cyber Security Centre (NCSC) wies zudem darauf hin, dass gezielte Phishing-Versuche über Messaging-Dienste auch Login-Codes ins Visier nehmen.

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Die europäische Cybersicherheitsagentur ENISA mahnte an, niemals Verifizierungscodes weiterzugeben. Meta warnt Nutzer unter anderem bei Bildschirmfreigaben in Videotelefonaten mit unbekannten Teilnehmern vor Betrugsrisiken.

Erweiterter Jugendschutz und behördliche Auflagen

Flankierend zu den Gruppenrestriktionen führt WhatsApp neue Elternkontrollen für Teenager-Konten ein. Diese werden über eine Eltern-PIN abgesichert und ermöglichen es Erziehungsberechtigten, Gruppenbeitritte sowie die Sichtbarkeit von Profilbildern, Kanälen und Statusmeldungen zu beschränken.

Zudem erhalten Eltern Benachrichtigungen, wenn Jugendliche Gruppen beitreten, diese verlassen oder Gruppen auf 30, 100 oder 250 Mitglieder anwachsen. Für den internen Assistenten Meta AI lässt sich ein eingeschränkter Modus aktivieren, der unter anderem Nachrichtenzusammenfassungen abschaltet.

Gleichzeitig wächst der behördliche Druck auf den Mutterkonzern Meta. Am 30. Oktober 2026 wies der britische High Court Klagen von Meta, WhatsApp, X und TikTok gegen Informationsanforderungen der Medienaufsichtsbehörde Ofcom nach dem Online Safety Act 2023 ab. Die Behörde darf dem Urteil zufolge weitreichende Kennzahlen zu Nutzeraktivitäten, Meldeverfahren und Löschungen verlangen.

Auch in weiteren Märkten wie Indien sieht sich WhatsApp behördlichen Vorgaben bezüglich Werbedaten und Datenschutzgesetzen gegenüber, während das Unternehmen parallel eigene Sicherheitsinitiativen wie den WhatsApp Research Proxy für Sicherheitsforscher ausbaut.