WhatsApp muss Nutzern in Indien Wahl bei Datenweitergabe lassen

WhatsApp muss seinen 500 Millionen Nutzern in Indien ab März eine aktive Opt-out-Möglichkeit für die Datenweitergabe an Meta anbieten. Dies folgt auf ein Urteil der Wettbewerbshüter.

Der Messengerdienst WhatsApp beendet seinen jahrelangen Zwangskurs in Indien: Bis Mitte März müssen Nutzer dort explizit zustimmen, wenn ihre Daten an Mutterkonzern Meta fließen sollen. Das gab das Unternehmen diese Woche vor dem Obersten Gericht des Landes bekannt – ein bedeutender Rückzug im größten Einzelmarkt des Dienstes.

Ende des „Nimm-es-oder-lass-es“-Ultimatums

Die Ankündigung markiert das vorläufige Ende eines fünf Jahre währenden Streits. Auslöser war eine umstrittene Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen im Januar 2021. Damals strich WhatsApp eine zuvor bestehende Opt-out-Möglichkeit. Wer den neuen Bedingungen nicht zustimmte, verlor den Zugang zum Dienst. Indische Wettbewerbshüter sahen darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung.

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Ab dem 16. März 2026 muss WhatsApp nun eine klare Wahl anbieten. Alle Nutzer – auch jene, die den Bedingungen von 2021 bereits zugestimmt haben – erhalten eine Benachrichtigung in der App. Darin können sie aktiv widersprechen, dass ihre Daten mit anderen Meta-Diensten wie Facebook oder Instagram geteilt werden. Die Nutzung des Messengers ist davon nicht mehr abhängig.

Langer Weg durch Instanzen

Der Kompromiss vor Gericht ist der Höhepunkt eines langen regulatorischen Drucks. Die Wettbewerbskommission Indiens (CCI) hatte die Praxis 2024 als „erzwungene Zustimmung“ verurteilt und eine Strafe von umgerechnet rund 25,5 Millionen Euro verhängt. Zunächst untersagte sie auch für fünf Jahre die Weitergabe von Nutzerdaten für Werbezwecke an Meta.

Das National Company Law Appellate Tribunal (NCLAT) bestätigte Ende 2025 zwar die Geldstrafe, kippte aber das Werbeverbot. Entscheidend war jedoch die Anordnung: WhatsApp muss ein nutzerzentriertes Einwilligungsmodell schaffen – und zwar für alle Daten, die an Meta fließen, nicht nur für Werbezwecke. Dafür setzte das Gericht eine dreimonatige Frist.

Was sich für 500 Millionen Nutzer ändert

Für die geschätzten 500 Millionen WhatsApp-Nutzer in Indien bedeutet die Kehrtwende mehr Kontrolle. Das „Nimm-es-oder-lass-es“-Prinzip, das selbst der Oberste Gerichtshof kritisiert hatte, ist Geschichte. Nutzer können den Dienst weiterhin uneingeschränkt für die Kommunikation nutzen, ohne umfassende Datenintegrationen akzeptieren zu müssen.

Die Wiederherstellung einer echten Wahlmöglichkeit ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Aufsichtsbehörden. Sie setzten durch, dass Marktmacht nicht zu unfairen Bedingungen führen darf. Nach der Umsetzung muss WhatsApp einen Compliance-Bericht bei der CCI einreichen.

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Signalwirkung über Indien hinaus

Der Fall hat internationale Strahlkraft. Er zeigt, wie Wettbewerbsrecht zunehmend genutzt wird, um Datenschutz durchzusetzen – eine Taktik, die auch europäische Behörden verfolgen. In der EU wurde WhatsApp 2021 eine Geldstrafe von 225 Millionen Euro auferlegt, weil es über seine Datenverarbeitung nicht ausreichend aufklärte.

Auch wenn die Rechtsrahmen unterschiedlich sind, ist die Kernforderung dieselbe: Transparenz und Nutzerkontrolle von digitalen Gatekeepern. Die indische Entscheidung setzt hier einen machtvollen Präzedenzfall.

Offene rechtliche Fragen

Die grundsätzliche Klage von WhatsApp gegen die Rechtmäßigkeit der CCI-Entscheidung und die Millionenstrafe läuft vor dem Obersten Gericht weiter. Die jetzt vereinbarte Einwilligungslösung ist daher zunächst eine praktische Umsetzung unter gerichtlichem Druck.

Die kommenden Wochen werden zeigen, wie nutzerfreundlich und transparent WhatsApp die neue Opt-out-Option gestaltet. Für die Nutzer gilt: Auf die Benachrichtigung in der App achten – und die neu gewonnene Entscheidungsfreiheit nutzen.