WhatsApp und Meta vor entscheidendem Datenschutz-Prozess

Indiens oberstes Gericht prüft eine Milliardenstrafe gegen WhatsApp wegen Datenschutzverstößen. Das Urteil könnte weltweit Maßstäbe für Wettbewerbsrecht und Datenmonopole setzen.

Indiens oberstes Gericht verhandelt ab heute über eine Milliardenstrafe gegen den Tech-Riesen. Der Fall könnte weltweit Maßstäbe für Datenschutz und Wettbewerbsrecht setzen.

Die Verhandlung vor einem Dreiergremium unter Vorsitz von Oberrichter Surya Kant stellt die umstrittenen Datenschutzrichtlinien von WhatsApp aus dem Jahr 2021 auf den Prüfstand. Die indische Wettbewerbsbehörde hatte diese als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gewertet. Nutzer wurden damals faktisch gezwungen, eine erweiterte Datenweitergabe an Mutterkonzern Meta zu akzeptieren, um den Dienst weiter nutzen zu können.

Eine Strafe mit Sprengkraft

Die ursprüngliche Strafe der Wettbewerbskommission belief sich auf umgerechnet rund 25 Millionen Euro. Zudem wurde eine fünfjährige Sperre für die werbebezogene Nutzung der Daten verhängt. Ein Berufungsgericht bestätigte später die Geldstrafe, kippte jedoch das Daten-Sharing-Verbot. Diese gemischte Entscheidung führte zu den nun anstehenden Revisionen sowohl von Meta als auch von der Behörde vor dem Supreme Court.

Während der Tech-Konzern die Strafe und die wettbewerbsrechtliche Einordnung anfechtet, fordert die Behörde die Wiedereinsetzung des kompletten Datennutzungsverbots. Das Justizministerium wurde zudem als offizielle Partei in den Prozess einbezogen – ein klares Signal für das hohe staatliche Interesse am Ausgang.

Richter zeigen sich kritisch

In vorangegangenen Anhörungen zeigten sich die Richter äußerst skeptisch. Sie brachten schwere Bedenken gegenüber den Praktiken des Unternehmens vor und hinterfragten die Gültigkeit der damaligen Nutzereinwilligung. „Wo bleibt die Wahlfreiheit der Verbraucher?“, lautete eine der zentralen Fragen des Gerichts.

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Die Richter wiesen auf die Verletzlichkeit der „stillschweigenden Mehrheit“ hin – der Nutzer, die auf digitale Kommunikation angewiesen sind, aber kaum organisierte Interessenvertretung haben. Die Pflicht zum Daten-Sharing wurde als potenziell ausbeuterisch charakterisiert, da sie persönliche Informationen in ein handelbares Wirtschaftsgut verwandle.

Globale Signalwirkung erwartet

Der Ausgang des Verfahrens wird weit über Indien hinaus beobachtet. Juristen sehen in dem Fall einen Präzedenzfall für den Umgang mit datengestützten Monopolen. Die Kernfrage lautet: Dürfen Plattformen mit marktbeherrschender Stellung die Nutzung ihres Dienstes von der Weitergabe persönlicher Daten abhängig machen?

Ein strenges Urteil zu Gunsten der Behörden könnte Tech-Konzerne weltweit zwingen, ihre Geschäftsmodelle und Einwilligungsarchitekturen grundlegend zu überdenken. Es würde den Trend zu schärferen Digitalmärkte-Gesetzen, wie sie auch in der EU diskutiert werden, deutlich beschleunigen. Ein Sieg Metas hingegen könnte bestehende Daten-Monetarisierungsmodelle zunächst absichern, würde aber wohl den politischen Druck für neue Gesetze erhöhen.

Die Entscheidung wird erwartungsgemäß auch die künftige Zusammenarbeit zwischen Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden prägen. Sie markiert einen Wendepunkt, bei dem der regulatorische Fokus zunehmend von traditioneller Marktmacht auf datengetriebene Dominanz verlagert wird.