Das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) forderte den Konzern am 1. Juli 2026 auf, die geplante Ausweitung des Dienstes zu unterbrechen. Grund sind massive Bedenken wegen Identitätsdiebstahl und Betrug.
Sorge vor Identitätstäuschung und digitalen Betrugsmaschen
Die indischen Behörden sehen durch die Usernamen-Funktion mehrere Risiken. Besonders im Fokus: Phishing-Angriffe und sogenannte Digital-Arrest-Betrugsmaschen. Regierungsvertreter befürchten, dass Kriminelle künftig einfacher als bisher Regierungsstellen, Prominente oder bekannte Marken imitieren könnten – viel leichter als mit dem bisherigen System, das auf Telefonnummern basiert.
Eine technische Analyse Ende Juni 2026 offenbarte ein konkretes Problem: Obwohl Meta nach eigenen Angaben besonders schützenswerte Namen reserviert hatte, waren zahlreiche heikle Usernamen noch frei verfügbar. Berichten zufolge konnten während der ersten Reservierungsphase ab dem 29. Juni 2026 noch Benutzernamen von Politikern, Schauspielern und Finanzinstituten registriert werden.
Auch die Gründer von Paytm und MobiKwik schlugen Alarm. Sie warnen vor täuschend ähnlichen Usernamen, die Cyberkriminalität Tür und Tor öffnen könnten – wenn keine strengen Verifikationsmechanismen greifen.
Rechtlicher Druck auf Meta
Die Verfügung vom 1. Juli 2026 stützt sich auf mehrere Paragrafen des indischen Informationstechnologie-Gesetzes. Konkret genannt werden die Abschnitte 66C und 66D, die Identitätsdiebstahl und Betrug unter Vorspiegelung falscher Tatsachen unter Strafe stellen. Zudem beruft sich die Regierung auf Paragraph 79 sowie die IT-Regeln 3 und 4, die die Compliance-Pflichten von Social-Media-Plattformen definieren.
Die Regierung signalisierte bereits, dass sie notfalls neue rechtliche Rahmenbedingungen schaffen werde, um digitalen Identitätsmissbrauch zu unterbinden – falls Metas Antwort nicht ausreiche. Das Ministerium stellte klar: Keine weitere Ausrollung, bevor nicht umfassende Gespräche mit allen Beteiligten geführt wurden.
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Metas Sicherheitsversprechen
WhatsApp betonte am 2. Juli 2026, dass die Usernamen-Funktion noch gar nicht für die breite Öffentlichkeit freigeschaltet sei. Vielmehr handle es sich um eine schrittweise Einführung, die für das zweite Halbjahr 2026 geplant sei. Das Unternehmen argumentiert, die Funktion sei freiwillig und diene dem Datenschutz: Nutzer könnten Kontakt aufnehmen, ohne ihre Telefonnummer preiszugeben.
Zu den Sicherheitsvorkehrungen zählt Meta:
– Usernamen für Regierungsstellen, Prominente und öffentliche Personen würden für deren legitime Inhaber reserviert.
– Die Suchfunktion werde eingeschränkt: Nur wer den genauen Usernamen kennt, könne Kontakt aufnehmen.
– Bestehende Mechanismen zur Betrugserkennung blieben erhalten, ebenso wie die Beschränkungen für neue Kontaktaufnahmen.
Indien als größter Markt – und die Risiken der Privatsphäre
Indien ist WhatsApps wichtigster Markt weltweit. Hunderte Millionen Nutzer sind auf der Plattform aktiv. Digitalrechtsorganisationen wie die Internet Freedom Foundation beobachten die Entwicklung genau. Während einige Datenschutzexperten die Usernamen als Schutz persönlicher Kontaktdaten begrüßen, warnen andere vor den erheblichen Risiken: Kriminelle könnten Nutzer gezielt ausfindig machen und für Betrugsmaschen ins Visier nehmen.
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Stand Anfang Juli 2026 befindet sich die Funktion noch in einer frühen Reservierungsphase. Die indische Regierung bleibt hart: Keine weitere Umsetzung, bis alle Sicherheitslücken geschlossen sind.

