Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) hat sich im juristischen Konflikt um die Regulierung künstlicher Intelligenz auf die Seite des Technologieunternehmens xAI gestellt.
In einer am 20. August 2026 eingereichten Stellungnahme unterstützt das Ministerium die Klage des von Elon Musk gegründeten Unternehmens gegen ein Gesetz im US-Bundesstaat Minnesota. Die Regelung HF 1606, die seit dem 1. August 2026 in Kraft ist, verbietet die Erstellung von nicht-einvernehmlichen, sexuell expliziten KI-Inhalten, sogenannten Deepfakes.
Widersprüchliche Definitionen und verfassungsrechtliche Bedenken
In der eingereichten Stellungnahme argumentiert das Justizministerium, dass die Definitionen im Gesetz von Minnesota deutlich über das bestehende Bundesrecht hinausgingen. Dies betreffe insbesondere die Beschreibung intimer Körperteile.
Während das Bundesrecht engere Maßstäbe anlege, beziehe das Gesetz HF 1606 Bereiche wie den inneren Oberschenkel oder die Brust mit ein. Das Ministerium verwies dabei auf eine Executive Order aus dem Dezember 2025.
Ein zentrales Argument des Justizministeriums ist die Sorge vor einem „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen in den USA. Solche inkonsistenten rechtlichen Anforderungen könnten nach Auffassung der Behörde nationale Sicherheitsinteressen beeinträchtigen.
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Das Unternehmen xAI hatte seine Klage bereits am 29. Juli 2026 eingereicht. Die Rechtsvertreter von xAI machen geltend, dass das Gesetz gegen den 1. Zusatzartikel der US-Verfassung verstoße, der die Meinungsfreiheit schützt.
Das Unternehmen kritisiert die Regelung als zu breit gefasst, da sie keine Ausnahmen für künstlerische Zwecke, Parodien oder Fälle vorsehe, in denen eine Einwilligung der Beteiligten vorliegt. Zudem betonte xAI, dass bereits interne Richtlinien implementiert seien, um die Erstellung nicht-einvernehmlicher Bilder zu verhindern.
Hohe Strafen und statistische Dringlichkeit
Der Bundesstaat Minnesota rechtfertigt die strengen Vorschriften mit der Notwendigkeit des Opferschutzes. Die Behörden verweisen auf Studien, laut denen 95 % aller im Internet kursierenden Deepfake-Bilder ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen erstellt wurden. Das Gesetz HF 1606 sieht drastische finanzielle Konsequenzen für Verstöße vor: Pro Einzelfall können zivilrechtliche Strafzahlungen von bis zu 500.000 US-Dollar verhängt werden.
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Ergänzend dazu existiert auf Bundesebene der sogenannte „Take It Down Act“, der Plattformen dazu verpflichtet, nicht-einvernehmliche Bilder innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu entfernen.
Aktueller Stand des Verfahrens
Der juristische Erfolg von xAI ist bislang begrenzt. Richter Donovan Frank lehnte einen Antrag des Unternehmens auf eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz ab. Eine Anhörung zur Prüfung einer vorläufigen Unterlassungsverfügung fand bereits am 19. August 2026 statt; eine endgültige Entscheidung des Gerichts hierüber steht noch aus.
Die Debatte wird zudem von kritischen Beobachtungen begleitet. Das Center for Countering Digital Hate (CCDH) berichtete, dass das KI-Modell Grok von xAI innerhalb von elf Tagen im Dezember 2025 rund 3 Millionen sexualisierte Bilder generiert habe.
Davon seien laut dem Bericht etwa 23.000 Darstellungen mit Bezug zu Kindern gewesen. Diese Zahlen verdeutlichen die Komplexität des Falles, in dem verfassungsrechtliche Grundsätze und der Schutz vor digitalem Missbrauch gegeneinander abgewogen werden müssen.

