Ab dem Jahr 2027 müssen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz mit höheren privaten Zuzahlungen rechnen. Grund hierfür ist eine geplante Senkung der staatlichen Festzuschüsse zur Regelversorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden ihre Beteiligung an den Kosten für Kronen, Brücken oder Prothesen reduzieren, wodurch der Eigenanteil der Patienten steigt.
Neuregelung der Zuschusshöhen nach Bonusheft-Status
Ab dem 1. Januar 2027 greifen angepasste Prozentsätze für die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. Für Versicherte, die kein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können, sinkt der Festzuschuss zur Regelversorgung von derzeit 60 Prozent auf 50 Prozent.
Patienten, die über fünf Jahre hinweg regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, erhalten künftig einen Zuschuss von 60 Prozent statt der bisherigen 70 Prozent. Bei einem über zehn Jahre lückenlos geführten Bonusheft reduziert sich die Erstattung von 75 Prozent auf 65 Prozent.
Diese Änderungen bedeuten für die Versicherten eine spürbare finanzielle Mehrbelastung. Das Portal Finanztip hat die Auswirkungen anhand von Beispielrechnungen verdeutlicht.
Bei einer dreigliedrigen Brücke in der Regelversorgung, die mit Gesamtkosten von rund 1.718 Euro veranschlagt wird, sinkt der Zuschuss für Patienten mit zehnjährigem Bonusheft von etwa 1.289 Euro auf 1.116 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung des Eigenanteils um 173 Euro.
Bei einer Krone für 400 Euro ohne Bonusheft-Nachweis verringert sich der Kassenanteil von 240 Euro auf 200 Euro, was eine Mehrbelastung von 40 Euro zur Folge hat.
Übergangsregelungen und Härtefallschutz
Patienten können die höheren Zuschusssätze auch im Jahr 2027 noch in Anspruch nehmen, sofern die Planung der Behandlung rechtzeitig erfolgt. Ein noch im Jahr 2026 bewilligter Heil- und Kostenplan sichert demnach den aktuellen, höheren Zuschussstand.
Ab 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Kassen zur Regelversorgung — bei einer dreigliedrigen Brücke mit zehnjährigem Bonusheft steigt der Eigenanteil um rund 173 Euro. Ein noch 2026 bewilligter Heil- und Kostenplan sichert Ihnen den bisherigen Zuschussstand, auch wenn die Behandlung erst Anfang 2027 erfolgt. Jetzt kostenlosen Zahnersatz-Report anfordern
Da die Genehmigung einer solchen Planung für sechs Monate gültig ist, bleibt der Anspruch auf die alten Sätze auch bestehen, wenn die tatsächliche Behandlung erst in der ersten Jahreshälfte 2027 durchgeführt wird.
Für Versicherte mit geringem Einkommen greift weiterhin die sogenannte Härtefallregelung. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung vollständig.
Für die Inanspruchnahme gelten monatliche Bruttoeinkommensgrenzen: Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei 1.582 Euro, bei einem Haushalt mit einem Angehörigen bei 2.175,25 Euro. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich dieser Betrag um jeweils 395,50 Euro.
Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG fallen nach Angaben von Finanztip automatisch unter diese Regelung, müssen jedoch einen entsprechenden Antrag mit Einkommensnachweisen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Liegt das Einkommen nur knapp oberhalb der Grenzen, kann unter Umständen ein individuell erhöhter Festzuschuss gewährt werden.
Strategien zur Kostenbegrenzung
Um die steigenden Kosten abzufangen, wird Versicherten empfohlen, weiterhin konsequent das Bonusheft zu pflegen. Zusätzlich können Maßnahmen wie das Einholen einer kostenlosen Zweitmeinung, die Nutzung von Kooperationen der Krankenkassen mit bestimmten Zahnarztpraxen oder die Behandlung in einer Universitäts-Zahnklinik zur Ersparnis beitragen.
Wer sein Bonusheft lückenlos führt, verliert 2027 trotzdem: Die Nachweisstufe mit zehn Jahren Vorsorge sinkt von 75 auf 65 Prozent. Unser Report zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Bonusheft richtig pflegen und welche Nachweise die Kasse tatsächlich anerkennt. Bonusheft-Leitfaden jetzt sichern
Auch Behandlungen im Ausland oder der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung werden als Optionen genannt. Letztere schlägt je nach gewähltem Tarif mit monatlichen Kosten zwischen grob 20 und 40 Euro zu Buche.

