Die Verbrauchschutzzentrale NRW sowie diverse Medien warnen aktuell vor zwei Werbemaßnahmen der Firma Vodafone. Per Postwurfsendungen hat das Unternehmen Empfänger in Deutschland angeschrieben und dabei mit den Sendungen versucht, den Leuten Verträge anzudrehen.
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Aktuell gibt es zwei technische Änderungen, die für Verunsicherung bei Verbrauchern sorgen. Im Frühjahr wird das terrestrische Antennenfernsehen DVB-T auf DVB-T2 umgestellt. Am 29. März 2017 erfolgt die Umstellung auf das neue DVB-T2-Format – es sind neue Empfänger erforderlich, wenn man weiter per Antenne DVB-T2 empfangen möchte. Informationen zur Umstellung bietet das DVB-T2 HD – offizielles Informationsportal sowie auf WikiPedia.
Und an vielen Orten werden Internet- und Telefonanschlüsse umgestellt. Das bedeutet u.U. die Möglichkeit, schnelleres Internet zu bekommen. Und bis 2018 möchte die Telekom herkömmliche Telefonanschlüsse auf Internet-Telefonie (IP-Telefonie) umstellen. Das ruft auch windige Geschäftemacher auf den Plan, die den Leuten teure Verträge andrehen möchten. Die Verbraucherzentrale warnte bereits letzte Woche vor bösen Tricks beim Ende von DVB-T und teuren Verträgen.
Fragwürdige Vodafone-Werbung
Vodafone ist ein britischer Konzern, der in Deutschland sowohl Kabelnetze betreibt (Übernahmen von Kabel Deutschland) als auch Internet- und Telefonanschlüsse bietet. Die Firma hat nun zwei Werbeschreiben an Haushalte verschickt, die den Anschein amtlicher Anschreiben erwecken (siehe folgendes Foto).
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
Dem Empfänger wird dabei eine Frist gesetzt, bis zu der er eine Telefonnummer anzurufen habe. Dort sitzt ein Callcenter, welches entweder einen Kabelnetzvertrag oder einen Telefon-/Internetvertrag anbietet.
Erstmals wurde ich letzte Woche auf die Aktionen aufmerksam, als die Verbraucherzentrale NRW vor Vodafone warnte. Dann gab es noch einen Artikel bei heise.de, sowie bei Spiegel Online. In allen Artikeln ging es um dreiste "Werbelügen" von Vodafone, wie Spiegel Online titelte. Die Werbeaktion von Vodafone ist unzulässig, die Schreiben gehören in den Papierkorb. Einige Informationen finden sich im Artikel Warnung vor irreführender Vodafone-Werbung in meinen IT-Blog. Wer durch diese Aktion ungewollt einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte diesen mit Einschreiben, schriftlich widerrufen und sich bei den Verbraucherzentralen beschweren.
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