Servicepauschale der Bausparkasse widersprechen

Finanzinstitute wie Bausparkassen fällt es immer schwerer, angesichts von Nullzinsen, Rendite zu erwirtschaften. Da kennt die Kreativität der Institute oft keine Grenzen. Verschiedene Bausparkassen führen nun eine "Servicepauschale" ein.


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Die Debeka Bausparkasse informiert ihre Kunden beispielsweise über diese neue Gebühr, die, je nach Tarif, zwischen 12 oder 24 Euro im Jahr beträgt. Die "Servicepauschale" soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 eingeführt werden und gilt auch für laufende Verträge.

Wer nicht reagiert, erklärt sich mit dem neuen Entgelt einverstanden. Verbraucher, deren Verträge keine Servicepauschale beinhalten und mit der "Neuerung" nicht einverstanden sind, sollten widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW informiert auf dieser Webseite und bietet dort auch einen Musterbrief zum Widerspruch zum Download an.


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