Ultra-Niedrigbett verhindert Sturzverletzungen

GesundheitBei pflegebedürftigen oder dementen Menschen gibt es häufig das Problem, dass diese aus den Betten fallen und sich verletzen. Ein Bettgitter oder eine Fixierung ist häufig unzulässig oder wird abgelehnt. Ein Ultra-Niedrigbett kann da zur Sturzprophylaxe dienen.


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Manchmal fallen die Dinge von selbst in die richtige Reihenfolge. Vor wenigen Tagen habe ich mich mit einer Person über das Problem 'Sturz aus dem Bett bei dementen Menschen' unterhalten. Die Person erwähnte ein Niedrigbett, welches sie für eine zu pflegende Angehörige angeschafft hatte.

Und dann stoße ich am anderen Tag durch Zufall auf das Projekt der Hochschule Köln, welches auf dieser Webseite beschrieben wird. Zielgruppe des Entwicklungsprojektes sind pflegebedürftige oder demente Menschen, die häufig einen großen Bewegungsdrang haben. Fallen diese Patientinnen und Patienten nachts aus dem Bett, ziehen sie sich nicht selten schwere Verletzungen zu. Bettgitter, Gurte oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten sind ethisch bedenklich und erfordern das Einverständnis des Patienten oder einen richterlichen Beschluss.

6,7 cm oder 64 cm hoch

Das Ultra-Niedrigbett für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen lässt sich auf eine Höhe von 6,7 Zentimeter über dem Boden herunterfahren. Der Abstand zwischen Boden und Matratzenauflage durfte maximal sieben Zentimeter betragen – bei dieser Höhe ist das Verletzungsrisiko für die Patientinnen und Patienten deutlich reduziert, erklärten die Entwickler. Das Bett kann vom Pflegepersonal aber in rund 20 Sekunden auf eine körperschonende Arbeitshöhe von 64 cm hochgefahren werden.

Die Produkte werden von der Tecvo Care GmbH auf dieser Seite angeboten. Ein anderes Modell wird von Herrmann Bock angeboten und lässt sich zwischen 9,5 cm und 80 cm in der Höhe variieren.


(Quelle: YouTube)


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