Seit Frühjahr 2017 ist ja die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt. Daher mal ein Blog-Beitrag zum Thema, der zeigt, welche Verwerfungen es geben kann, wenn sich Gesetze ändern. Zum Beispiel sorgen sich plötzlich Kaliforniens Winzer um ihre Arbeitskräfte. Und es gibt bereits eine Zunahme der Verordnungen Cannabis-haltiger Medikamente.
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Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Klingt sperrig, aber in Kurzfassung: Seither haben schwer kranke Patienten mit entsprechenden Indikationen (man spricht von bestimmten Voraussetzungen) einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten.
Die Gesetzesänderung bedeutet für oftmals schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen. Der Eigenanbau des Medizinalhanfs ist allerdings weiterhin nicht erlaubt.
Menschen mit Erkrankungen an Multipler Sklerose können beispielsweise entsprechende Verordnungen erhalten – obwohl sich viele Ärzte unsicher sind, ob sie Cannabis-haltige Arzneimittel verschreiben dürfen.
Anstieg um 80 %
Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Aktuellen Medienberichten zufolge werden die Anträge von den Krankenkassen jedoch wegen Zweifeln an der dauerhaften Wirksamkeit nicht selten abgelehnt. Aber es scheint sich etwas zu tun.
QuintilesIMS hat auf Basis von Marktzahlen zum Segment der GKV untersucht, ob seit März des Jahres mehr Verordnungen von Cannabis, entweder als Fertig- oder aber als Rezeptur-Arzneimittel, erfolgen. Danach wurden zwischen März und Mai 2017 rund 80 % mehr Verschreibungen von Medizinalhanf-Produkten für gesetzlich Krankenversicherte getätigt, allerdings von einer vergleichsweise niedrigen Basis aus: Im März belief sich das Volumen auf rund 3.600 abgerechnete Verordnungen, im Mai auf knapp 6.500 Verordnungen.
(Cannabis-Verordnungen 2017, Quelle: IMS NPA®)
Laut der Auswertung von QuintilesIMS stammen 31 % der Verordnungen von Neurologen, 23 % wurden von Praktikern bzw. Allgemeinmedizinern und 8 % von Internisten getätigt. Auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen 19 % zurück, auf Ambulanzen 7 %. Das übrige Fünftel verteilt sich auf weitere Facharztgruppen.
Quelle der obigen Informationen ist QuintilesIMS, ein internationaler Anbieter von klinischen Studienleistungen und integrierten Informations- und Technologielösungen.
Marihuana bringt Kalifornische Weinbauern in Not
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In Kalifornien darf ab Januar 2018 Marihuana (Cannabis) als 'Genussmittel' legal verkauft werden. So manche Landfläche dürfte dann in der kommenden Saison in Kalifornien für Hanf-Plantagen genutzt werden. Winzer fürchten nun einen Konkurrenzkampf mit Cannabis-Unternehmen um die längst knapp gewordenen Latino-Arbeitskräfte. Nicht erst seit Trump die Mauer zu Mexiko bauen will, verknappt sich das Angebot dieser Arbeitskräfte. Die Landarbeiter werden deutlich teurer, zu teuer für manche Winzer. Selbst Hanf neben Wein anbauen, scheint aber für die Winzer nicht erlaubt zu sein – sie verlieren dann ihre Lizenz, da diese nach US-Bundesrecht erteilt wird, während der Handanbau durch Kaliforniens Gesetze geregelt werden.
Wein oder Weed? Winzer in Kalifornien fürchten Cannabis-Boom https://t.co/TZWYGic1Vq via @Volksstimme (ap) pic.twitter.com/zSyiInYJHJ
— dpa (@dpa) 3. August 2017
Anfang letzten Monats hat DPA eine entsprechende Meldung herausgegeben (siehe obiger Tweet), die dann in der Presse ihren Niederschlag (siehe hier, hier und hier) fand. Des einen Freud, ist des anderen Leid.
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