Eintrittsgebühren an Nordseestränden unrechtmäßig

Mal eben kurz zum Nordseestrand gehen – ohne Eintrittskarte an einigen Stränden nicht möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun mit der Frage befasst, wer Anspruch auf die kostenlose Nutzung einzelner Strandabschnitt hat.


Anzeige

Eine Eigengesellschaft der Gemeinde Wangerland (Ostfriesland) hatte nahezu 90 % der Strandfläche vom Land Niedersachsen gepachtet, eingezäunt und in bestimmten Abschnitten mit Rettungsstationen, Sanitärgebäuden, Kiosken und Kinderspielgeräten ausgestattet. Ziel war es, diesen Abschnitte während der Badesaison als kostenpflichtige Strandbäder zu betreiben.

Nur Bewohner der Gemeinde Wangerland und Urlauber mit längerem Aufenthalt sind vom Eintritt befreit. Dagegen hatten zwei Bürger, die in Nachbarorten wohnten und für den Eintritt ins 'Strandbad' der Gemeinde Wangerland Eintritt zahlen mussten, geklagt. Die Kläger beriefen sich dagegen auf den gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauch am Küstengewässer und am Meeresstrand sowie auf § 59 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der jedermann das Recht gibt, die freie Landschaft auf Straßen und Wegen und ungenutzten Grundflächen unentgeltlich zu betreten.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun in einer Revision dieser Urteile entschieden, dass Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste weitgehend rechtswidrig sind (Az 10 C 7.16).

Artikel zu diesem Urteil finden sich Berichte bei rp-online.de, bei Zeit-Online, beim MDR oder beim Deutschlandfunk.


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige


Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Eintrittsgebühren an Nordseestränden unrechtmäßig

  1. Andreas B. sagt:

    Übrigens geht es ja nicht nur ums Baden am Strand! … Was sich Binnenländler vielleicht nicht denken, aber es ist tatsächlich hier an der Nordseeküste so:

    Da hältst Du Dich immer schön westwärts und meinst, nu könnste irgendwann mal das Meer sehn. Aber, huch! Wo isses denn, das Meer?? – Klar, da kommt nu erstmal der Deich. Und den brauchen wir ja. Vor allem im Herbst, wenn's mal büschen doller pustet. – Also, jetz' hoch auf'n Deich! Gibt da ja oben auch wohl 'n schöönen Weg, der toll wär zum mit'm Pettmansülm*) mal so anner Waterkant lang zu fahrn… Aaaber: Wozu isser noch gut, so'n Deich? – Genau! Steht da ein Häuschen neben der Treppe, da kannst Eintritt bezahl'n … für 1x Noordseekucken. – Mach das mal lieber nich mit Kinners, Familie und angereister Verwandschaft. – Kauf Dir ein schönes Buch oder 'ne Postkarte, da kannstu "Noordseekucken". – Oder besser: Fahr lieber gaaar nich erst nach Büsum! Gibt doch auch manchmal Meer im Fernsehn, also von nah zum sehn, mein ich jetzt …

    *) Velociped, respektive Drahtesel oder "Gäppel", wie mer im Ländle sait.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert