Falschparken: ‘Vertragsstrafe von deinem Supermarkt’ …

Kurz beim Aldi, beim Rewe, beim Edeka etc. eingekauft und die Tiefgarage oder den kostenfreien Parkplatz des Markts genutzt und schon in die Falle gegangen? An der Windschutzscheibe prangt die 'Forderung einer Vertragsstrafe' einer Parkplatzmanagementfirma. Heute ein kleiner Blog-Beitrag zu diesem Thema.


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Falsch parken im öffentlichen Raum, schon hat man das Knöllchen des Ordnungsamts an der Windschutzscheibe. Je nach Sachlage sind zwischen 10 und 15 Euro gemäß Bußgeldkatalog fällig. Dass an einige Stellen abgezockt wird, diesem Eindruck kann man sich nicht immer erwehren …

Szenenwechsel – schnell mal ein Joghurt und einen Kaffee beim nächsten Supermarkt gekauft. Der hat ja einen Parkplatz, der kostenfrei genutzt werden kann. Und bei der Rückkehr findet sich ein Zettel an der Windschutzscheibe, der sich als 'Forderung einer Vertragsstrafe' einer Firma zum Parkplatzmanagement wie der fair parken GmbH etc. herausstellt.

Ein 'Ticket' mit allem drum herum

Als mir die Tage jemand ein solches 'Knöllchen' vorlegte, habe ich nicht schlecht gestaunt. In ein Tütchen verpackt, mit aufgedrucktem Aktenzeichen, eine Liste von 'Tatbeständen' zum Schnäppchenpreis von 19,90 Euro sowie vorausgefülltem Überweisungsträger, alles dabei. Es waren nur noch Datum, Uhrzeit und das Fahrzeugkennzeichen handschriftlich ausgefüllt.

Dass der Ort, wo angeblich der Tatbestand aufgetreten ist, fehlte, ist eine Lappalie. Gut, die betreffende Person hatte 'beim Aldi' geparkt – das kann einem aber auf jedem Supermarkt-Parkplatz oder in jeder Tiefgarage solcher Häuser passieren. Offenbar wollen die mich als Kunden nicht mehr – so mein messerscharfer Schluss.

Aber halt, da stand ja nichts von Aldi drauf – und auch die 'Tickets', die Kunden diverser Läden auf anderen Parkplätzen kassieren, tragen nicht den Namen des Marktes, sondern stammen von der fair parken GmbH (oder anderen Firmen mit gleichem Geschäftsinhalt).

Ich habe mich dann hingesetzt und mal schnell im Internet recherchiert. Die Stichwörter 'Abzocke xxxx',  'xxxx Kassenbon', 'xxxx widerspruch', 'xxxx rechtens' etc. liefern sehr schnell zahlreiche Treffer (wobei für xxxx der Name des fordernden Unternehmens einzusetzen ist). Was ich herausgefunden habe?

Die Spur des Geldes


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Supermarktketten 'leiden' unter dem Effekt, dass deren Parkplätze nicht von Kunden, sondern von Dauerparkern belegt werden, so die Argumentation. Deshalb verlangen die Parkplatzbesitzer, dass eine Parkscheibe im Wagen sichtbar angebracht wird. Ist nachvollziehbar.

Wer das missachtet, die Parkzeit um eine Minute überschreitet, nicht genau zwischen den Markierungen parkt etc. riskiert eine 'Vertragsstrafe', denn die Argumentation lautet 'Parkplätze der Supermärkte sind Privatgelände, und der Besitzer kann bestimmen was da passiert. Parkt jemand auf diesem Gelände, kommt ein Vertrag zustande – und bei Verstoß gegen Bestimmungen kann der Betreiber eine Vertragsstrafe verlangen.'

So berechtigt das Anliegen der Märkte ist, dass keine Dauerparker ihr Fahrzeuge abstellen, so interessant sind die Details der Geschichte. Denn man bekommt ja keine Vertragsstrafe des Aldi, Lidl, Rewe oder was weiß ich. Nein, es liegt eine Forderung der fair parken GmbH oder diverser anderer Firmen zur Parkraumüberwachung wie Estrella etc. vor.

Der MDR-Beitrag Knöllchen vorm Supermarkt – wer daran verdient legte den Sachverhalt recht schnell dar. Die Eigentümer der Parkplätze verpachten diese an Firmen zur Parkraumüberwachung. Und die Pächter können dann Umsatz durch diese 'Vertragsstrafen' machen. Wie das dann läuft, ist schnell klar. Auch der WDR, die Morgenpost, Focus Online oder die Welt nehmen sich des Themas an. Eine nette Abhandlung findet sich auf dieser rechtstipps24-Seite, in der es um Estrella und teilweise unberechtigte Kosten für Abschleppen bzw. dessen Vorbereitung geht.

Die ursprüngliche Gebühren sind oft so gering, dass eine Klage nicht lohnt und die Betreiber vermutlich darauf bauen, dass die meisten Kunden zahlen. Allerdings nehmen wohl der Ärger von Kunden und die Anfragen an Rechtsanwälte zu. Den Ärger der Kunden nehmen die Märkte wohl billigend in Kauf, da die Leute viel zu selten mit den Füßen abstimmen.

Die rechtliche Lage

Die rechtliche Lage wird auf dieser Webseite von der Kanzlei Hollweck erläutert. Hält sich die Firma bei der Parkraumüberwachung an gewissen Regeln, kann die Vertragsstrafe eingefordert werden. Aber es gibt unberechtigte Kostenpunkte, die der Betroffene nicht anerkennen und bezahlen muss. Und: Ist die einzutreibende 'Gebühr' der Firma doppelt so hoch wie ortsübliche Verwarngelder für Falschparken, ist dies auch unberechtigt. Es lohnt sich also, die Forderungen genau zu lesen und sich kundig zu machen.

Ein interessanter Sachverhalt ist auch gegeben, wenn man als Halter eines PKW die Forderung erhält, aber selbst nicht geparkt hat. Dann kommt nach einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern kein Vertrag zustande (siehe auch hier). Der KFZ-Halter braucht die Vertragsstrafe nicht zu begleichen, hat aber auch keine Auskunftspflicht hinsichtlich des Fahrers. Ein Musterwiderspruch findet sich bei rechtstipps24.

Bei fair parken hilft es bei ersten Mal, wenn man auffällt, ggf. den Kassenbon des Einkaufs einzuscannen und der angegebenen Stelle (z.B. per E-Mail) vorzulegen. Der Vorgang wird dann meist auf Kulanz eingestellt – diese Lösung habe ich im Fall, der mich auf den Blog-Beitrag brachte, auch erreichen können.

Da ich die Parkplätze und vor allem die Tiefgarage kenne, bleibt ein Geschmäckle, wie die Schwaben zu sagen pflegen. Irgendwo muss die Pacht ja eingeworben werden. Es spricht zwar nichts dagegen, die Parkscheibe sichtbar ins Auto zu legen. Wenn dann aber ein 'Tatbestand: Parken außerhalb der Markierungen' mit Vertragsstrafe belegt wird, halte ich es schlicht wie in diesem Blog-Beitrag dargelegt: Diese Geschäfte haben mich als Kunden gesehen. Da können Aldi & Co. noch so tolle Werbung schalten …


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17 Antworten zu Falschparken: ‘Vertragsstrafe von deinem Supermarkt’ …

  1. fred59 sagt:

    Ich kenne den Beitrag aus dem MDR und konnte das gar nicht so recht fassen, wie da von den "Parkplatzwächtern" gnadenlos abgezockt wird.
    Für mich steht jedenfalls fest: Ein Laden mit solchen Wegelagerern vor der Tür werde ich nicht mehr aufsuchen!
    Da stimme ich liebend gern mit den Füssen ab.

    fred59

  2. Günter Born sagt:

    Passt auch zu diesem Facebook-Eintrag.

    Parkverstoß

    Und dieser Facebook-Post thematisiert die 30 Euro wegen ungenauem Parken …

    Sucht man auf Facebook nach 'Vertragsstrafe parken' wird man von Treffern nur so erschlagen

  3. Arno Ewald sagt:

    Werde zukünftig jeden Supermarkt meiden, der seine Parkplätze an solche Abzockunternehmen wie "Fair Parken GmbH " verpachtet.(Allein der Name ist schon blanker Hohn.)

  4. Dieter Steckel sagt:

    Nach 2 Wochen, Mahnung, 10.-€ extra Gebühr zahlen, frechheit dieser Laden. Bei dieser Abzocke sollten die sich einen neuen Namen zulegen.
    "Fair parken" geht gar nicht.
    Hole mir erstmal beim Anwalt hilfe

  5. Hallo …
    Ich war am 16.08.2018 mit meiner Freundin um 9.15 in ihren Markt Hasselter Platz 1, 32756 Detmold.
    Als wir vom Einkauf zurück kamen stellten wir fest das wir ein"Knöllchen"(Vertragsstrafe) hinter der Windschutzscheibe hatten.
    Ich weiß nicht was ich davon halten soll aber ich als Kunde fühle mich "verarscht" da ich davon ausgehe das wenn ich schon mein "GUTES GELD" in einen ihrer Märkte trage auch kostenlos Parken darf ohne mich stundenlang auf dem Parkplatz um zu sehen ob da vielleicht irgend welche Schilder stehen die mich darauf hin weißen das ich auf eine Privatparkplatz von "Fairparken" (der Name allein ist schon ein Witz) Parke.
    Wenn ich als Kunde in eine Ihrer Märkte einkaufe ist es meine Auffassung nach IHRE Pflicht jeden Kunden vor Betreten den Marktes mit eine Nicht zu übersehenden Schild im Eingangsbereich darauf hin zu weißen das eine Parkscheibe zu benutze ist da sonst ein "Knöllchen" droht weil der Parkspatz Privatbesitz ist und nicht zum Markt gehört. Sie können unmöglich von Ihren Kunden Verlangen die nur ein Ziel haben
    ( bei IHNEN Ein zu Kaufen) auch noch sich stundenlang nach Schildern auf Parkplätzen um zu schauen die eine Nutzung des Parkraumes an Bedingungen knüpfen. Ich halte dies für eine sehr Fragwürdige Praxis und ich für meinen teil kann nur sagen sie habe mich und sicherlich auch einige meiner Bekannten als Kunden Verloren.
    Ich bezweifle Stark ob ich und auch all meine Bekannten unter solche Umständen weiter Kunden bei Rewe sein wollen.
    Was IHNEN dar durch an Geld durch die "lappen" geht denke ich werden sie sich selber aus rechen können.
    Es ist ein Unding das man als Kunde so Abgezockt wird.
    Die Vertragsstrafe werde ich bezahlen aber ich denke sie werden mehr Geld in laufe der zeit dadurch das ich als Kunde fern bleibe verlieren….
    Eine Wirklich sehr Kundenfreundliche Lösung die sie da in Detmold geschaffen haben.
    Ich bin mal gespannt ob ich von ihn hören werde…
    MfG
    Wolfgang Jansen

    • guenni sagt:

      Wolfgang: Ganz klar 'Freundin war schuld' – einer muss den Kopf ja hinhalten ;-)

      Dir ist aber schon klar:

      a) dass dies ein privater Blog ist, der nichts mit irgend einem Markt von Rewe etc. und der fair parken GmbH zu tun hat – noch von denen gelesen wird?

      b) dass der Betreiber des Markts nichts (mehr) mit der Bewirtschaftung des Parkplatzes zu tun hat?

      Zu b): Das ist ja der Kunstkniff, den ich oben beschrieben habe. Der Inhaber der Liegenschaft (kann der Marktbetreiber sein, muss nicht), vermietet die Parkflächen zur Bewirtschaftung an fair parken GmbH & Co. – ist also fein raus. Du müsstest dich mit dem Markt-Management und der fair parken GmbH auseinander setzen.

  6. F Schulze sagt:

    Habe heute auf dem Parkplatz von KIK und Penny mein Auto abgestellt und meine Parkscheibe auf den Beifahrersitz gelegt.
    Habe dann ein Knöllchen an der Scheibe gehabt……….ohne Parkscheibe geparkt.
    Dieser Wisch ist von fair parken ausgestellt und soll € 19,90 kosten.
    Vielleicht können die Mitarbeiter dieser Firma nicht gut sehen oder sind zu faul in den Innenraum nachzusehen.
    Das ist jedenfalls eine ganz dreiste Abzocke.

  7. Michael Reiner sagt:

    Ich habe nun korrekt mit Parkscheibe geparkt und trotzdem ein Ticket über 30 Euro bekommen. Der Widerspruch wurde 2x abgelehnt, ein Foto zeigt die rechte Windschutzscheibe. Links auf der Fahrerseite, wo wie ich die meisten ihre Parkscheibe ablegen, wurde kein Foto gemacht. Ein Schelm, wer da Böses denkt.
    Für juristisches Geplänkel mit Inkassounternehmen habe ich keine Lust, ich zahle und verabschiede mich von diesem Supermarkt und gehe zum Mitbewerber, der diese m.E. betrügerische Abzocke nicht mitmacht

  8. John Doe sagt:

    NIEMALS BEZAHLEN!!!

    Park-Control oder "Fair"-Parken oder wie diese Abzockvereine sonst noch heißen, haben Null juristische Grundlagen. Der Supermarkt schießt sich darüber hinaus selbst ins Bein und beklagt den Kundenschwund.

    So ein Schrott gehört verboten. In früheren Zeiten hätte man das Gesindel erschossen.

    • guenni sagt:

      Nun ja, die juristische Grundlage ist das Hausrecht auf dem Privatgrundstück, das der Fahrer aufsucht – das ist juristisch geklärt. Zum letzten Satz: Wenig zielführend und am Endes des Tages möglicherweise justiziabel.

      Zum Bezahlen: Wenn die ein Mahn- und später ein Inkasso-Verfahren einleiten, hat der Fahrzeughalter ein Problem. Aber muss jeder selbst entscheiden – ich empfehle, mit dem Aussteller der 'Vertragsstrafe' zu verhandeln und dann die Konsequenzen bezüglich des Supermarkts/Geschäfts zu ziehen. Wenn die Abstimmung mit den Füßen klappen würde, wäre das Thema gegessen. Ich kann mich nicht mehr erinnern, wann ich zum letzten Mal beim Aldi in unserer Stadt war – wenn schon Aldi, dann im Nachbarort, wo der Parkplatz groß sowie kostenlos ist und nicht durch Fair Parken bewirtschaftet wird.

  9. Margarita Albert sagt:

    Für mich alle Supermärkte,welche haben Verträge mit ,,Fairparken" oder ähnliche
    Parkplatzabzoker exestieren nicht mehr. Als Kunde haben sie mich verloren,
    gibt,s noch normale Supermärkte,wo Die Kunden werden noch geschätzt.
    Und diese ,,Fair parken" hat mit ,,Fair" nichts zu tun,ihre richtige Name,,ABZOKER".

  10. Nowag sagt:

    So wehrt Ihr Euch erfolgreich,

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    gegen die Mahngebühr lege ich hiermit Widerspruch ein, da eine AGB Ihrerseits für mich nicht sichtbar war. Desweiteren kann Ihre AGB wenn überhaupt vorhanden,(noch nicht einmal auf Ihrer Homepage ersichtbar) auch die StVO nicht außer Kraft setzen.

    Die Parkscheibe ist an einem der hinteren Seitenfenster deutlich sichtbar und Ankunftszeit war eingestellt (Beweisfoto),somit liegt kein Verstoß vor.

    Sollten Sie dennoch auf Ihrer Forderung bestehen, werde ich diesen Sachverhalt zur weiteren Klärung an meine Anwaltskanzlei übergeben.

    Anbei zu Ihrer Info zwei Fallbeispiele.

    Lüdinghausen – Eine Parkscheibe im Auto muss für Kontrolleure gut sichtbar sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die blau-weiße Parktafel an der Frontscheibe liegt oder an einem der hinteren Seitenfenster. Darauf weist der ADAC hin. Der Automobilclub bezieht sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen (Az. 19 OWi-89 JS 399/15-25/15).

    Parkscheibe am Seitenfenster

    Der Beschwerdeführer räumte zwar ein, dass die Parkscheibe wegen eines daneben befindlichen Beets zum Ablesen für einen Kontrolleur nur eingeschränkt erreichbar war. Trotz allem sei sie noch ausreichend abzulesen gewesen. Das hielt das Amtsgerichts Lüdinghausen für überzeugend. Es gab der Beschwerde statt und stellte das Verfahren ein.

    Nach Ansicht des Gerichts muss eine Parkscheibe gemäß Paragraf 13 Absatz 2(2) StVO (Straßenverkehrsordnung) zwar von außen gut lesbar sein. Es gebe jedoch keine Vorschrift, wo konkret eine Parkscheibe in einem Fahrzeug angebracht werden müsse. Daher spreche nichts dagegen, wenn eine Parkscheibe an einem Seitenfenster befestigt wird. Voraussetzung sei lediglich eine ausreichende Möglichkeit der Ablesung. Davon könne im Fall des Klägers trotz des Beets ausgegangen werden.

    Vergleichbare Entscheidung

    Das Oberlandesgericht Naumburg hatte sich in einem Beschluss vom 4.8.1997 (1 Ss (Bz) 132/97) mit einem ähnlichen Fall zu befassen. Seinerzeit hatte ein Beschuldigter ebenfalls eine Parkscheibe im Bereich der hinteren linken Seitenscheibe seines Fahrzeugs angebracht. Angesichts der Tatsache, dass das Auto an einer viel befahrenen Straße geparkt wurde, hielt das in erster Instanz mit dem Fall befasste Amtsgericht Dessau den Ort der Anbringung als „für nicht pflichtgemäß" gewählt.

    Der Betroffene habe die Parkscheibe vielmehr an einer anderen Fahrzeugseite oder aber zumindest so anbringen müssen, dass sie von einem sicheren Standort aus gut wahrnehmbar sei, so das Amtsgericht. Doch dem wollte sich das Naumburger Oberlandesgericht nicht anschließen. Es sprach den Beschuldigten von dem Vorwurf frei, einen Parkverstoß begangen zu haben.

    Mit freundlichen Grüssen
    Uwe Nowag

  11. nadja sagt:

    Achtung! Parkplatz Action in Gummersbach Dieringhausen, Oberbergischer Kreis, NRW Nordrhein-Westfalen. PKW Auto Abgestellt um Parkscheibe aus Kofferraum zu holen. 30 Euro "Ticket" erhalten! Finde ich Absolut UNVERSCHÄMT Unseriös und werde Action-Discounter in Dieringhausen und woanders meiden!!!

  12. Andreas Faßbender sagt:

    Heute hat es mich erwischt bei Kaufland im Bamlerpark in Essen. Dort im Bamlerpark gibt es eine Post, wollte "erstmal eben" zwei 17 Kg Paket abgeben, erste Paket nach oben geschleppt, 2. Pakete noch im Wagen, dauer maximal 3 Minuten.
    Ja ich war in Gedanken und habe die Parkscheibe vergessen. Offenbar warten die Parkraumüberwacher nur auf so Kunden wie mich, Zack mal eben ausem Gebüsch gesprungen und ein Ticket fertig machen. Dieser Mensch stand noch an meinem Auto, aber ein Gespräch über das Ticket war nicht möglich. Sauer wie ich war erstmal beim Kaufland Kundienst vorgesprochen: ist nicht unser Parkplatz, ja klar dierkt vor der Türe war der Parkplatz. Das können die jemanden erzählen der sich die Hose mit der Kneifzange anzieht. Die haben den Parkplatz verpachtet damit dann der Kunde abgezockt werden kann. Entresultat war, 2. Paket nicht mehr abgegeben und zum Einkaufen bin ich um die Ecke nach Real gefahren. Ich werde diese Abzocke, diesen Strassenraub mit meinen Füssen bestrafen. In Zukunft werde ich Kaufland und alles was dazugehört meiden. Kein Einkaufen mehr bei Kaufland. Ich werde auch jetzt verstärkt drauf achten welche Supermarkt Ketten die gleichen Abzockversuche starten. Eins, Dauer-Fremd-Parker von Kunden zu unterscheiden kann auch ohne Abzocke der Kunden funktionieren.

  13. Mauritz Lundberg sagt:

    Interessieren würde mich, zu welchen Bedingungen die Parkplätze zur Fremdüberwachung abgetreten werden. Wahrscheinlich kassiert der Vermieter heftig viel Geld von den Parkplatz-Abzockern, und riskiert deshalb den einen oder anderen verärgerten Kunden zu verlieren.
    Alternativ wäre ja sonst eine Schranke möglich, die den tatsächlichen Kunden einen kostenlosen, befristeten Parkplatz bieten könnten, wenn zuvor die Märkte per Stempel den Einkauf bestätigt haben. Aber diese Einrichtung kostet ja Geld, und die andere Methode bringt bare Einnahmen.
    Wer etwas Zeit hat und Gutes tun will, könnte sich gelegentlich als Helfer und Hinweisgeber für Autofahrer betätigen und auf die evtl. fehlende Parkscheibe hinweisen. Oder ist diese Hilfe auch verboten ?

  14. Timo Hilbertz sagt:

    Meine Frau hat einen Hundesalon und exakt einen (1) Parkplatz vor der Tür, der regelmäßig von Nichtkunden blockiert wird. Heute ist es ein Fahrzeug der Deutschen Telekom, und heute habe ich mich entschieden, dagegen vorzugehen. Wir müssen für diesen Parkplatz Miete bezahlen und deshalb ist es nicht einzusehen, dass wir Leute subventionieren, die zu faul oder zu dumm sind, sich einen legalen Parkplatz zu suchen, von denen es reichlich in der Nähe gibt. Und beim Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz kann ich nur sagen: Wer zu blöd ist, eine Parkscheibe zu benutzen, hat es nicht besser verdient.
    Übrigens ist die Sache mit der Auskunftspflicht so nicht ganz richtig. Ansprüche gelten nur gegen den Fahrer, nicht gegen den Halter. Wenn allerdings der Halter verklagt wird, muss der die unrichtige Vertragspartnerschaft ausreichend bestreiten – und das kann er nur, wenn der den tatsächlichen Fahrer benennt (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19)

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