Diesel Abgasskandal: LG-Paderborn hat 3 Klagen gegen VW stattgegeben

MozillaSo langsam entscheiden deutsche Gerichte zugunsten Käufer von VW-Dieselfahrzeugen und gegen den Hersteller VW. Gerade ist in Paderborn wieder ein Urteil gefallen.


Anzeige

Seit dem Abgasskandal bei VW-Dieselfahrzeugen, wo eine Abschalteinrichtung die Abgasreinigung abschaltet, häufen sich die Klagen auf Entschädigung oder Rückgabe gegen VW. Das Landgericht Paderborn hat am 28. Dezember 2017 drei Klagen gegen den VW-Konzern wegen der manipulierten Abgaswerte stattgegeben, wie z.B. SWR3 berichtet.

Die Kläger können die Fahrzeuge gegen eine Entschädigung von bis zu 31.000 Euro an den Hersteller zurückgeben. Die Begründung: Die Schummelsoftware im Motor des Autos sei eine vorsätzliche Schädigung des Eigentümers. Weitere Klagen wurden aber abgewiesen, weil den Käufern nachgewiesen wurde, dass die Händler keine Gelegenheit hatten, diesen Mangel zu beseitigen.

VW-Käfer
(Quelle: Pexels Burak Kebapci CC0 License)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. Laut diesem Bericht gibt es erste rechtskräftige Urteile (siehe auch hier zu Heilbronn), künftig will VW aber Revision einlegen. Bei den Klagen ergibt sich weiterhin ein uneinheitliches Bild. Das Landgericht Dresden hat die Klage einer Käuferin diesem Bericht abgewiesen. Auch das OLG Koblenz hat diesem Bericht nach die Klage einer Käuferin abgewiesen. Der ADAC hat hier eine Liste bisher ergangener Urteile veröffentlicht. Und diese Seite berichtet ebenfalls über Klagestände.

Ähnliche Artikel:
15.000 Dieselfahrer beteiligen sich an Klage gegen VW
Diesel-Falle für Leasing-Nehmer
VW-Händler sehen Software-Update für Diesel kritisch
Software-Updates bei Diesel-PKWs bringen nichts
VW-Abgasskandal: Betriebserlaubnis erloschen
Dieselskandal: VW-Käufern droht Verjährung


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige



Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert