Telemedizin: Der Doktor behandelt am Telefon

GesundheitAnfang Mai 2018 hat sich der 121. Deutscher Ärztetag dafür ausgesprochen, den Weg für die Telemedizin frei zu machen. Damit sind in Zukunft auch Fernbehandlungen von Patienten möglich.


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Bisher war es so, dass nach der Berufsordnung Ärzte Patienten nur persönlich behandeln durften. Denn es galt das Fernbehandlungsverbot, welches verlangt, dass Ärzte neue Patienten nur nach persönlichem Gespräch behandeln dürfen. Um ein erstes persönliches Gespräch kam also niemand herum.

Deutscher Ärztetag ändert die Berufsordnung

Gemäß dieser Pressemitteilung hat der 121. Deutscher Ärztetag am 10. Mai 2018 nun eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Damit ebnet der Ärztetag den berufsrechtlichen Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patientinnen und  Patienten. Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.

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(Quelle: Pexels/Pixabay CC0 Lizenz)

Diese Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. „Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen", sagte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den `Goldstandard` ärztlichen Handelns dar", betonte Mischo.

Nach der beschlossenen Änderung des §7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung ist der nächste Schritt die Übernahme dieser Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern.

Praktische Umsetzung

Wie das schließlich praktisch umgesetzt wird, und ob sogenannte Startups oder Firmen aus dem Ausland profitieren können, muss sich zeigen. Denn in weiteren Entschließungen betonte der Ärztetag unter anderem die Notwendigkeit, Beratungen und Behandlungen aus der Ferne in die bestehenden Versorgungsstrukturen einzubinden. Die Abgeordneten des Ärztetages sprachen sich gegen den Aufbau eines neuen eigenständigen Versorgungsbereichs einer telemedizinischen Primärversorgung aus, insbesondere in Form kommerziell betriebener Callcenter.

Ferner forderte der Ärztetag, dass die Fernbehandlung im vertragsärztlichen Sektor nur durch Vertragsärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrags erfolgt. „Kapitalorientierte Gesellschaften dürfen im vertragsärztlichen Sektor nicht in Konkurrenz zu Vertragsärzten treten oder gar Betreibereigenschaften für medizinische Versorgungszentren erhalten", heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments.


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Für die ärztliche Versorgung auf dem Land oder bei fehlenden Ärzten vor Ort könnte die Telemedizin sicherlich in manchen Fällen hilfreich sein. Aber wir werden abwarten müssen, wie sich die neue Option im komplizierten deutschen Gesundheitswesen entwickelt. Einige weiterführende Informationen finden sich in diesem Artikel.

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