Elektroschrott: Ab dem 15. August gelten neue Regeln

Kaputte Elektronik (Computer, Smartphone etc.), aber auch Elektrogeräte wie Föhn oder Waschmaschinen, sowie die bei Kids beliebten Blinker-Schuhe, fallen am Lebensende in die Kategorie Elektroschrott. Die Entsorgung von Elektroschrott per Hausmüll ist ab dem 15.8.2018 nicht mehr zulässig. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW auf dieser Webseite aufmerksam.


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