Patent auf Braugerste, Ausverkauf unseres Kulturpflanzenerbes

Den Bierkonzernen Carlsberg und Heineken wurde ein europäisches Patent auf Braugerste zugestanden. Das Europäische Patentamt (EPA) in München wies einen Einspruch gegen das Patent am 2. Oktober 2018 weitgehend zurück. Das hat Folgen.


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Zur weitgehenden Ablehnung des Einspruchs gegen ein Patent der Bierkonzerne Carlsberg und Heineken auf Braugerste durch das Europäische Patentamt (EPA) am 2. Oktober 2018 in München erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:

Die Entscheidung ist eine Lizenz für den Ausverkauf unseres Kulturpflanzenerbes, nicht nur bei Braugerste. Daran ändern auch Begrenzungen bei der Reichweite des Patents wenig. Nach EU-Recht dürfte es solche Patente gar nicht mehr geben. Doch Konzerne wie Carlsberg und Heineken nutzen unter Mithilfe des Europäischen Patentamtes Rechtsunklarheiten aus, um das Verbot zu umgehen. Die Klarstellungsversuche auf europäischer Ebene zum Patentierungsverbot im letzten Jahr waren offensichtlich mangelhaft. Spätestens jetzt ist klar, dass nach wie vor dringender politischer Handlungsbedarf besteht, um die fortschreitende Privatisierung genetischer Ressourcen endlich zu stoppen.

Großkonzerne bauen mit solchen Patenten ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Saatgutmarkt noch weiter aus. Dabei ist der freie Zugang zu einer breiten Sortenvielfalt notwendig, um züchterischen Herausforderungen wie den Folgen der Klimakrise begegnen zu können und so langfristig die Ernährungssicherheit in Europa und weltweit zu sichern. Die Bundesregierung gaukelt in ihrem aktuellen Biopatentbericht vor, derartige Patente auf konventionelle Züchtungen seien nicht länger möglich. Doch die aktuelle Entscheidung des EPA straft sie Lügen.

Wir brauchen ein Reinheitsgebot für das Bio-Patentrecht ohne Schlupflöcher nach dem Motto: "Hopfen und Malz – patentfrei erhalt's!" Dazu gehört eine wirksame rechtliche Klarstellung, dass alle Pflanzen auf Basis konventioneller Züchtungsmethoden von Patentierungen ohne Wenn und Aber ausgeschlossen sind. Die Bundesregierung darf das Problem nicht länger leugnen und muss sich für die nötigen Änderungen auf europäischer Ebene endlich aktiv einsetzen. Schließlich haben auch Union und SPD im Koalitionsvertrag die Ablehnung von Patenten auf Pflanzen und Tieren bekräftigt.

Züchtung muss, wie seit Jahrtausenden, ein Open-Source-System bleiben. Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht und damit darf es keine Patente auf Pflanzen und Tiere geben.

Zum Hintergrund

Biopatente verteuern und erschweren die Züchtung neuer Sorten und gefährden damit die Anpassung der Landwirtschaft an neue Herausforderungen wie Trockenheit und Krankheiten. Anders als beim Sortenschutz darf mit patentierten Sorten nur mit Einverständnis des Patentinhabers weiter gezüchtet werden und es werden dann teure Lizenzgebühren fällig.

Je mehr solche Patente es gibt, desto teurer und aufwändiger wird die Züchtung, auch hinsichtlich der notwendigen Klärung, ob Ausgangssorten patentgeschützt sind. Neben zahlreichen Nichtregierungsorganisationen sprechen sich auch Züchtungsunternehmen, Landwirtschaftsverbände wie IFOAM und Copa/Cogeca und mittelständische Brauereien gegen Biopatente aus und fordern eine rechtliche Nachbesserung.


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