Gekürzte Mütterrente und die Rentenerhöhung 2019

Noch ein kleiner Sammelbeitrag rund um das Thema Rente in Deutschland. Da gab es eine Bundestagsabstimmung zum 'Rentenpaket'. Für das Jahr 2019 können sich Rentner und Rentnerinnen auf eine Erhöhung der Rentenzahlungen freuen. Und da gab es vor Wochen noch eine Meldung, dass einigen Frauen 'die Mütterrente gekürzt wurde, weil sie zu viel verdienen'. Einfach ein paar Informationen sortiert.


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Das neue Rentenpaket, das steckt dahinter

Es war bereits Ende August 2018 in den Medien (siehe diesen ZDF-Bericht). Die große Koalition hatte sich im Bundeskabinett auf ein 'Rentenpaket' geeinigt. Das Paket enthält folgende Eckpunkte:

  • Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter den derzeitigen Wert von 48 Prozent bezogen auf den Durchschnittslohn sinken.
  • Außerdem darf der Beitrag zur Rentenversicherung im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent (aktuell 18,6 %) steigen.
  • Neue Bezieher von Erwerbsminderungsrente werden dann bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente so behandelt, als hätten sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet (bisher gab es Abschläge bis zum Lebensalter von 62 Jahren).
  • Verbesserungen bei der Mütterrente führen dazu, dass Eltern ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit (einkommensunabhängig) angerechnet erhalten, wenn ihr Kind vor 1992 geboren worden ist (macht ein Plus von ca. 16 Euro/Monat aus).
  • Entlastung für Geringverdiener, unter einem Einkommen von 1300 Euro, die dann verringerte Rentenbeiträge zahlen, die aber nicht zu geringeren Rentenansprüchen führen.

Am gestrigen 8. November 2018 hat der Bundestag über das vom Bundeskabinett beschlossene Rentenpaket abgestimmt. Der SWR berichtete hier über dies Details.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Ab 2019 gibt es mehr Rente

Steigerungen bei Rentenzahlungen richten sich in Deutschland nach der allgemeinen Lohnentwicklung. Da dort ein Plus zu verzeichnen war, können sich die ca. 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen in Deutschland auf eine Erhöhung der Rentenzahlungen für 2019 freuen. Diese Seite berichtet, dass man für den 1. Juli 2019 mit einer Erhöhung von mehr als 3 % rechnen könne. Basis ist wohl die Modellrechnung der Deutsche Rentenversicherung, die bereits 2017 für die alten und neuen Bundesländer Werte angegeben hat.

Modellrechnung der Deutsche Rentenversicherung
(Quelle: Modellrechnung der Deutsche Rentenversicherung)

Die Sache mit der gekappten Mütterrente

Und da gibt es noch einen Sachverhalt, den ich schon länger im Blog aufgreifen wollte. Vor einiger Zeit ging eine Meldung durch die Medien, die von einer gekappten Mütterrente handelte. Meine Frau hatte das auf einer Nachrichtenseite gelesen (hier (gelöscht) ist eine Kopie abrufbar) und mich darauf hingewiesen. Auch die FAZ hat es kurz berichtet, und ein weiterer Artikel mit der Botschaft findet sich hier (entfernt). Die Botschaften in den Titeln der Artikel war 'Einkommen zu hoch: Weniger oder keine Mütterrente'. Suggerierte eine schreiende Ungerechtigkeit. Quelle war wohl das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), die ein paar Zahlen 'recherchiert' hatten. Basis war eine Sonderauswertung der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit folgenden Ergebnissen:

    • Im Jahr 2017 wurden in 145.294 Fällen die Rentenpunkte für Kindererziehung gekürzt und die Rente entsprechend nach unten korrigiert.
    • 143.349 der Betroffenen waren weiblich (da nur wenige Männer die Rentenpunkte für Kindererziehung gut schreiben lassen).
    • Rund zwei Drittel der Frauen (92.946) kamen aus Ostdeutschland. In den westlichen Bundesländern wurden für 50.403 Ruheständlerinnen die Renten gekürzt.

In manchen Artikeln fand sich dann noch der Hinweis, dass laut Sozialgesetzbuch die Rentenpunkte für die Kindererziehung gekürzt werden, wenn das beitragspflichtige Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.500 Euro Bruttolohn in Westdeutschland und 5.800 Euro im Osten.


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Die im Bundestag vertretene Partei 'Die Linke' griff diese Praxis an und forderte, dass die Mütterrente allen erziehenden Müttern (und Vätern) zugute kommt: unabhängig vom Einkommen. „Die Mütterrente begünstigt das westdeutsche Ideal der Hausfrau und Mutter, während berufstätige Mütter leer ausgehen. Schon heute geht die Mütterrente an der Lebenswirklichkeit im Osten völlig vorbei", sagte der Bundestagsabgeordnete Matthias Höhn dem RND.

Ein Rentenrechner für Mütterrente findet sich auf dieser Seite. Einfach die Anzahl der Kinder, die vor 1992 geboren wurden eingeben und wählen, ob man in den alten oder neuen Bundesländern wohnhaft ist. Dann wird die Jahressumme ausgewiesen.

Bei meiner Frau und mir kam sofort die Frage auf 'reicht es, im letzten Monate vor Renteneintritt zu viel verdient zu haben? oder trifft es Leute, die mehr als 6.500 Euro Rente [im Jahr] haben?'. Mich machte stutzig, dass Mütter in den neuen Bundesländern häufiger als Frauen in den westlichen Bundesländern betroffen waren. Der Sachverhalt war dann ziemlich schnell klar:

  • Eltern bekommen Rentenpunkte für die Zeiten der Kindererziehung angerechnet, wobei entschieden werden muss, ob diese für den Vater oder die Mutter auf dem Rentenkonto gebucht werden.
  • Bis zum 1. Juli 2014 war die Rechtspraxis, dass die Entgeltpunkte beim Eintritt in die Rente voll angerechnet wurden. Das hat sich für Neu-Rentner/innen nach diesem Stichtag geändert. Für das zur Sonderauswertung zugrunde gelegte Jahr 2017 wurde die Rentenpunkte also bei Überschreiten der Verdienstgrenze gekappt.
  • Es gilt: Verdient der Bezieher der Rentenpunkte während der fraglichen Zeit der Kindererziehung mehr als die Beitragsbemessungsgrenze (6.500 Euro Bruttolohn in Westdeutschland und 5.800 Euro im Osten) angibt, werden die Rentenpunkte für Kindererziehung laut Sozialgesetzbuch beim Renteneintritt gekürzt.

    Was man aber beachten muss: Durch die Rentenpunkte für die Kindererziehung wird ein Durchschnittsgehalt eines Einzahlers sowie das Einkommen der Mutter während der Erziehungszeit herangezogen. Dadurch kann es bei einem Verdienst unterhalb der obigen Beitragsbemessungsgrenze bereits zu der Kürzung kommen.

Dies trifft wohl vorwiegend Frauen in den neuen Bundesländern, die früher ihren Erziehungsurlaub beenden und wieder arbeiten. Allerdings muss man auch nüchtern feststellen, dass ein Bruttoarbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze eher für 'Gutverdienende' spricht. Dass der Gesetzgeber dort die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kürzt – das muss ja von der Allgemeinheit bezahlt werden – ist schon nachvollziehbar. Auf dieser Seite hat man das Thema aufgegriffen. In einem Rechenbeispiel ergab sich eine Rentenkürzung wegen Einkommensanrechnung von 22,14 €/Monat für jedes Jahr der Kindererziehung. Diskutieren könnte man die Ungleichbehandlung von Altfällen und Neurentner/innen ab Juli 2014.

Für mich erstaunlich war, dass die Zahl der Betroffenen in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern war (möglicherweise wegen der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze). Das zeigt aber, dass es Einzelne auch in den neuen Bundesländern in der Vergangenheit in sehr gute Gehaltsklassen geschafft haben.

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