E-Autos: Müssen Besitzer bald Bereitstellungsgebühr zahlen?

Momentan stehen ja alle Signale pro Elektromobilität – jeder soll sich möglichst ein E-Auto beim Neukauf anschaffen. Mal abgesehen von der Reichweitenproblematik und fehlenden Ladestationen unterwegs droht eine Gebührenfalle beim heimischen Elektroversorger.


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In Deutschland ist es wohl noch nicht so weit – aber dieser Artikel (gelöscht) (stammt bereits aus dem Sommer 2017) thematisiert eine Spezialität in Österreich. Stromversorger dürfen in Österreich eine Netzbereitstellungsgebühr von den Anschlussnehmern kassieren. Diese richtet sich nach der abgenommenen Leistung. Je höher der Anschlusswert, umso höher ist die Netzbereitstellungsgebühr.

E-Auto laden
(Quelle: Pexels, Mike Bird, Pexels-Lizenz, kostenlose Nutzung)

Im konkreten Fall traf es den Besitzer eines Elektroautos, dessen Stromversorger 2017 knapp 1.000 Euro Netzbereitstellungsgebühr verlangte. Diese Gebühr fällt an, weil der Stromversorger den Stromanschluss bereitstellt und hängt in der Höhe vom Anschlusswert ab. Ein Elektroauto mit Schnellladevorrichtung, wie beim Tesla erforderlich, zieht in zwei bis drei Stunden so viel Strom wie sechs Einfamilienhäuser, wird der Chef der österreichischen Regulierung E-Control, Andreas Eigenbauer, zitiert. Da fallen dann einige Euro für die Bereitstellung an.

Dieser Artikel geht noch auf die Spezifika im Jahr 2017 in Österreich ein. Die Grenze, ab der so etwas wie eine Netzbereitstellungsgebühr zum Tragen kommt, wurde aber Mitte 2017 wohl in Wien von 9.000 auf 15.000 kWh/Jahr erhöht (siehe auch). Dieses Dokument (gelöscht) aus 2019 zeigt, dass diese Gebühr noch immer anfällt. Spannend wird es, ob solche Modelle die Politik und Netzbetreiber auch im restlichen Europa zur Kreativität anregen.


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