Irrsinn Arbeitszeiterfassung nach EuGH-Urteil

ParagraphDer EU-Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil verkündet, welches Arbeitgeber künftig zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Vorgeblich sollen Arbeitnehmer vor unbezahlter Mehrarbeit geschützt werden. Das Urteil schlug in den Medien wie eine Bombe ein.


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Der Grundtenor des gestrigen EuGH-Urteils lautet: Unternehmen müssen künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten dokumentieren – und somit belegen, dass die Arbeitszeit von maximal 48 Stunden in der Woche und die Ruhezeit von mindestens elf Stunden am Stück pro Tag eingehalten werden. In Kraft tritt das Ganze, sobald dieses Urteil in nationale Regeln umgesetzt wurde.

Was möglicherweise gut gedacht ist, dürfte mehr Bürokratie, nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer, bringen. Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Arbeitnehmer oder Vertrauensarbeitszeit dürften damit auf der Strecke bleiben.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Ich habe gerade einen Beitrag bei nt-v zu diesem Thema gelesen, der das Ganze kommentiert. Auch bei t3n.de, bei tageschau.de oder im Deutschlandfunk gibt es Artikel dazu. Vielleicht für Blog-Leser/innen interessant, die noch arbeiten. Bei geringfügig Beschäftigten ist die Erfassung der Arbeitszeiten in Deutschland eh Pflicht, um die Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen.


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Eine Antwort zu Irrsinn Arbeitszeiterfassung nach EuGH-Urteil

  1. Walter G. sagt:

    Da bin ich wirklich gespannt, wie man die Kuh auf nationaler Ebene wieder vom Eis bekommt.

    Im Familienkreis haben wir einen Fachinformatiker, der bei der deutschen Niederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz in Kalifornien angestellt ist. Da gibt es relativ oft Telefonate nach Übersee, die dann in den Abend- oder Nachtstunden aus dem Homeoffice stattfinden. Das war's dann mit 11 Stunden Ruhe am Stück.

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