Rentnerin aus der Landwirtschaftlichen Krankenkasse rausgeworfen

ParagraphBeim Eintritt in die Rente werden die Rentner natürlich bei der letzten Krankenkasse versichert. Gerade habe ich einen Fall erlebt, wo eine Witwe aus der Land- und Forstwirtschaftlichen Krankenkasse rausgeworfen wurde. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist zwar möglich, die angefragte Kasse darf das nicht ablehnen. Was wir dann aber erlebt haben, ist eine Verwaltungsposse, die jeder Beschreibung spottet. Ich möchte dabei nicht mal die einzelnen Sachbearbeiter an den Pranger stellen, sondern nur den Bürokratismus skizzieren, wo die Angehörigen oder Versicherten zwischen die Mühlsteine geraten.


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Wer in Rente geht oder schon in Rente ist und gesetzlich in einer Krankenkasse versichert ist, wird dort auch weiter versichert. Die Krankenkassenbeiträge werden direkt von der Rente abgezogen. Dabei gibt es zwei Varianten: Wer in der 'Krankenversicherung der Rentner' (KVR) aufgenommen ist, zahlt nur den halben Beitragssatz, während alle anderen Versicherten den vollen Beitragssatz zahlen. Über diesen Sachverhalt hatte ich im Blog-Beitrag Tipp zur Krankenversicherung für Rentner (KVdR) berichtet. Aber es gibt eine Konstruktion, wo ein Versicherter Knall auf Fall vom bisherigen Krankenversicherer entlassen wird und eine neue gesetzliche Krankenkasse braucht. Beim Wechsel kann es ziemlich schief laufen.

Die Krankenkasse der Landwirtschaft

Um landwirtschaftliche Angehörige im Alter abzusichern, gibt es die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Kassel ist auch für die gesetzliche Krankenversicherung dieser Personen zuständig, und dort ist auch die Pflegekasse angesiedelt.

Eine Familienangehörige war über viele Jahre bei der SVLFG krankenversichert und bezog auch über deren Rentenversicherung eine Altersrente. Da es immer mal wieder Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung der SVLFG gab, hatten wir uns erkundigt, ob nicht ein Wechsel in die AOK, wo auch der Ehepartner der Angehörigen versichert war, möglich sei. Dies wurde aber abschlägig beschieden, da landwirtschaftliche Angehörige, die eine Rente der SVLFG beziehen, aber sonst keine Einkünfte haben, in deren Krankenkasse Mitglied sind.

Nach Eintritt eines Pflegefalls stellten wir den Antrag auf Pflegestufe bei der Pflegeversicherung der SVLFG. Das dauerte zwar ewig, bis der Bescheid erging – aber der Bescheid kam. Begründet wurde die lange Verfahrensdauer, da zum Jahreswechsel auf die neuen Pflegestufen umgestellt worden sei und der medizinische Dienst gut ausgelastet sei.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Irgendwann gab es den Bescheid und es wurde Pflegegelt für viele Monate nachgezahlt. Das war auch akzeptabel – im Pflegfall muss man eh überall Gelder vorstrecken. Aber im Verlauf der nächsten zwei Jahre gewannen wir als betreuende Familienangehörige den Eindruck, dass die SVLFG personalmäßig arg eng besetzt – und die Zahl der Mitglieder sowie die Finanzausstattung ist wohl gering – ist.

Fallstrick: Gesetzliche Witwenrente

Zum Jahresanfang verstarb der Partner der Angehörigen, so dass diese Witwe wurde. Damit lief für uns als Angehörige ein bürokratischer Marathon an. Beerdigung organisieren, Sozialversicherungsträger über den Todesfall informieren, Witwenrente beantragen, Erbschein beantragen, Betriebsaufgabe erklären, Abonnements kündigen, und, und, und. Über einige dieser Possen werde ich mal getrennt bloggen.


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Der Antrag auf Witwenrente wurde sowohl bei der Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin, als auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), von der der Verstorbene jeweils eine Rente bezog, beantragt. Die überlebende Person hatte selbst eine Rente von der SVLFG, die die 'Zwangsmitgliedschaft' in deren Krankenkasse nach sich zog.

Das Ganze wurde sofort nach dem Tod des Versicherten im Februar über die Gemeinde bestätigt, postalisch beantragt. Viele Wochen später erging ein Rentenbescheid der SVLFG über eine Witwenrente, an dessen Prüfung ich bereits mehrere Stunden saß. Auf vier oder fünf Seiten wurden Zuschläge und Anteile der Witwenrente hochgerechnet, so dass irgendwann eine mittlere dreistellige Summe als monatliche Witwenrente ausgewiesen wurde (die landläufig angenommenen 60 % der Rente des Verstorbenen). Aber dann erfolgten plötzlich Abschläge, die sich auf irgendwelchen Paragraphen des betreffenden Sozialversicherungsgesetzes bezogen. Scheinbar korrekt, aber die Witwenrente aus Ansprüchen des verstorbenen Partners sank auf weniger als 200 Euro. Na gut, Fall geprüft und abgehakt, da Wiederspruch zwecklos.

Das passierte irgendwo im März, Anfang April. In der Zeit zwischen Antragstellung und Rentenbescheid wurden dann von der SVLFG und der Deutsche Rentenversicherung Bund neue Formulare angefordert – obwohl wir bei der Gemeinde die Anträge überprüfen und bestätigen ließen. Dabei auch ein Formular zur Feststellung von Nebeneinkünften und des Status 'Krankenversicherung der Rentner', Formular ausgefüllt und abgeschickt. Eigentlich dachte ich 'da ist alles klar', der Verstorbene und sein Ehepartner sind seit 20 Jahren Rentner, die Daten sind bekannt. Weit gefehlt.

Mitgliedschaft endet, Kassenwechsel, es geht alles automatisch

Mitte April 2019 erreichte uns ein Schreiben der Krankenkasse der SVLFG, dass die Mitgliedschaft zum 1. Mai ende, da die versicherte Person jetzt nun auch eine gesetzliche Witwenrente von der Deutsche Rentenversicherung Bund bezöge. Eine Krankenversicherung sei nicht mehr möglich. Als Anlage ein Formular, in dem wir eine andere gesetzliche Krankenkassen benennen sollte. Dort würde die Pflichtversicherung nahtlos weiter geführt. Der Vorgang wurde natürlich von uns umgehend erledigt und das Formular fristgerecht abgeschickt. Aus Erfahrung klug, rief meine Frau zwei Tage später beim Sachbearbeiter der SVLFG an, um den Sachstand und Ablauf zu erfahren – schließlich hingen Krankenversicherung und auch Pflegeversicherung da dran. Das Schreiben von uns lag vor und es wurde versichert 'da brauchen Sie sich um nichts zu kümmern, das läuft alles automatisch'. Auch im Schreiben der Krankenkasse war die Information, dass die Versicherung beim neuen Träger weiter laufe – das sei gesetzlich geregelt.

Wenn die Pferde vor der Apotheke kotzen

Die Überschrift ist ein Ausdruck für Vorgänge, die schier hanebüchen sind. Am 28.4. rief ich bei der Techniker Krankenkasse, die wir als Nachfolgeversicherer angegeben hatten, an, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Die Versicherungsnummer auf der Gesundheitskarte gilt ja über alle Kassen und ermöglicht einen Versicherten zuzuordnen. Im Internet hatte ich die Nummer für die 'Neukundenbetreuung' der TK ermittelt. Die Sachbearbeiterin konnte unter der Versicherungsnummer keinen Vorgang finden. Sie gab mir den Tipp, einen Aufnahmeantrag zu stellen, damit das Ganze angestoßen werde. Das haben wir sofort am gleichen Tag elektronisch erledigt.

Zum 30.4. ergab eine Nachfrage, dass der Vorgang zwar bei der TK erfasst sei, aber noch keine Info von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse eingegangen wäre. Am 3. Mai hakte ich wieder bei der TK nach, da ein Krankenhausaufenthalt der betreffenden Person anstand. Da hieß es, die alte Gesundheitskarte der vorherigen Versicherung solle verwendet werden und man möge angeben, dass die Person nun bei der TK versichert sei. Die Verrechnung erfolge intern.

Aus Erfahrung klug, rief ich am 6. Mai erneut bei der Techniker Krankenkasse an, um mich nach dem Vorgang zu erkundigen. Und dann schlug der 'Datenschutz' zu. Weil ich ja nicht die versicherte Person sei, könne man mir keine Auskunft geben. Und meiner Ehefrau auch nicht – obwohl ich beim Aufnahmeantrag eine Kopie der Vertretungsvollmacht beigelegt hatte. Immerhin bekam ich so viel heraus, dass der ganze Vorgang stocke, weil Unterlagen der Versicherten nicht vorlägen. Ich vermutete, dass diese an an leerstehendes Haus in 200 km Entfernung von meinem Wohnort geschickt worden waren und dort im Briefkasten lagen. Sankt Bürokratius, dank ab!

Aus der Erfahrung mit der Betreuung des inzwischen Verstorbenen wussten wir, dass nicht immer die von der vertretenen Person unterzeichnete und im Original vorhandene Vollmacht anerkannt wurde – dazu in einem separaten Beitrag mehr. Da sich ein steigender Pflege- und Betreuungsbedarf ankündigte, hatten wir Anfang des Jahres vorsorglich eine notarielle Generalvollmacht mit Patientenverfügung ausstellen lassen (vermeidet in vielen Fällen einen Gang zum Betreuungsgericht – lediglich Fixierungen bei Patienten etc. haben einen richterlichen Vorbehalt). Also ließ ich mir elektronisch die fehlenden Blanko-Formulare zusenden, füllte diese aus und schickte diese mit einer Kopie der notariellen Vollmacht an die Krankenkasse.

Als hätte ich es geahnt, die Mail war gerade fünf Minuten raus, als das Telefon klingelte. Am Apparat war eine Verwaltungsangestellte des Krankenhauses, wo die Angehörige einige Tage vorher versorgt worden war. Sie war ganz erleichtert, jemanden an der Strippe zu haben. Sie hatte die ganze Zeit den Telefonanschluss der mittlerweile in einem Pflegeheim übersiedelten Angehörigen anzurufen. Da ginge keiner dran. Kein Wunder, das Telefon war im leeren Haus seit Wochen abgemeldet – das Pflegeheim hatte aber alle neuen Kontaktdaten. Der Sachverhalt, den die Dame vortrug: Die Person sei ja in Behandlung gewesen, die alte Krankenkassenkarte eingelesen worden und auch der Hinweis, dass ein Versicherungswechsel zur Techniker Krankenkasse (TK) zum 1.5. erfolgt sei, läge vor. Also alles gut? Bei einem Anruf bei der TK wurde der Dame mitgeteilt, dass es keine Person mit dieser Versicherungsnummer gäbe. Wohlgemerkt, ich hatte unter der gleichen Versicherungsnummer mit den TK-Sachbearbeitern den Vorgang besprochen. Meine Frau schilderte den Sachverhalt und erfuhr, dass der Wahnsinn im Gesundheitswesen wohl Tagesgeschäft ist (speziell Arbeitnehmer als Grenzgänger in Luxemburg stehen beim Übergang in die Rente vor ähnlichen Problemen).

Kontrollanruf zwei Tage später bei der TK: So schnell sind wir nicht, die neuen Unterlagen sind erfasst, aber wir dürfen keine Auskunft geben, sie sind ja nicht die versicherte Person. Als ich dann heftig opponierte und auf die notarielle Vollmacht verwies, schaute der Sachbearbeiter sich diese an. Nun war er bereit, mit mir über die Details zu reden. Die Unterlagen würden standardmäßig an die alte Adresse der Versicherten (zum toten Briefkasten) geschickt. Dabei hatten wir in allen Schriftwechseln mit der TK auf die Vollmacht und die Berechtigung, alle Schriftwechsel mit Institutionen und Behörden im Namen der Versicherten abzuwickeln, hingewiesen.

Das Problem: Die Techniker Krankenkasse dürfe die Unterlagen nicht an andere Personen schicken, es sei denn, eine richterliche Betreuung läge vor. Als mir die Hutschnur platzte, da dies Humbug war, wurde eine salomonische Lösung gefunden. Die Versandadresse wurde derart geändert, dass Schreiben mit dem Namen der Versicherten an unsere Adresse gehen würden – auf so etwas muss man erst einmal kommen. Hätte die Sachbearbeitung bereits bei ersten Kontakten darauf hingewiesen, wären einige Verzögerungen vermeidbar gewesen.

In der Zwischenzeit erreichten uns zwei Schreiben der TK, dass meine Frau jetzt als Vertretungsberechtigte der versicherten Person eingetragen sei. Meine Nachfrage bei der TK ergab, dass ein Schreiben von der Krankenversicherung, und eines von der Pflegeversicherung sei. Und es gab die Bestätigung, das die Person zum 1. Mai bei der TK versichert sei. Zudem kamen mehrere Anrufe von Sachbearbeitern der Deutsche Rentenversicherung Bund und der Pflegeversicherung der TK, dass man noch keine Unterlagen der SVLFG habe. Zur Erinnerung: Alles lief seit Februar 2019, wir hatten Mitte Mai 2019.

Und es gab einen Brief der TK, dass die Versicherte die Krankenkassenbeiträge bitte vorab selbst begleichen möge. Nur mal zum Mitschreiben: In den Bescheiden zur Witwenrente werden die Krankenkassenbeiträge, die automatisch abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt werden, aufgeführt. Dort war auch die TK als Versicherer vermerkt. Also wieder bei der TK angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die Zahlung wurde dann auf Juni 2019 storniert – erinnert mich daran, dass ich bei der TK zu diesem Sachverhalt nachhaken muss.

Ergänzung: Sachstand 7.6.2019: Die TK wartet immer noch auf den Bescheid der Deutsche Rentenversicherung – obwohl die SVLFG den Vorgang spätestens Anfang April 2019 hätte anstoßen müssen (Rentenanträge liegen dort seit Februar vor).

Wir haben jetzt Juni 2019. In der letzten Woche gab es einen Brandanruf des Pflegeheims. Bei einem Zahnarztbesuch der Versicherten war deren alte Gesundheitskarte ungültig – gesperrt von der SVLFG. Die Zahnärztin wies darauf hin, dass keine weitere Behandlung erfolge, wenn keine neue Gesundheitskarte vorläge. Auch Medikamente konnten keine besorgt werden. Die Krankenkassenkarte, wie es landhäufig heißt, war noch in der Herstellung, wir hatten gerade die Aufforderung erhalten, das Bild der Versicherten einzuschicken. Habe ich natürlich elektronisch erledigt, um Zeit zu sparen.

Es gab dann den Hinweis, dass die Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung ausstellen könne, die als Ersatz für das Krankenkassenkärtchen dienen könne. Also Anruf bei der TK – Auskunft 'das sei nicht üblich'. Meine Frau hat Druck gemacht, es konnten ja auch keine Medikamente ausgestellt werden. Also an einen anderen Sachbearbeiter verwiesen, der dann das Dokument an das Pflegeheim faxte – wenigstens das klappte.

Zum 5. Juni ist das Krankenkassenkärtchen per Post angekommen – trifft sich gut, da wir zum 6. Juni die 200 km fahren, um vor Ort einige Verwaltungsvorgänge zu erledigen und die Angehörige zu besuchen. Das Thema Krankenkassenwechsel scheint jetzt weitgehend durch (bis auf das Thema: Krankenkasse will, dass die Versicherte die Beiträge selbst bezahlt, bis die Daten des Rentenversicherungsträgers vorliegen).

Bei der Pflegeversicherung, wo ja auch ein Wechsel stattfand, ist alles noch komplett offen. Von der SVLFG  liegt auch noch kein Bescheid bezüglich der Aufnahme in eine vollstationäre Pflege vor. Und letzte Auskunft der Pflegekasse der TK lautet: Im dümmsten Fall müssen wird die ganzen Anträge die bei der SVLFG liegen nochmals neu bei der TK stellen. Heißt, dass wir als Familie wohl wieder einige Monate (zumindest Mai und wohl auch Juni) die Kosten der vollstationären Pflege vorstrecken müssen.

Ironie ein: Wenn die Pferde vor der Apotheke kotzen, musst Du dir keine Sorge machen. Die Politik hat es so geregelt, dass alles zum oben geschilderten Sachverhalt des Kassenwechsels automatisch abläuft. Ironie Ende. Und unser Gesundheitsminister Spahn sinniert momentan darüber nach, dass künftig alles per App beim Arztbesuch automatisch mit der Datenübertragung klappt. Abgesehen von der Datensicherheit und dem Umstand, dass Ärzte ganz andere Probleme haben (siehe Arztbriefe: Unverständlich und risikoreich) – das Gesundheitswesen hat da ganz andere Baustellen, als Theoretiker Spahn da fabuliert. Der oben geschilderte Fall ist eine dieser Baustellen.

Glück im Unglück: Wir können uns als Familie um diesen Bürokratismus kümmern und sind taff genug, da pertinent dran zu bleiben und das Rudel zu treiben (ist ja nicht nur die Krankenversicherung, sondern Erbschaftsgericht, Finanzamt, etc.). Und am Ende des Tages werden Pflegekosten etc. nachgezahlt. Aber oft müssen wir in Vorleistung treten – und ich mag nicht daran denken, wie es Leuten geht, die da nicht mehr durchsteigen. Auch die Angestellten im Gesundheitswesen, die sich mit Abrechnungen befassen, dürften mit dem täglichen Bürokratie-Wahnsinn kämpfen.

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3 Antworten zu Rentnerin aus der Landwirtschaftlichen Krankenkasse rausgeworfen

  1. Roland Moser sagt:

    Vollkrank.
    Ich konnte nicht fertig lesen.

  2. Alfred Neumann sagt:

    Hab ähnliches in der Obdachlosenhilfe erlebt.
    Seit einiger Zeit hat jeder das Anrecht auf ein Bankkonto, weshalb das Jobcenter keine Schecks mehr ausstellt und auf ein Bankkonto besteht.

    Nun habe ich mit dem "Schützling" so ziemlich jede Bank in der Stadt abgegrast, diese lehnten aber aufgrund der Obdachlosigkeit immer ab. Die vom Jobcenter verlangte schriftliche Bestätigung, das kein Konto eröffnet werden kann, verweigerten natürlich alle Banken. Da sie genau wissen, was sie da machen.
    Das Jobcenter aber will ohne diese schriftliche Bestätigung weiterhin keinen Scheck ausstellen.
    Meine Bestätigung der Ablehnungen reichen diesen nicht aus.

    Hier blieb nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht.
    Diese erkannten dann meine Zeugenaussage an und forderten das Jobcenter auf, für diesen Obdachlosen
    weiterhin Schecks auszustellen.

    Zwischenzeitlich musste sich der Obdachlose aber mit "Lebensmittelgutscheinen" zufrieden geben.

  3. guenni sagt:

    Update: Wir haben jetzt Juli 2019 – endlich ist die Geschichte in trockenen Tüchern – die Gesundheitskarte (Versichertenkärtchen) liegt seit einigen Wochen vor. Der im Juni 2019 vorsorglich (und unter Vorbehalt gezahlte) Mindestbeitragssatz für freiwillig versicherte Mitglieder wurde inzwischen zurück erstattet. Und die Zusagen der neuen Pflegekasse liegt auch vor. Der im Februar 2019 durch die Stellung eines Antrags auf Witwenrente initiierte Wechsel der Krankenkasse ist über die Bühne. Heiliger Sankt Bürokratius, wir danken dir …

    … aktuell haben wir nun einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung bei der Krankenkasse für die zu versichernde Person gestellt.

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