Das Apfelroute-Symbol darf bleiben

ParagraphKleine Information für die Freunde des Apfels und des von der Rhein-Voreifel-Touristik ausgeschilderten Apfelrouten-Fahrrad-Weg. Das Logo für diesen Apfelrouten-Fahrrad-Weg darf bleiben.


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Der Hintergrund um diese Apfelposse: Die US-Firma Apple hatte Widerspruch wegen eines neuen Symbols der Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) für seine Radroute 'Apfelroute' eingelegt.

Darum ging es

Die Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) hatte im Frühjahr seine neue 'Apfelroute' Radroute, einen Themenradweg von Wachtberg bis Bornheim mit dem nachfolgend abgebildeten Logo ausgeschildert.

Apfelroute
(Screenshot der Apfelroute-Seite)

Die Eröffnung des Radwegs sollte wohl am 19. Mai 2019 auf dem Marktplatz von Meckenheim mit einer kleinen Veranstaltung eröffnet werden.

Widerspruch von Apple zurückgezogen

Wie oben erwähnt, hatte die US-Firma Apple Widerspruch gegen das bei wegen eines neuen Symbols der Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) für seine Radroute 'Apfelroute' eingelegt. Der Verein hatte eine Anmeldung des Apfelrouten-Logos als Wort-Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München beantragt.

Der Verein hat im Frühjahr, laut Angaben von Eva Konrath, Geschäftsführerin der RVT, das Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten, die den US-Konzern vertritt. Die RVT wurde aufgefordert, die Markenanmeldung einzuschränken. Das auf dem obigen Screenshot sichtbare, grüne Blatt im Logo soll geändert werden. Grund: Es ist dem Apple-Blatt (auf der Apple-Seite zu finden) zu sehr ähnlich, es besteht Verwechselungsgefahr.

Ich hatte im Blog-Beitrag Markenrechtsposse: Apple und das Apfelroute-Symbol berichtet. Es ist auch nichts neues, dass die Firma Apple, Hersteller von iPhones, iPads, Macs etc. weltweit juristisch gegen Firmen, Parteien und Privatpersonen vorgeht, die das Logo oder den Namen Apple irgendwie im Namen führen. Denn es könnte ja eine Verwechselungsgefahr mit der Marke Apple geben. Apple verliert aber auch immer mal wieder diese Einsprüche oder muss diese zurückziehen.


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Genau das ist jetzt im Verfahren gegen die Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) passiert. Blog-Leser Al-Cid hat in diesem Kommentar darauf hingewiesen (danke dafür). Der Bonner Generalanzeiger hat diesen Artikel dazu veröffentlicht. Die RVT hat wohl ihre Marke vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München die Marke erhalten. Apple hat seinen Widerspruch zurückgezogen. In der Eintragung der Marke ist nur eine Sonderbedingung enthalten: Das Apfelrouten-Logo darf „ausschließlich mit Bezug auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel" verwendet werden. Ich denke, damit kann die Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) leben.


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2 Antworten zu Das Apfelroute-Symbol darf bleiben

  1. fred59 sagt:

    DER APFEL ist eben faul, gut, dass es eine Apfelroute bei uns gibt.
    Die Kommentare auf der anderen Seite sind echt lesenswert.

  2. Alfred Neumann sagt:

    Das "Markenrecht" treibt schon seltsame Blüten.

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