Sky und die unerlaubte Telefonwerbung

ParagraphDer Medienkonzern Sky, der im Pay-TV-Bereich u.a. Sportveranstaltungen überträgt, hat jetzt eine fette Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro erhalten. Grund ist unerlaubte Telefonwerbung, um Kunden zu gewinnen.


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Ich hatte ja schon häufiger über belästigende und nervende Telefonanrufe berichtet, in denen für Glücksspiele und Abonnements geworben wird. Das ist in Deutschland ohne Zustimmung des Angerufenen unzulässig – ich habe hier bei mir in der FRITZ!Box für mein Büro eine Reihe Telefonnummern deswegen blockiert. Ich melde auch regelmäßig solche Anrufe der Bundesnetzagentur, in der Hoffnung, dass man den Werbern und Hintermännern das Handwerk legt.

Daher ist es mir eine besondere Freude, den obigen Tweet zu präsentieren. Sky ist jetzt von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung zu 250.000 Euro Strafe verdonnert worden. Details sind im verlinkten Artikel nachzulesen.

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Eine Antwort zu Sky und die unerlaubte Telefonwerbung

  1. Bupp sagt:

    Die genannte Hoffnung gibts zu Recht. Manchmal kann die BNA schon Erfolge vorweisen. So ging mir auf einer Beschwerde am 10.12.2019 folgende Mail zu:

    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und daher durch Telefonwerbung belästigt wurden.

    Unter anderem auch wegen Ihrer Beschwerde hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen die Innogy SE (vormals RWE Vertrieb AG) eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 282.500,00 Euro verhängt. Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheiden würde. Die Ermittlungen gegen die gesondert verfolgten von der Innogy SE beauftragten Call-Center dauern noch an.

    Für Ihre mitgeteilten Informationen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf Ihre Hilfe angewiesen. Sollten Sie erneut auf gleichgelagerte Sachverhalte aufmerksam werden, zögern Sie bitte nicht, diese bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Bundesnetzagentur

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